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Neue Nationalzeitung · 1913-02-28 · Heft 5 (28.2.1913) · p. Seite 37

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Journal
Neue Nationalzeitung
Volume
XV (1913)
Issue
Heft 5 (28.2.1913)
Date
1913-02-28
Page
Seite 37 (sequence 5)
Language
German
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Nr. 5 «Neue National-Zeitung" Seite 37 oft heimgesuchte Gemeinde wieder den Schrecknissen der Belagerung ausgesetzt. Der neue Chief-Rabbi von England. Mit 56 von 83 Stimmen ist Dr. Joseph Hertz zum Chief-Rabbi von England gewählt worden. Die Wahlhandlung dauerte von 11 Uhr vormittags bis 5 Uhr nachmittags. Lord Rothschild präsidierte. Die Londoner Delegierten waren außerdem Leopold de Rothschild, A. H. Jessel, Sir Stuart Samuel, Felix A. Davis, Carl Stettauer, Isidor Salmon, Algernon Sidney und Leonard Franklin. Dr. Hertz ist vor 40 Jahren in Ungarn geboren. Sein Vater war ein hervorragender Tialmudist. 12 Jahre alt kam Dr. Hertz nach Amerika. Mit 20 Jahren wurde er Rabbiner in Syracuse, mit 25 Jahren Rabbiner in Johannesburg, wo er 13 Jahre amtierte. Er betätigte sich innerhalb und außerhalb der jüdischen Gesamtheit. Auf Berufung der Regierung wurde er Dozent an der Universität. Voriges Jahr folgte Dr. Hertz dem Rufe der „Orac'h Chajim''-Gemeinde in New York. Zur Wahl des Dr. Hertz soll Feldmarschall Lord Roberts viel beigetragen haben.. „Ein Jude muß den Hut beim Eid abnehmen!" Wir haben bereits in der vorigen Nummer unserem Erstaunen darüber Ausdruck geigeben, daß ein reichsdeutsches Gericht unter Verletzung der Gewissensfreiheit einen jüdischen Zeugen unter Verhängung einer Geldstrafe dazu zwingen wollte, barhäuptig den Eid auf die Thora zu leisten. Ueber dieses Thema schreibt dem „Jüdischen Volksblatt" in Breslau Rabbiner Dr. Bamberger in Schönlanke: „Verehrl. Redaktion! In voriger Nummer Ihres v. Bl. wird mitgeteilt, daß ein Schöffengericht einen Juden mit 10 Mark Ordnungsstrafe 'belegte, weil er den Eid 'nicht unbedeckten Hauptes leisten wollte. Bei der prinzipiellen Bedeutung der Frage halte ich es für i notwendig., diarauf hinzuweisen, daß eine höhere Instanz, das kgl. Landgericht Bromberg (III. Strafkammer von 20. Jänner 1905), bereits in gleichem Falle die Entscheidung des Schöffengerichtes als falsch a 'u f g e h o b e n h a t. In der Entscheidung heißt es wörtlich, „daß in der Bedeckung des Hauptes seitens aines strenggläubigen Israeliten bei der Eidesleistung ein die Würde des Gerichtes oder die Achtung vor diesem verletzender Umstand nicht zu finden ist." Bei der Begründung ist gesagt: Es sei kein Zweifel, daß rituelle Vorschriften, bei der Eidesleistung ebenso wie bei anderen religiösen Handlungen das Haupt zu bedecken, bei den Juden bestehen, w;as auch bei der Bedeutung des früheren Pr. G. betr. des Eides der Juden vom 15. Jänner 1879 anerkannt wird. Die Kommission des Abgeordnetenhauses hat eine diesbezügliche gesetzliche Bestimmung nicht aufgenommen, weil sie der Annahme war, „daß der Richter demjenigen, der sich in seinem Gewissen bedrängt fühle, beim Schwören den Kopf zu bedecken, verständige Nachsicht werde zuteil werden lassen (Koch, Prozeßordnung 6, 341). Die Entscheidung des Landgerichts Bromberg findet sich in der „Juristischen Monatsschrift für Posen, West- und Ostpreußen und Pommern", Jahrg. VIII, 1905, S. 36." Die Albanesen und die Juden. Die Londoner Delegierten der albanesischen Regierung, Rassih Dino, Mehmed Konitza und B. R o g a f f richteten an die Redaktion dies „Jewish Chronicle" in London das nachfolgende in französischer Sprache abgefaßte Schreiben: „In Beantwortung einer Anfrage Ihres