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Neue Nationalzeitung · 1913-09-05 · Heft 18 (5.9.1913) · p. Seite 142

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Journal
Neue Nationalzeitung
Volume
XV (1913)
Issue
Heft 18 (5.9.1913)
Date
1913-09-05
Page
Seite 142 (sequence 11)
Language
German
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Eine andere Zeitung, die auf Zangwills Artikel eingeht, fügt lifuizu: „Die jüdische Nüchternheit läßt den armen Mann nicht bis in den Sumpf fallen. Ein jüdischer Armer ist imstande, sich mit den Idealen seiner Thora und seiner Propheten zu erheitern, Gedanken und Hoffnungen, die ihm die bitterste Armut nicht rauben kann. In Newyork sagt der Artikelschreiber, habe ich einen Juden gesehen, der den ganzen Tag auf seinem Karren Obst zum Verkaufe herumgeführt hat, und als der Abend kam, zog er sich in sein friedliches Heim zurück und verbrachte die halbe Nacht mit Lernen der Thora." Literatur. Hebräische Sprachkurse in Palästina. Wir wenden uns nochmals an die j ü d i s c h e S t u d e nten schaft mit der Aufforderung, sich zur Teilnahme für die im kommenden Wintersemester in Jaffa geplanten Kurse zur Erlernung der hebräische n Sprache anzumelden.!Es sind zwar schon einige Anmeldungen eingelaufen, das Projekt kann aber nur dann verwirklicht werden, wenn sich mindestens 20 Teilnehmer für die Kurse verpflichten. Die Kurse sollen in dreistündigem täglichen Unterricht bestehen, den bewährte pädagogische Kräfte erteilen werden. Gegenstände des Unterrichtes sind: 1. Hebräische Grammatik; 2. hebräische Konversation und 3. hebräische Literatur. Der Kursus soll sich auf die Zeit von Ende September bis Mitte April erstrecken; dieser Zeitraum reicht nach dem Urteil sachkundiger Personen dazu aus, den Teilnehmern die Grundlagen der Sprache in leichtiaßlicher Weise beizubringen. Es wird dafür gesorgt werden, daß die Teilnehmer sich die ganze Zeit hindurch in einer hebräisch sprechenden Umgebung befinden und somit das Hebräisch als lebende Sprache auch praktisch üben. Falls diese Kurse zustande kommen, wird die Kistadruth die allgemeinen Kosten decken. Für jeden Teilnehmer entstehen nur die Ausgaben für die Reise und den verhältnismäßig billigen Aufenthalt in Jaffa. Wir bitten diejenigen, die an den Kursen teilzunehmen wünschen, 'im sofortige Anmeldung, da wir noch im Laufe der nächsten zwei Wochen feststellen müssen, ob eine zur Realisierung des Projekts genügende Teilnehmerzahl vorhanden ist. Das Zentralkomitee der Organisation für hebräische Srache und Kultur. Berlin-Charlottenburg, Kantstraße 93. Zeitschriften-Rundschau. Ein zionistischer Rechtsanwalt für den numerus clausus. Die Frage des numerus clausus wird;;n der reichsdeutschen Presse sehr lebhaft erörtert, doch ist sie auch für die österreichischen Advokaten, speziell die Juden unter ihnen, sehr aktuell. In Nr. 9 der „Deutschen Rechtsanwalts-Zeitung" vom 15. August 1913, S. 118, befürwortet Rechtsanwalt Dr. Otto Simon (ein Zionist) in energischer Weise die Einführung des numerus clausus für die deutsche Anwaltschaft. Dazu bemerkt die „J ii d i s c h e Run d « c h a u": „Wir wissen, daß manche unter den jüdischen Anwälten sich für den numerus clausus ausgesprochen haben, daß sogar die Vereinigungen rheinischwestfälischer Anwälte zur Abänderung der Zulassungsbestimmungen, deren führender Geist ein getaufter Jude ist, einen R c n o m m i e r j u d e n für einen Sitz in ihrem Vorstande aufgetrieben hat, um ihre stets fettgedruckte Beteuerung, sie wünsche, daß bei der Neuregelung keinerlei „konfessionelle" Gesichtspunkte maßgebend seien, glaubwürdiger zu machen. Mit großer Energie wird augenblicklich dahin gearbeitet, die Reichsregierung davon zu überzeugen, daß die Anwaltschaft den numerus clausus will. Es sollen hier nicht die zahlreichen