Neue Nationalzeitung
- Journal
- Neue Nationalzeitung
- Volume
- XV (1913)
- Issue
- Heft 14 (4.7.1913)
- Date
- 1913-07-04
- Page
- Seite 107 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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ftr- 14_„Neue National-Zeitung" nen Qroß auf demselben Aufrufe figuriert! Kindischer kann nichts mehr sein. Er hat offenbar das Bewußtsein verloren, wenn er jetzt in seinen Konventikeln schreit: „Hinaus mit Daszynski aus dem Kazimierz!" (das Judenviertel. Anm. d. Red.). Herr Qroß hat seinem ganzen Vorgehen die Krone aufgesetzt, indem er die Pol iz ei gegen die jüdische Bevölkerung gehetzt hat. Diese Handlung brandmarkt den Politiker, und Herr Qroß wird noch gezwungen werden, dies vor einem großen Forum zu rechtfertigen." Daszynski hat es offenbar schon satt, das Intrigueuspiel des Dr. Qroß, der sich je nach Zeit und Wetter bald als Jude, bald als Pole, bald als Sozialdemokrat geriert, mitzumachen. Die beiden Auguren haben sich bisher gegenseitig gefoppt . . . Der wirklich Gefoppte war aber Daszynski; das sieht er endlich ein. Der „Ritualmord"-Prozeß in Kiew. Der mittelalterliche Inquisitionsprozeß, den der Zarismus jetzt in Kiew unter Preisgabe aller Grundsätze des Rechtes in Szene gesetzt hat, ruft in der europäischen Presse, soweit sie nicht offen dem Antisemitismus huldigt, immer mehr Widerspruch hervor. Die „Anklage" des Bejlis, worin die Staatsanwaltschaft an Stelle von Beweisen Auslassungen wahnwitziger Ignoranten über den „Ritualmord" gebracht hat, wird allgemein als ein Dokument der Gewaltherrschaft und der behördlichen Verworfenheit bezeichnet, wie sie in Europa nur noch ein Vorrecht des Zarismus sind. Mit Spannung wird die Verhandlung erwartet, für welche offenbar die behördlichen Verbrecher in Petersburg verschiedene Pressionsmittel in Vorbereitung halten. Die Verhandlung war für Mitte Juli geplant. Inzwischen hat aber der Vorsitzende einen zweimonatlichen Urlaub genommen, und der Verhandlungstermin ist wieder unbestimmt. Von den Stimmen der Presse verdient besondere Aufmerksamkeit der Bericht des „Fränkischen Couriers" in Nürnberg. Derselbe lautet: Endlich ist dem seit zwei Jahren eingesperrten Beilis die neue Anklageschrift eingehändigt worden. Die Staatsanwaltschaft 'hat sich dabei nicht gescheut, selbst diesem Akt einen provozierenden Charakter zu verleihen. Wurde doch Beilis zur Entgegennahme der Anklageschritt unter großer Eskorte nach dem Gerichtsgebäude gebracht, als ob es sich um einen Verbrecher handelte, den interessierte Kreise mit Gewalt befreien möchten. Daß gerade solche Details die ohnehin fanat'- sierte Volksphantasie noch mehr erregen sollen, ist klar. Die Massen bekommen den Eindruck, daß die Juden nur danach trachten, Beilis den Gerichten zu entziehen, und schon daraus resultiert seine Schuld. Merkwürdigerweise konnte bislang der Verteidiger von Beilis, Grigorowitsch - Barski, trotz wiederholten Drängens eine Kopie der Anklageschrift nicht bekommen. So beginnen in der neuen Phase der Angelegenheit abermals 'die Willkürakte, die für diese Affäre so charakteristisch sind, im kleinen wie im großen. Indes ist der Inhalt der Anklageschrift hier bereits bekannt. Wenn in der früheren die Idee des Ritualmordes nur in verschämten Andeutungen zum Ausdruck kam, so soll die neue Anklage unumwunden darauf basieren. Als Motiv des Mordes soll einfach die Erlangung christlichen Blutes zu rituellen Zwecken bereits offiziell angegeben sein. Beilis ist nicht der allein Schuldige, sondern nur ein Mitschuldiger, Seite 107 während die angeblichen anderen Täter, Juden a u s Oesterreich, unbekannt und deswegen unfaßbar seien. Damit haben sich;';e Anklagebehörden