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Neue Nationalzeitung · 1913-06-20 · Heft 13 (20.6.1913) · p. Seite 99

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Journal
Neue Nationalzeitung
Volume
XV (1913)
Issue
Heft 13 (20.6.1913)
Date
1913-06-20
Page
Seite 99 (sequence 3)
Language
German
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Nr. 13 Seite 99 Freue dich, o Israel! Das „Deutsche Volksblatt" will es penibel vermeiden, daß dem Antisemitismus neue Nahrung zugeführt werde..... Bei der bekannten Toleranz dieses Blattes war doch diese Versicherung erst gar nicht notwendig..... Die „Neue Freie Presse" scheint wieder einmal dieselben Ideen wie das „Deutsche Volksblatt" zu haben, jedoch in der bekannten „liberalen" Färbung. Sie brachte den Verhandlungsbericht mit allzu ängstlicher Miene, um nicht um Gotteswillen deutsch-liberale Herzen zu verletzen. Sie ließ daher einen sehr interessanten Passus aus dem Verhandlungsbericht einfach weg. Sicher wäre es ihren getauften Lesern in die Nase gestiegen, daß es Leute gibt, die — wie der Privatankläger — sich darob empören, wenn man sie frägt, ob sie getauft sind... Ebenso, wie das Urteil sensationell war, war seine Begründung interessant. Es ist von uns zu begrüßen, daß ein Richter, der einst selbst ähnliche Ansichten wie der Beschuldigte hatte, der Meinung Ausdruck gibt, daß die Aeußerung des Riedl in den Kompetenzbereich der Staatsanwaltschaft gehöre. Auch wir sind dieser Ansicht, daß diese Aeußerung den Tatbestand des § 302 St.-Q. (Aufreizung zu Feindseligkeiten gegen Nationalitäten) bildet, und hätten gewünscht, daß diese Angelegenheit von der Staatsanwaltschaft behandelt werden sollte, damit die Waidhofner es zu fühlen bekommen, daß die Juden, wenn auch nicht auf der Universität und vor dem Senat, so doch vor dem Gesetze gleichberechtigte Bürger sind, und daß eine Verletzung ihrer Nationalität in der allerschwersten Weise auch vom Gesetze sreng geahndet wird .... Und von diesem Standpunkte aus allein hat das Urteil einen Wert für die Juden..... In diesem Falle war es wieder einmal lehrreich, wie feig die Antisemiten werden, wenn sie im Gerichtssaale erscheinen müssen. Der „mutige" Riedl wußte zu seiner Verteidigung bloß zu sagen, er habe gar nicht den Privatankläger gemeint, da er nicht gewußt habe, daß er Jude sei. Wenn er sich aber getroffen fühle, so sei er bereit, seine Beleidigung bedingungslos zurückzuziehen. Also erst einem Juden zurufen, daß die Juden aller Ehre bar sind, dann die Beleidigung „bedingungslos" zurückziehen .....Das ist ebenso konsequent wie charakterisierend für die teutonischen Maulhelden. Das letzte Wort ist ja in dieser Angelegenheit noch nicht gesprochen. Jedenfalls ist aber dieses Urteil geeignet, auch die deutschen Studenten aufzurütteln und zu ermahnen, die Waidhcfener Beschlüsse zu reassumieren. Daran täten sie sicher besser, als dem in den weitesten wissenschaftlichen Kreisen unbekannten Prof. Schröder eine „Auszeichnung" für seine eminenten „Verdienste" zu verleihen. Eine große Deputation des größten deutschnationalen Studentenvereines „Germani a" überreichte ihm vorige Woche das Diplom, mit welchem er zum Ehrenmitgliede dieses Vereines ernannt wurde. Bei dieser Gelegenheit wollen wir nicht unterlassen, es aufs freundlichste zu begrüßen, daß die jüdische Studentenschaft sich nun ebenfalls zu einer festeren Organisation zusammenschließen will, in der alle jüdischen Korporationen, welche Interessen sie auch sonst vertreten mögen, zum gemeinsamen Kampfe gerüstet, aufgehen. Wir knüpfen daran die Hoffnung, daß die jüdische Studentenschaft in Anbetracht ihrer hohen Aufgabe sich Mann für Mann in dieser neuen Organisation zusammenfinden und bald ein festgefügtes Ganzes bilden wird, weit entfernt von kleinen Plänkeleien und unwürdigen Eifersüchteleien. Mögen auch die jüdischen Studenten des Dichterwortes gedenken: „Nichtswürdig die Nation, die nicht alles setzt an ihre Ehre." H. Mendel Bejlis — angeklagt. (Von unserem Korrespondenten.) K i e \v, Mitte Juni. Die schaurige Tragödie des jüngsten Märtyrers der Ritualmord-Lüge naht ihrem letzten Akte. Mendel Bejlis ist endlich rechtskräftig angeklagt. Der Staatsanwalt hat den Mut gefunden, ihn der entfernten Mitschuld an einem Morde, nein, an einem „Rituahnord" anzuklagen. Dazu waren Jahre der Untersuchung und ein Beweismaterial notwendig, als dessen Fundamente die Zeugenaussagen berufsmäßiger Verbrecher und die Gutachten fanatischer Professoren dienen. Die oberste Justizverwaltung in Petersburg: kann dieses Prozesses nicht entraten, und die Geschichte der neuesten russischen Inquisition muß offenbar auch einen Ritualmord-Prozeß aufzuweisen haben. Das mutige Eintreten des Schriftstellers Brasnl- Bruszkowski und des Polizeikommissärs KrasowsH vermochten in den Aucen der Petersburger Scher Ren die Unschuld Bejlis' nicht zu beweisen; es h:it lediglich die Verhandlung hinausgeschoben. Die Petersburger Regierung will, daß der offenbar von einer Diebsbande ermordete Knabe als ein Ow>r iüdischen Fanatismus erscheinen soll, und so «*jrd der unschuldige Beilis nach jahrelanger Untersuchungshaft auf die Schlachtbank des Kiewer Schwurgerichtes gezerrt. Die ^egen ihn gerichtete Anklage ginfeit im folgendem Schlußpassus: ..Bejlis wird beschuldigt, auf Grund eine^ mit bisher ureri*deekten Mittätern geschmiedeten Korn plottes. n-pleitet von wildem Fanatismus;md religiösem Wahn, den Knaben Juschtschinski. nls er sich mit Altersgenossen spielte, ergriffen und in Saitzews Ziegelei gesehlepnt zu haben. Die Täter haben dem Knaben die Hände gebunden, ihm den Mund verstopft und ihn dann umgebracht, indem sie ihm mit einem spitzigen Werkzeue 47 Wunden versetzten. Aus diesen ungemein schmerzhaften Wunden h-nben sie sohin dem Knaben sein ganzes Blut geschrönn " Wie wir sehen, hat der Verfasser dieses Anklageaktes über eine sehr reiche Phantasie verfügt Er ist offenbar in der ..Ritualmord"-Literatur — ebenso wie seine Sachverständieen — gut bewandert, da sich ihre Anklage schablonenhaft an die bekannten Muster anlehnt. Wir wollen und können nicht prophezeienwie die Verhandlung, die Mitte Juli vor den Geschwo-

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