Argumente allgemeiner Natur gegen seine Zweckmäßigkeit nochmals erörtert werden. Vom Standpunkte der jüdischen Allgemeinheit sollten uns folgende Erwägungen die große Gefahr der Zunft Wirtschaft zeigen, die jeden jüdischen Anwalt bestimmen müssen, für die Freiheit der Advokatur einzutreten: Wenn einmal die deutsche Anwaltschaft den numerus clausus im Prinzip will, und die Regierung, die dem Plan sicherlich sehr geneigt ist, dem Reichstag einen Gesetzentwurf vorlegt, dann haben es nicht mehr die Anwälte in der Hand, zu bestimmen, wie die Beschränkung der Zahl der Anwälte durchgeführt werden soll. Dann sprechen lediglich die Regierung und die politischen Parteien, und wer weiß, was dabei herauskommt. Wer weiß, ob mann nicht eine willkommene Handhabe fjindet, der „Verjudung des Anwaltstande s" ein Ende zu machen. Zweitens kommt in Betracht, daß die Einführung des numerus clausus den Juden wieder eine Existenzmöglichkeiit erheblich erschweren würde. Sie würde die Juden, denen viele Berufe versperrt sind, denen insbesondere auch der Zugang zur Richterlaufbahn immer mehr verschlossen wlird, viel härter treffen als die Nichtjuden, denen alle Wege offen stehen. Wenn viele der „israelitischen" Anwälte diese wichtigen Folgen eiiner Aenderung des jetzigen Rechtszustandes gedankenlos übersehen, so ist das nicht verwunderlich. Unsere Gesinnungsgenossen sollten das Interesse der jüdischen Gesamtheit nicht aus dem Auge lassen. Hier wäre eine Aufgabe für den Reichsverein deutscher Juden." Dfiese Argumente gelten auch für Oesterreich. Kein jüdischer Anwalt, der die Volksinteressen höher stellt als rein persönliche, wird sich für diese Einschränkung der jüdischen Existenzmöglichkeiit erwärmen. Traurig genug, daß die deutschen Zionisten derartige Elemente in ihren Reihen haben. « Clemeiiceau gegen die rumänische Regierung. Der unerschrockene Kämpfer für Menschenrechte, der sich bereits durch seine Kampagne für Dreyfus neben Zola und Lazare unsterblich gemacht hat', der frühere französische Ministerpräsident C1 e m e n c e a u, richtete im Pariser „L'homme 1 i b r e" einen scharfen Angriff gegen die rumänische Regierung, die vor vier Dezennien die Verpflichtung übernahm, die Gleichberechtigung der Juden durchzuführen, und in 40 Jahren insgesamt — 200 Juden das Bürgerrecht erteilte. Der rumänische Jude ist also noch immer ein Fremder in jenem Lande, wo er geboren wurde, wo seine Väter seit dem 13. Jahrhundert ansässig sind, er ist fremd inmitten eines Volkes, an das ihn seine Existenz knüpft, obwohl er an den öffentlichen Lasten und am Militärdienste teilnimmt, dabei aber auch einem anderen Staate angehört und niemandes Schutz in Anspruch nehmen kann. Clemenceau sagt ferner, daß die rumänischen Juden nicht einmal so viel Sicherheit) im Staate genießen, wie sonst Fremde in anderen gebildeten Ländern. Im Gegenteil, sie werden mit drakonischer Strenge unterdrückt, und sie dürfen keine Laufbahn wählen, kein Gewerbe betreiben, ihren Kindern bleiben die Elementar- und Mittelschulen sowie die Universitäten verschlossen. Der rumänische Soldat, der auf dem Schlachtfelde sein Blut vergossen hat, kann somit in keine Handwerker-Werkstätte aufgenommen werden, und sein Kind kann keine Schule besuchen. Hier also möge die rumänische „Kulturliga" gleichfalls eingreifen. So wenig ein derartiger Appell momentan den rumänischen Juden nützen dürfte, so halten wir ihn dennoch für ungemein wichtig. Wenn nach dem Vorbilde der leitenden amerikanischen Staatsmänner und nun auch Clemenceaus sich in allen europäischen Staaten leitende Politiker aufraffen würden, um gegen die Schandtaten der rumänischen Regierung energisch zu protestieren, dann würde dieselbe gewiß in irgend einer Form vor Scham ihr Unrecht einsehen müssen.

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