ihre Aufgabe auis äußerste erleichtert. Denn jetzt handelt es sich in erster Reihe nicht mehr um den konkreten Nachweis, dal'» Beilis den Knaben Justschinski ermordet hat, ein Versuch, der kläglich mißlingen muß, sondern um Jas abstrakte Problern, ob Juden nach ihren religiösen Vorschriften überhaupt christliches Blut brauchen, und auch diese Beschuldigung kann dahin reduziert werden, daß gewisse jüdische Sekten Ritualmord begehen. Zur Aufstellung einer solchen Behauptung aber werden sich zur Geniige antisemitische Experten finden. Und die angebliche Sekte, von der die Rede ist, sind die sogenannten Chassidim, die etwa die Hälfte der (iescuntjudeuschait ausmachen und heutzutage in nichts von den anderen Juden sich unterscheiden, eigentlich auch niemals eine Sekte im wirklichen Sinn des Wortes gebildet haben, so daß ihre Ausscheidung aus dem üesitmtjudcntum nur eine Fiktion ist. Jedenfalls ist die Befürchtung nur allzu begründet, daß selbst die Freisprechung des Beilis mit der generellen Verurteilung der Juden verbunden sein wird. Aus diesem Grund spielt schon jetzt das Gutachten des radikalantisemitischen Geistlichen Pranaitis, das zur Bekräftigung der Anklage angeführt wird, eine große Rolle. Diesen Mann, der auf dem Gebiet der Theologie e i ne Null ist und von seinen Berursgenossen abgeschüttelt wird, macht jetzt die russische Justiz plötzlich zu einer Autorität. Derartige Autoritäten können aber im In- und Ausland leicht herbeigeschafft werden. Man darr darum schon heute voraussagen, daß der Prozeß selbst eine Tribüne für die frechste antisemitische Verhetzung bilden wird. Die beruflichen und' freiwilligen echt russischen Ankläger werden oft genug Beilis völlig vergessen und nur mit agitatorischer Ausschlachtung des Ritualmordwahns sich befassen. Hat doch schon die Anklageschrift für die Bekundungen gegen Beilis nur zwei Spalten übrig, während die Erörterung der Gutachten von Tufanow und Sikorski, namentlich des letzteren, Dutzende von Spalten einnimmt. Die Ankläger zeigen auch in diesem Stadium, welch dickes Fell sie haben, wenn sie nach den Veröffentlichungen der westeuropäischen Gutachten den senilen Professor Sikorski noch immer ernst nehmen und sein Gutachten zur Begründung der Anklage mitbenutzen. Das war es ja eben, was den Vorsitzenden der betreffenden Kammergerichtsverhandlung Kamenzow und den Berichterstatter Ryschow veranlaßt hat, nicht nur eine abweichende Stellung einzunehmen, sondern diese ihre Gesinnung durch spezielle Protokolle zum Ausdruck zu bringen. Daß es gerade die maßgebendsten Richter waren, die ohne Rücksicht auf ihre Karriere so kategorisch auftraten, verdirbt den Hetzern alle ihre Freude über den Sieg. Dazu ist es kein Geheimnis, daß die „abtrünnigen" Richter keine Judenfreunde sind. So hat sich Ryschow während des bekannten Homeler Pogromprozesses durch sein rigoroses Verhalten gegenüber den Juden hervorgetan und ist also vor Judenfreundschaft gefeit. Und trotzdem! Die beiden ..Renegaten"' haben es für ihre Pflicht erachtet, ausdrücklich zu betonen, daß auch nicht der geringste indirekte Beweis für eine Beschuldigung des B e i 1 i s vorhanden sei. Sie sind aber in jener Kammersitzung, die einen ganzen Tag in Anspruch nahm, geschlagen worden. Denn von oben drängt m:iu immer wieder, den Juden den Prozeß zu machen. Die Anklagebehörden haben sich nicht einmal geniert, einen neuen Clou der Pogromhetzer in die Klageschrift einzuschließen: die plötzliche Bekundung eines neunjährigen Mädchens, daß es gesehen habe, wie Beilis am Mordrag aus einer Kinderschar den Knaben Jjstschinski herausgezerrt habe. Welch phänomenales Gedächtnis und we'ch phänomenale Vergeßlichkeit zugle'eh! N?.ch