Neue Nationalzeitung
- Journal
- Neue Nationalzeitung
- Volume
- XIV (1912)
- Issue
- Heft 14 (12.7.1912)
- Date
- 1912-07-12
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 14 „Neue National-Zeitung" Seite 3 Hinter den Kulissen der Wiener Kultusgemeinde. Das neue Kinderspital. Der Kultusvorstand geht nun auf Ferien. Seine letzte Tat bestand noch in der Bestellung des dirigierenden Primararztes für das neu zu errichtende Kinderspital in der Person des Dozenten Dr. Z a p p e r t. Diese Ernennung stand schon längst fest, bevor noch der Konkurs ausgeschrieben war. Dr. Zappert war der Leiter des jüdischen Pflegerinnenheims, er ist Logenbruder und Neffe einer im jüdischen Vereinsleben sehr bekannten Dame . . . Die Rabbinerfrage und die Neuwahlen. Dagegen ist die Rabbinerfrage nicht um einen Schritt vorwärts gekommen. Der Kultusvorstand hat merkwürdigerweise nicht den Mut, einen der Wiener Rabbiner an den Leopoldstädter Tempel zu berufen. Vielleicht sieht der Präsident auch selbst ein, daß es gegenwärtig, einige Monate vor den Wahlen, taktisch unklug wäre, sich die Ungunst einer Partei durch die Nichternennung ihres Günstlings zuzuziehen. So wird denn die Bestellung des Leopoldstädter Rabbiners über die Neuwahlen hinausgeschoben und dem neuen Kultusvorstand vorbehalten bleiben. Die Vorsteher „höheren Ranges" und die Plenarsitzungen. Übermäßig strengen sich allerdings die Herren vom Kultusvorstande nicht an. Mehrere Plenarsitzungen konnten wegen Beschlußunfähigkeit nicht stattfinden. Am 21. März hat Herr Dr. Stern ex präsidio zwei Zirkulare und zwar je an die Kultusvorsteher „höheren Ranges" und an die Vorsteher der gewöhnlichen Kurie besonders erlassen, worin er seiner Mißstimmung über den Boykott der Plenarsitzungen Ausdruck gab. In einer besonders scharfen Tonart machte Doktor Stern die Vorsteher „höheren Ranges" aufmerksam, daß für sie ja eine besondere Kurie geschaffen wurde, sie deshalb im höheren Maße verpflichtet wären, ihren Vorsteherpflichten nachzukommen und trotzdem — bleiben sie gerade von den Sitzungen aus . . . Ob diese Mahnung viel nützen wird, ist sehr fraglich, aber sie beweist am besten, daß die Indolenz der oberen Zehntausend in Wien gegenüber jüdischen Angelegenheiten selbst durch die Einräumung der so undemokratischen, in keiner Kultusgemeinde der Welt sonst bestehenden höheren Kurie nicht zu beheben ist. Will man das Judentum in Wien erhalten und beleben, will man das jüdische Gemeinwesen in Wien vor dem Zusammenbruche retten, dem es auf der abschüssigen Bahn entgegengeht, dann müssen eben die breiteren Schichten der Bevölkerung zur Leitung der Gemeinde herangezogen werden. Die Wirtschaft der KHque, die Herrschaft eines Kultusvorstandes, der leider nur mit wenigen Ausnahmen von dem goldenen Kalb abhängig ist, muß endlich einmal ein Ende nehmen. * Warum wurde das Genieindestatut geändert? Als man seinerzeit bei der Schaffung des Statuts für gewisse Wähler, die über K 200'— jährliche Kultussteuer zahlen, die höhere Kurie schuf, da haben die Verfasser des Statuts die öffentliche Meinung dadurch irregeführt, daß sie erklärten, man müsse diesen Leuten eine besondere Kurie deswegen einräumen, weil sie nicht nur hohe Steuern zahlen, sondern außerdem noch namhafte Beträge für Kultuszwecke hergeben. Da sich die Gemeinde in finanzieller Notlage befinde, sei dieselbe auf die Gunst der reichen Gemeindemitgiieder angewiesen. Das war aber nur ein Schwindel. Es handelte sich nicht um das Interesse der Gemeinde, sondern um das persönliche Interesse einzelner Herren, welche eben gefürchtet haben, daß man sie in der bestehenden Kurie nicht wählen wird und die daher lieber mit tausend Wählern als mit 18.000 Wählern zu tun haben sollten. Bei der letzten Einschätzung wurde der Gesamtbetrag der Kultussteuern um Dreimalhunderttausend Kronen erhöht. Und wer rekurierte gegen die Steuererhöhung? Gerade die reichsten Gemeindemitglieder! Ueber zweitausend Rekurse wurden von Gemeindemitgliedern überreicht und zwar von solchen, die über K 100.— zahlen. Und damit ist auch das Rätsel gelöst, warum Herr Dr. Stern so spontan und plötzlich die von der öffentlichen Meinung so gemißbilligte Statutenbestimmung streichen ließ, wonach Steuerzahler, die im Jahre der Kultuswahl bis zum letzten Tage des Reklamationstermines (September) die Kultussteuer für das laufende Jahr noch nicht bezahlt haben, ihr Wahlrecht verlieren. Herr Dr. Stern hatte keine Gewissensbisse, als tausende Steuerträger, welche bis zum September die K 20"— noch nicht bezahlt oder die nur die halbe Steuer bezahlt hatten, ihr Wahlrecht verloren. Allein Dr. Stern hat jetzt ganz kluger Weise berechnet, daß die lausenden reichen Gemeindemitglieder, deren Rekurse bis zum September noch nicht erledigt sein können, bis dahin ihre Steuern auch noch nicht bezahlt haben werden. Und nun bekämen wir ein Wählerverzeichnis, in dem die „feinsten Balbatim" fehlen. Wie würde das gegenüber der Außenwelt aussehen und woher würden Dr. Stern und seine Garde ihre Wähler nehmen. Deshalb ist so plötzlich die auf einen einzigen Punkt beschränkt gebliebene Reform des Gemeindestatuts erfolgt. Austrittsliste und — Protektion. Wenn wir nun schon gerade von Dr. Stern sprechen, so möchten wir dessen Aufmerksamkeit auf einen sehr argen Mißstand im Matrikelwesen der Kultusgemeinde richten. Zu den Aufgaben des Matrikelamtes gehört auch die Führung der Austrittslisten. Unser Blatt hat zuerst eine besondere Rubrik hiefür eingeführt und Dr. Stern war es, der einige Jahre später den beiden Organen des Kultusvorstandes den Auftrag erteilt hat, nach dem Vorbilde der „Neuen National-Zeitung" die Austrittsliste zu publizieren. Offenbar ist auch er zur Ueberzeugung gekommen, daß die Publikation der Ausgetretenen zu den wirksamsten Mitteln der Bekämpfung der Taufseuche gehört. Allein die Führung der Austrittsliste im Matrikelamt läßt viel zu wünschen übrig. Es häufen sich mit jedem Jahr die Fälle, in denen die Uebertritte jüdischer