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Neue Nationalzeitung · 1912-08-30 · Heft 17 (30.8.1912) · p. Seite 2

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Journal
Neue Nationalzeitung
Volume
XIV (1912)
Issue
Heft 17 (30.8.1912)
Date
1912-08-30
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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„Neue National-Zeitung" Die Kadetten wollen für sich die zweite Kurie behalten und weisen den Juden die erste Kurie zu. Die Juden dagegen halten die zweite Kurie für sicherer und wollen nicht weichen. Hier werden also Juden und Kadetten gegeneinander kämpfen. Allein die Juden selbst sind nicht einig: es kandidieren der Zionist Zabotynski und der jüdische Demokrat Saker. Beide entfalten bereits eine heftige Agitation. * Die Zionisten in Rußland nehmen an den Dumawahlen sehr regen Anteil, stellen selbst Kandidaten auf und nehmen von ihrem Partei-Standpunkte zu den anderen jüdischen Kandidaten Stellung. Sie tun also dasselbe, was die österreichischen Zionisten trotz der Mißbilligung der Kölner Zentralleitung und der Wiener „alten" Zionisten getan haben. Die russischen Zionisten sehen ein, daß man die Massen nicht auf das Endziel allein vertrösten kann, daß sich keine Volkspartei über die drückenden Fragen der Gegenwartspolitik hinwegschleichen kann. Allerdings macht ihnen die jüdisch-demokratische Partei, als deren Kandidat Saker auftritt, eine sehr gefährliche Konkurrenz. Einer der Führer dieser Partei hat in einem Interview deren Programm folgendermaßen geschildert: „Die jüdisch-demokratische Gruppe strebt darnach, die alte nationale Kultur zu konservieren(?). Gleichzeitig aber wollen wir auch europäische Kultur erwerben. Unsere Gruppe glaubt nicht an die Möglichkeit der Entstehung eines jüdischen Staates in Palästina oder sonstwo. Sie will in Rußland selbst wirken, wo der größte Teil des jüdischen Volkes ansässig ist." Es fehlt nicht an Versuchen der russischen Regierung, die jüdischen Wähler um ihr Wahlrecht zu bringen. Zu diesem Zwecke ist ein Ukas ergangen, daß die Juden dort, wo sie unrechtmäßig wohnen, kein Wahlrecht haben. Jedenfalls aber rechnet wohl die Regierung auch schon damit, daß die Juden einige Mandate erobern werden. Für sechs Millionen Menschen ist das blutwenig. Aber den Juden kommt es auf die Zahl nicht an. Sie verlangen, daß ihre Vertreter mutig, unerschrocken und kampflustig in der Duma auftreten. Für Raunzer und Leisetreter wie Niselowitsch kann sich heute die jüdische Bevölkerung Rußlands nicht mehr erwärmen. L. Die gesetzliche Peinigung der Juden in Rußland. Von Professor A. V. Dicey (London). (Schluß). Zweitens: Der russische Jude entbehrt nach allen Richtungen jene Rechte, die jeder große und zivilisierte Staat seinen Bürgern einräumt. Es würde zuweit führen, wenn ich hier mehr als eine bloße Übersicht aller dieser Ausnahmsgesetze geben wollte. Jene Leser, und ich hoffe, daß es ihrer viele gibt, die genauer informiert werden wollen, mögen dieses Buch durchlesen. Der russische Jude ist beispielsweise ausgeschlossen vom Staatsdienste, und das bedeutet sehr viel in einem Staate, wo die Bürokratie eine Macht ausübt, wie nirgends in England oder in den Vereinigten Staaten. Er kann weder für den Gemeinderat wählen noch in denselben gewählt werden. Im Ansiedlungsrayon mag wohl der Gouverneur „zu seinem Vergnügen" einige Juden in den Gemeinderat berufen, aber Juden dürfen nie über mehr als ein Zehntel des Gemeinderates verfügen. Allein in Petersburg, Moskau und Kiew dürfen die Juden überhaupt der Gemeindeverwaltung nicht angehören; die ganze Politik der Regierung geht dahin, die Juden von der Gemeindeverwaltung auszuschließen, gerade dort, wo ein großer Teil der Bevölkerung jüdisch ist. Wohl sind einige freie Berufe formell dem jüdischen Talent und Ehrgeiz offen gelassen. Allein der Jude hat eben nicht die Möglichkeit, sich die notwendige Vorbildung anzueignen. Er steht unter dem Zwange der Prozentnorm und manche Erziehungsanstalten sind ihm ganz verschlossen. Seitdem Jahre 1889 bestand eine Verordnung, daß die Juden nur mit spezieller Erlaubnis des Justizministers zur Advokatie zugelassen werden dürfen. Durch 15 Jahre hat der Minister keine Erlaubnis erteilt. Zu Beginn der konstitutionellen Aera im Jahre 1904 wurde zugunsten einer Anzahl von Advokatursgehilfen eine Ausnahme gemacht. Seitdem wurde mit der Ernennung jüdischer Advokaten wieder innegehalten. Man spricht nunmehr davon, daß auch diese Frage durch Einführung der „Prozentnorm" geregelt werden soll. Es ist den Juden gesetzlich verboten, in nichtjüdischen Familien Unterricht zu erteilen. Dieses Gesetz bezieht sich sowohl auf Männer als auch auf Frauen .... Drittens: Die russischen Juden sind einfach dem Despotismus desZaren,seinerMinister und insbesondere der Polizei preisgegeben. Sie befinden sich stets in einem Zustande der Unsicherheit und der Unterdrückung. Und doch ist das strengste Gesetz noch immer vorzuziehen dem Gesetze eines launischen Wohlwollens. Die Zaren haben gewechselt und mit ihnen auch die Judenpolitik. Alexander II. war ihnen gegenüber freundlich. Er gab ihnen ein beschränktes Wohnrecht außerhalb des Ansiedlungsrayons. Er erweiterte das Wohnrecht in ganz Rußland für jene Juden, die entweder akademisch Graduierte, Fabrikanten oder Gewerbetreibende waren. Seine Ermordung führte zu einer Änderung der Judenpolitik. Die Maigesetze vom Jahre 1882, die noch in Kraft sind, haben die jüdische Niederlassungsfreiheit innerhalb des Ansiedlungsrayons zerstört. Die Behandlung der Juden schwankte zwischen dem Plan, sie zur Erlernung der russischen Sprache zu zwingen oder sie daran zu hindern. Die Minister haben ein unbeschränktes Recht, die Rechte und die Freiheit der Juden ebenso wie die Grenzen des Ansiedlungsrayons beliebig abzuändern. Praktisch ist der russische Jude in seinem alltäglichen Leben von der Willkür der Polizei abhängig. Tausende von Juden, die außerhalb des Ansiedlungsrayons wohnen, haben hiezu einen sehr zweifelhaften respektive vom gesetzlichen Standpunkte gar keinen Rechtstitel. Sie können hiefür verfolgt und in den Ansiedlungsrayon zurückgeschickt werden. Jeder russische Staatsmann weiß, wie es Stolypin wußte, daß der erste Schritt zur Beseitigung der Beschwerden der Juden darin bestehen müsse, jedem Juden ein Wohnrecht außerhalb des Ansiedlungsrayons zu sichern. Trotzdem hat er nichts getan, um die Juden von der Furcht vor Ausweisung und Bestrafung zu befreien. So hängt denn die Freiheit, das Vermögen,

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