Korrespondenten beehren wir uns, hiemit zu erklären, daß es selbstverständlich ist, daß die Juden in Albanien ohne Unterschied dieselben Rechte genießen werden, wie die übrigen den verschiedenen Kulten angehörenden Bürger. Genehmigen Sie usw." Ein antisemitischer Oberst in — Nordamerika. Zum zweiten Mal ereignet sich in den Vereinigten Staaten von Nordamerika der seltene Fall, daß ein Jude beim Avancement zum Leutnant wegen seines Glaubens präteriert wird. Samuel Littman. ein in 1150 De Kalb Ave., Brooklyn, wohnhafter junger Anwalt, der seit acht Jahren Mitglied der Nationalgarde war, und zuletzt als Sergeant in der Kompagnie des B. des 47. Regiments diente, hat seine Resignation eingereicht. Als Grund gibt er an, daß er als Jude nicht auf Beförderung zu einem höheren Range hoffen könne. Col. Barthman soll Littman, der zweiter Leutnant seiner Kompagnie werden wollte, dies unverblümt angedeutet haben. Der erste Fall des Artillerie-Unteroffiziers Bloom wurde durch eine direkte Rüge des Präsidenten Taft an den Regimentskommandanten behoben. — Nunmehr hat der Gouverneur des Staates New York, William Sulzer, eine strenge Untersuchung eingeleitet. Der rote Zettel abgeschafft. Der Großrabbiner Haim Nahum erhielt von der neuen Regierung die formelle Zusicherung, daß die Einrichtung des sogenannten „roten Zettels", der den ausländischen Juden bisher bei ihrer Landung in Syrien von den Hafenbehörden überreicht wurde, und der den Zweck hat, die Dauer ihres Aufenthaltes im Lande auf drei Monate zu beschränken, in dem neuen Plan für die Verwaltung des syrischen Vilajets nicht mehr vorgesehen ist. Ebenso sind in dem neuen Entwurf die gegenwärtige in Palästina bestehenden Beschränkungen betreffs des Bodenerwerbs der ausländischen Juden fallen gelassen worden. Ein jüdisches Museum in Palästina. Baron v. Rothschild hat in Palästina Land gekauft, um archäologische Forschungen anstellen zu lassen. Er hofft Material aus der Zeit der Herrschaft der Israeliten in Palästina zutage zu fördern. In seinem Aurtrage unternahm der Grand Rabbin Nahum von Konstantinopel Schritte bei der Regierung, um die Erlaubnis zur Anstellung der Forschungen zu erlangen und im Heiligen Lande ein Jüdisches Museum zu errichten, das mit dem Vorrecht ausgestattet werden soll, alle aufgefundenen Altertümer aufnehmen zu dürfen, ohne daß das von der Regierung in Konstantinopel unterhaltene Museum Anspruch darauf erheben kann. Der Schritt des Grand Rabbin hatte Erfolg. Der Minister des Innern will bald das Kaiserliche Irade darüber herausgeben, welches den Behörden in Jerusalem die nötigen Anweisungen geben wird. Statistik und Sozialpolitik. Die neueste Statistik der ungarischen Juden. Nach der letzten Volkszählung, die im Jahre 1910 vorgenommen wurde, befinden sich in Ungarn — exklusive Kroatien und Slawonien — 911.175 oder 5 Prozent Juden gegen 831.162 im Jahre 1900, von denen — laut dem statistischen Jahrbuch der Städte, welches leider nur bis zum Jahre 1900 reicht — 334.380 in den Städten, die übrigen auf dem Lande wohnten. Die von den Juden meistbewohnten Städte — nach dem Prozentsatz gerechnet — sind: Gesamteinwohner luden Perzentsatz d. Juden Munkacs 14.416 6.567 47,8 Märmarossziget 17.445 6.375 37,5 Ungvar 14.723 4.560 33,1 Beregszäsz 9.629 2.770 28,8 Nagyvärad 50.117 12.298 25,8 Budapest 732.322 168.985 23,4 Die ungarische Judenheit, die in drei Klassen geteilt ist, in orthodoxe. Kongreß- und Statusquo-üemeinden. verfügten im Jahre 1911 über 563 Muttergemeinden und 1808 Filialgemeinden, an denen 416 Rabbiner und 1324 Rabbinerstellvertreter amtierten, und zwar in folgender Ordnung:

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