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Neue Nationalzeitung · 1913-06-20 · Heft 13 (20.6.1913) · p. Seite 100

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Journal
Neue Nationalzeitung
Volume
XV (1913)
Issue
Heft 13 (20.6.1913)
Date
1913-06-20
Page
Seite 100 (sequence 4)
Language
German
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Seite 100 „Neue National-Zeitung" Nr. 13 renen in Kiew zur Durchführung gelangt, enden wird. Wir wollen und können an das Aergste nicht glauben, denn Bejlis ist unschuldig wie ein neugeborenes Kind. Das weiß in ganz Rußland jedermann, sogar die politischen Mordgesellen, die diesen Prozeß für ihre Zwecke benötigen. Die schwarze Horde wird bei der Verhandlung durch ihre fanatischen Wortführer vertreten sein. Es erscheinen als Vertreter der Privatbeteiligten der Deputierte Zamislowsky, einer der Führer der Rechten in der Duma, der berüchtigte Judenhetzei Advokat Schmakow aus Moskau und Advokat Bulazel aus Petersburg. Am Verteidigertische werden die berühmtesten Advokaten für Bejlis erscheinen, die das russische Barreau aufzuweisen hat: Q r u s e n b e r g und Karbatschewsky. Sie werden aber nicht bloß den armen Bejlis, sondern auch die Kultur und die Ehre des XX. Jahrhunderts zu verteidigen haben. KORRESPONDENZEN. Bulgarien. Die Staatsbürgerrechte der Juden auf dem Balkan. Sofia, im Juni. .Die in Sofia erscheinende spaniolische Zeitschrift „La Luz" veröffentlicht einen aufsehenerregenden Artikel über die Frage, welche Verschiebungen der Balkankrieg hinsichtlich der Staatszugehörigkeit der Juden in den okkupierten Gebieten herbeigeführt hat. „Eine nicht zu übersehende Gefahr droht den jüdischen Gemeinden in den von den Verbündeten okkupierten Gebieten. Diese Gefahr sollte von allen, die an der Spitze dieser Gemeinden stehen, in ernste Erwägung gezogen werden, um für die Zukunft vor bitteren Ueberraschungen verschont zu bleiben. Juden, die die Türkei wegen des Kriegszustandes verlassen hatten, kehren in ihre Geburtsstadt mit fremdstaatlichen Pässen versehen zurück. Diese plötzliche Aenderung ihrer Staatszugehörigkeit hat eigentlich für dieselben nur problematischen Wert. Diejenigen, die sich mit solchen Pässen versehen hatten, konnten aus ihnen nur in einem Lande Nutzen ziehen, in welchen die Kapitulationen in Kraft sind. Diese Kapitulationen existieren aber in den Staaten der Verbündeten de facto nicht, und die fremdländischen Pässe bieten daher den Besitzern jetzt nicht mehr diese Vorteile, mit denen sie vor dem Krieg noch verbunden waren." Der Artikel erinnert daran, daß sowohl die Juden auf dem Balkan als auch die Juden der ganzen Welt überhaupt stets großes Gewicht darauf gelegt haben, zu den allgemeinen Bürgerrechten auch das Recht und die Pflicht der Blutsteuer für ihr Vaterland zu erlangen. Es sei daher durchaus kein Vorteil, durch die Aenderung der Staatszugehörigkeit von dem Militärdienste befreit zu sein. „Hingegen", so heißt es in dem Artikel weiter, „hat dieser abnorme Zustand eine ganze Reihe von schwerwiegenden, verhängnisvollen Nachteilen im Gefolge. Ein fremder Untertan hat hierzulande weder das aktive noch das passive Wahlrecht. Er kann an den öffentlichen Lieferungen und Arbeiten des Staates nicht teilnehmen Er kann weder Arzt noch Advokat sein. Mit einem Worte, er