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Neue Nationalzeitung · 1913-09-05 · Heft 18 (5.9.1913) · p. Seite 141

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Neue Nationalzeitung
Volume
XV (1913)
Issue
Heft 18 (5.9.1913)
Date
1913-09-05
Page
Seite 141 (sequence 10)
Language
German
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fr**-___________„Neue National-Zeitung' laucht Schon in meine Jugend deren Huldreiche Gnade mir angedeihen gelaßt, so hoffe auch jetzo gnädigste Bewilligung ich verharre in tiefster Respekt E. Kurfürstliche Durchlaucht Meinen gnädigsten Kurfürst und Herren untertänigster Knecht Mayer Anschel Rothschild." Der „Ritnalmord"-Prozeß in Kiew. Wie bereits gemeldet, ist die Verhandlung gegen den des „Ritualmordes" au dem Knaben Justschinsky angeklagten Mendel Bcilis endgültig auf den 8. O k t o b e r d. J. anberaumt worden. Es sollen 231 Zeugen vernommen werden. Als Verteidiger des Angeklagten Beilis werden die bekannten russischen Rechtsanwälte Qrusenberg, K a r a b t s c h e w s k y und Z a r u d n y fungieren, von denen der erstgenannte Jude ist. Die wichtigsten Zeugen sind bereits für den ersten Verhandlungstag geladen. Der frühere Verteidiger Beilis', Rechtsanwalt Margulin, ist diesmal als Zeuge geladen. Unter den Zeugen befinden sich ferner die früheren Leiter der Untersuchung, Oberst Iwanow, der Richter Fenenko, Staatsanwalt Lachkarew, der die erste Anklageschrift verfaßt hatte, ferner der Journalist Brasul-Bruschkowsky und der Detektiv Krassowsky, die auf Grund eingehender Forschungen zu der Ueberzeugung gelangt sind, daß die Mordtat von einer Diebesbande, an deren Spitze die berüchtigte Vera Tschebyriak steht, verübt worden ist. Die Anklage vertriitt Staatsanwalt Wipper aus Petersburg. — Das Kiewer Gericht hat fast alle von der Verteidigung vorgeschlagenen Gutachter, ineist unter den nichtigsten Vorwänden, abgelehnt. So z. B. wurde der Antrag, den Berliner Theologieprofessor Hermann L. Strack, einen der hervorragendsten christlichen Kenner des Talmuds und der rabbinischen Literatur, vorzuladen, mit der Begründung abgewiesen; die Entfernung zwischen Berlin und Kiew sei zu groß! Dabei beherrscht Strack auch die russische Sprache, so daß seiner Vernehmung wirklich nichts im Wege steht. Wie haltlos der gerichtliche Hinweis auf die „Entfernung" Berlins ist, geht schon daraus hervor, daß der katholische Geistliche Justin Pranaitis, dessen Gutachten die Hauptgrundlage für die „Ritualmord"-Beschuldigung bildet, iin Taschkent wohnt, also zur Reise nach Kiew mehr als eine Woche brauchen wird. Ein Gesetzentwurf über die Sonntagsruhe in England. Der Gesetzentwurf über die Sonntagsruhe (The Sunday Closing Bill) ist dieser Tage allen Mitgliedern des Parlaments zugestellt worden. Er ist eigenartig. Auf solch einen Einfall ist man bisher am Kontinent nicht gekommen. Der Entwurf gestattet denjenigen Juden ihre Geschäfte am Sonntag morgen bis 11 Uhr zu öffnen, die ihr Geschäft von Freitag Abend bis Sonntag Abend geschlossen halten. Jedoch dürfen sie nur an Juden verkaufen. Die letztere Bestimmung hebt d i e ganze den a m- S a b b a t geschlossenen Geschäften gewährte Erleichterung wieder auf. Wie viele jüdische Geschäfte gibt es, die fast ausschließlich von nichtjüdischer Kundschaft leben, besonders an Plätzen, wo wenig oder sonst gar keine Juden wohnen. Oder sollen etwa die Verkäufer gehalten sein, die Käufer nach ihrer Religion zu fragen, und wenn diese ihre Religionsbekenntnisse nicht angeben wollen, was dann? Das sind ganz unhaltbare Bestimmungen, die der Staatskunst der Gesetzgeber nicht zur Ehre gereichen. Der Entwurf wird wohl erst in der Wintersaison zur Verhandlung kommen und es ist zu hofien, daß derartige unsinnige Bestimmungen wieder ausgemerzt werden. Obige Bemerkung, daß am Kontinent keiner Regierung so was