Neue Nationalzeitung
- Journal
- Neue Nationalzeitung
- Volume
- XV (1913)
- Issue
- Heft 12 (6.6.1913)
- Date
- 1913-06-06
- Page
- Seite 90 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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öeite ÖÖ Nr. 12 Der akademische Senat spricht! Es bleibt beim Alten! Der hohe akademische Senat hat gesprochen. Vierzehn Tage hat er gebraucht, um dieses jesuitische Elaborat, dieses Konglomerat von Zweideutigkeit und Unentschiedenheit, von sich zu geben. Man sollte glauben, daß der Senat in dieser Zeit die Sache objektiv erwogen und ebenso objektiv entschieden hätte. Aber weit gefehlt! Die jedem Rechtsgefühle hohnsprechende salamonische Entscheidung sagt mit schön frisierten Worten für den aufmerksamen Leser nur das Eine: Esbleibtbeim Alten! Im ersten Absatz seiner Kundmachung befaßt sich der Senat mit den Waidhofner Beschlüssen. Sie werden als „schwere Beleidigung verurteil t", und es wird daran erinnert, daß der akademische Senat im Jahre 1S96 gegen die Teilnehmer an jener Beschluß-Fassung auf disziplinarem Wege vorgegangen sei. Zwei m a 1 wird uns in diesem Absatz mit mitfühlendem Achselzucken gnädigst versichert, daß die Waidhofner-Beschlüsse eine schwere Beleidigung der jüdischen Studentenschaft sind. Es ist ja sehr hübsch, daß — trotz Dekan Schröder — dies vom Professoren-Kollegium anerkannt wird. Aber warum geht der akademische Senat nicht w:e im Jahre 1896 gegen die Waidhofner vor? Wenn er sie im Jahre 1896 disziplinierte, zu einer Zeit, da die alldeutsch-antisemitischen Giftpilze aufschössen, so wird er es doch auch heute tun können! Wie kann aber ein Senat objektiv urteilen, wenn es sich um Juden handelt und an Stelle des Rektors der Förderer der Burschenschaftler Dekan Schröder, bei diesen Beratungen und Beschlußfassungen gelegentlich den Vorsitz führte? Dann darf man sich auch über das Resultat nicht wundern. Die Deutschen werden geschont — nichts wird ihnen geschehen. Den Juden aber droht man wieder kühl lächelnd mit der Relegierung, und will sie anscheinend damit trösten, daß „Selbsthilfe" je nach der Lage des Falles* bald schwerer bald leichterzuahnden sein wird!! Dieses Vorgehen spricht jedem Gerechtigkeitssinn Hohn. Daß der Senat nicht die Kompetenz habe, die Waidhofner Vereine aufzulösen, mag man ihm glauben wollen oder nicht. Aber unbestritten hat er die Kompetenz, den einzelnen Waidhofner, der sich aller Ehre bar benimmt, ebenso wie den Juden, der sich hiefür die einzig angebrachte Genugtuung holt, je nach der Lage des Falles, wenigstens aber ebenfalls zu relegieren. Da sieht man eben, daß dem Senat lediglich der Wille fehlt, alle Studierenden mit dem gleichen Maße zu messen. In seinem gewundenen Communique sagt er doch mit dem Brusttone der Ueberzeugung, daß er „alle Studierenden als gleichberechtigte akademische Bürgerbetrachtet?" Wenn es ihm mit dieser Floskel ernst wäre, so müßte er den Deutschen gerechtermaßen dieselben Maßregeln androhen wie den Juden. Und so sehen wir mit erschreckender Klarheit, daß im Senate eine Partei in der Mehrzahl vertreten ist, die den Juden feindlich gegenübersteht und die Entrechtung, die gegen die Juden im österreichischen Staatsleben praktiziert wird, auch auf akademischem Boden zur Geltung bringen will. Wie wir im Staate nach den Verfassungsgesetzen gleichberechtigt, aber in Wirklichkeit Staatsbürger II. Klasse sind, so wird jetzt den jüdischen Studenten auf dem Papiere die Gleichberechtigung mit süß-saurem Lächeln bestätigt — aber im Rektorate nicht praktiziert. Ein seltsames Pflaster ist das „akademische Ehrengericht", mit dem der akademische Senat die eiternde Wunde überkleben möchte. Aber — das weiß ja schon jeder Wiener Mittelschüler — wie soll ein Ehrengericht „zur Schlichtung von Streitigkeiten unter den Studierenden" insolange möglich sein,' als die Waidhofner Beschlüsse bestehen? Wie stellt sich denn der Senat ein solches Ehrengericht vor, wenn die „Schlichtung einer Streitigkeit" zwischen einem Juden und einem Waidhofner erfolgen soll? Der Waidhofner wird doch dieses Ehrengericht nicht anerkennen, da er mit Juden in Ehrenangelegenheiten überhaupt nicht verhandelt! Anderseits kann der Jude, auch nicht indirekt mit einem Menschen verhandeln, der ihm a priori die Ehre abspricht. Weiß dies der Senat nicht? Warum stellt er sich also so naiv? Offenbar deshalb, um die breite Oeffentlichkeit nur darüber hinwegzutäuschen, daß der Senat an den alten Zuständen nichts ändern will. Dazu also die vielen Senatssitzungen! Parturiunt montes . . . . Dann klingt aber auch der Apell des Senates, zur Ordnung zurückzukehren, für die jüdischen Studenten recht komisch. Die Unruhen an der Wiener Universität sind ein Werk der Deutschen und sie gehen nach der Kundmachung des Senates völlig straflos aus, während man den Juden implicite mit den schärfsten Zwangsmaßregeln droht! Wird sich die jüdische Studentenschaft mit dieser Lösung zufrieden geben können?! H. Die Geschichte des Preßburger Ghetto.*) Von David Groß. Die Geschichte des Preßburger Ghetto dürfte um nicht vieles jünger sein, als die Geschichte der Stadt Preßburg überhaupt. Schon im XI. Jahrhundert finden wir Spuren eines Preßburger Ghettos. Im Jahre 1096 hatte bereits in Preßburg eine Judenmetzelei stattgefunden, der auch der damalige Rabbiner, Rabbi Jona zum Opfer fiel; derselbe wird im Gedenkbuche der Mainzer Gemeinde erwähnt. Als daselbst die Juden noch in kleiner Anzahl wohnten, mochte es der Judenhof — der zwischen der Fischertor- und Lorenzertorgasse. beiläufig an Stelle des Apponyhauses gestanden hat — gewesen sein, wo die Juden zusammen wohnten, und zwar war damals das abgesonderte Wohnen der Juden noch kein Gesetz, jedoch das Gefühl der Zusammengehörigkeit verursachte es schon, daß die Juden nebeneinander wohnten. Später als der Judenhof ihnen zu klein wurde, zogen sich die Juden allmählich um das Rat- *) Durch den katastrophalen Brand des Preßburger Judenghetto •> wird auch das Interesse für dessen Geschichte wachgerufen. Sie ist in obigem Artikel enthalten, den wir mit freundlicher Zustimmung der Redaktion der „Ungarländischen jiid. Zeitung" reproduzieren. An m. der Red.