wird als Fremder betrachtet und behandelt. i Aber es gibt noch andere allgemeinere und viel ernstere Nachteile. Nehmen wir z. B. Saloniki. Die Juden bilden in dieser Stadt die Majorität. Griechenland tut alles, um ihnen angenehm zu sein. Sie sind gerne gesehen, und ihr Oberrahser besitzt eine gewisse Autorität. Alle seine Wünsche erfahren eine ernste Beurteilung. Wenn aber von den 70.000 Juden in Saloniki nun 35.000 Fremde Untertanen werden, was werden die restlichen 35.000 auszurichten vermögen? Mit einer Zahl von 70.000 Seelen bilden sie eine kompakte Masse, eine imposante Majorität. Wenn aber eine so große Zahl herabgemindert, nicht mehr die Majorität bilden, und mithin auch das Recht einbüßen, die Geschicke der Stadt zu dirigieren. Solange die Juden von Saloniki eine Majorität bilden, wird es nur an ihnen liegen, bei den Wahlen einen jüdischen Bürgermeister, jüdische Beamte und Deputierte zu wählen. Die Aenderung ihrer Staatszugehörigkeit macht sie jedoch, indem sie die Majorität einbüßt, auch all dieser wertvollen Vorteile verlustig." Ueber Saloniki scheint noch lange nicht das letzte Wort gesprochen zu sein. Gemeindeu. Vereinsnachrichten. Wien. (Verein zur Unterstützung jüdischer Kleingewerbetreibender, Wien II, Malzgasse N r. I.) In der Montag, den 9. d. M. in M. Guths Saallokalitäten stattgefundenen ordentlichen Generalversammlung widmete der Vorsitzende, Herr Obmann Saul Klausner, vor allem dien im abgelaufenen Vereinsjähre dahingeschiedenen Mitgliedern und Gönnern des Vereines warme Worte des Gedenkens, welche zum Zeichen der Trauer von der Versammlung stehend angehört wurden. Der Vorsitzende berichtete hierauf über eine in allerjüngster Zeit erflossene Entscheidung des Kultusvorstandes, nach welcher dem Vereine die Zustimmung für die Erhaltung und den Betrieb eines ständigen Bethauses erteilt wird. Dem Kultusvorstande wird hiefür unter lebhaftem Beifall der Versammlung der Dank votiert. Herr Schriftführer F. G o 1 df a r b mattete den Rechenschaftsbericht über das Vereinsjahr 1912, der von der Generalversammlung beifälligst aufgenommen wurde, worauf dem Vorstande über Antrag der Revisoren einstimmig das Absolutorium erteilt wurde. Die Anträge der Vereinsleitung, betreffend die Einschreibegebühren, Monatsbeiträge, Krankenunterstützungen, Witwenabfertigungen usw. werden unverändert gleich den in der vorjährigen Generalversammlung gefaßten Beschlüssen ohne Debatte angenommen. Nach vollzogener Neuwahl des Vereinsvorstandes wurde die Versammlung geschlossen. /WS ALLEN WELTTEILEN Oberlandesgerichtsrat Adolf Kahn vom Wiener Landesgerichte ist zum Oberlandesgerichtsrat beim Wiener Oberlandesgerichte ernannt worden. Damit ist zum erstenmale ein Jude nach dem Vorbilde des Krakauer und Lemberger Obergerichtes Richter beim Wiener Obergerichte. Es hat ziemlich lange gedauert. Bischof und Rabbiner. Zur Einweihung der neuerbauteu evangelischen Kirche ist am 7. d. M. Magnatenhausmitglied Bischof Ferencz G y u r ä t z in Pozega (Slavonien) eingetroffen. Rabbiner Dr. M. Mar gel samt der Repräsentanz der israelitischen Kultusgemeinde wurden zur Teilnahme am festlichen Empfange eingeladen. Auf die Begrüßungsworte, die Rabbiner Dr. M. Margel an den Bischof richtete, erwiderte dieser folgendes:

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