eingefallen ist — nämlich den Juden mit einer Hand eine Konzession zu geben und sie mit der anderen Hand zu nehmen, müssen wir teilweise richtigstellen. In einem konkreten Falle ist dies jüngst in — Galizien passiert. Die Krakauer Staatsbahndirektion hat einem Juden gestattet, auf einer Grenzstation rituelle Speisen zu verkaufen. Ueber Regelte 141 krimination des Bahnhofrestaurateurs wurde dies:: Konzession dahin richtiggestellt, daß r'u:e!Ic Speisen nur au Juden verkauft wercen dürfen. Jetzt zerbricht sich der jüdisch,: Konzessionär darüber den Kopf, woran man einen Juden erkennen kann oder gar eine Jüdin..... Zum Botschafter der Vereinigten Staaten in Konstantinopel ist Mr. Henry Morganthau ernannt worden. Damit ist die diplomatische Vertretung Amerikas bei der Pforte zum zweitenmal einem Juden anvertraut worden. Bekanntlich gehört auch Mr. Oscar S t r a u s, der vor einigen Jahren das gleiche Amt bekleidete, dem Judentum an. Mr. Morganthau ist 1857 in Deutschland geboren und wanderte in seiner Kindheit nach Amerika aus, wo er später an der City and Columbia University zum Dr. jur. promovierte. Nach Beendigung seiner Studien wandte er sich dem kaufmännischen Berufe zu. Er war zuerst Mitinhaber der bekannten Firma Lachmaun, Morganthau und Goldsmid. sodann Direktor eines großen Bankinstitutes in New York. Mr. Morganthau, ..'er auf verschiedenen Gebieten des öffentlichen Lebens hervorragend tätig ist. bekundete auch für jüdische Dinge stets warmherziges Interesse. Er ilst Präsident der New Yorker Free Synagoge und gehört dem Direktorium des jüdischen Mount Sinai- Hospital an. Die Berufung Morganthaus wurde einige Zeit für zweifelhaft gehalten, da sein Bruder vor kurzer Zeit :|n einer Zollaifäre sehr kompromittiert wurde. Oiienbar hat sich endlich Präsident Wilson darüber hinweggesetzt. AHred H. Fried wurde aus Anlaß der Eröffnung des Friedenspalastes zum Ehrendoktor der Universität Leyden ernannt. Alired H. Fried, der im Jahre 1911 den Nobelpreis erhielt, ist neben Baronin Suttuer einer der eifrigsten Propagandisten der Friedensidee in Oesterreich. Fried ist Wiener von Geburt und steht ilm 49. Lebensjahre. Er ist der Verfasser zahlreicher pazifistischer Publikationen und Herausgeber der „Friedenswarte". Statistik und Sozialpolitik. Die jüdische Armut in London. London ist in 29 Stadtbezirke eingeteilt. Jeder Bezirk hat für sich die Armenfürsorge zu leisten. Ueber die Inanspruchnahme der öffentlichen Anstalten für Armenfiirsorge wird eine genaue Statistik herausgegeben. Jüngst kam der Rechenschaftsbericht über den Monat Juni heraus. Nach diesem haben sich im Juni 99.256 Menschen um Hilfe an die Armenfürsorge gewandt, darunter etwa 12.ÜÜ0 Kinder unter 16 Jahren. Dabei betont der Bericht, daß die Lage in diesem Jahre im allgemeinen eine bessere war wie in der gleichen Berichtszeit des Vorjahres. Nur in drei Bezirken hat sich die Armut vermehrt, im Ghetto (Eastend) und in zwei anderen, hauptsächlich von nichtjiidischen Armen bewohnten Bezirken. Dabei ist die Armutsvermehrung im jüdischen Bezirk so groß, wie die der beiden anderen Bezirke zusammengenommen. Zangwill hat nun nach Erscheinen des Berichtes zu der Frage der jüdischen Armut in einem Zeitungsartikel Stellung genommen, in dem er folgende interessante Ausführungen macht: „Bei den nichtjiidischen Armen wirkt die Armut zu allererst auf die Moral und den Charakter der Unterstützten und zerstört die Persönlichkeit im Menschen. So wenigstens schreibt einer der besten Sozialpolitiker Englands, Mr. Webs. Dagegen kenne ich viele jüdische Familien, die ihr Leben in einer Woche mit weniger wie einem Pfund Sterling (20 Mark) fristen. Niemals habe ich aber in diesen Familien eine Vernichtung der Moral, des Charakters, der Persönlichkeit durch die Armut wahrgenommen."

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