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Neue Nationalzeitung · 1912-06-28 · Heft 13 (28.6.1912) · p. Seite 7

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Journal
Neue Nationalzeitung
Volume
XIV (1912)
Issue
Heft 13 (28.6.1912)
Date
1912-06-28
Page
Seite 7 (sequence 7)
Language
German
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Nr. 13 „Neue National-Zeitung" Seite 7 In derselben Sitzung wurde für das Kuratorium der Bierbrauerei-Besitzer Moritz v. K u f f n e r kooptiert. Dieser Herr ist Mitglied des Kultusvorstandes und kommt das ganze Jahr nicht ein einziges Mal zu einer Sitzung. Er war bereits einmal im Kuratorium der Stiftung, doch hatte er die Stelle niedergelegt. Jetzt wählt man ihn wieder. Offenbar fehlt es in der Klique an — Strohmännern. Weiters wurde für das Kuratorium der Enkel des David v. Gutmann, Herr Willy v. G u t m a n n, kooptiert, von dem die Tagblätter erzählten, daß er 23 Jahre alt ist. Sein Hofmeister hat es nicht dementiert; es muß also wahr sein. Wenn da Baron Hirsch jetzt aufstünde! . . . Ehrenbeleidigungsprozeß Hofrat Kuranda gegen Dr. Landau. Wien, den 26. Juni. Die Schwurgerichtsverhandlung über die Ehrenbeleidigungsklage des Abgeordneten Hofrat Kuranda gegen Dr. S. R. Landau wurde vom Landesgericht in Strafsachen auf den 15. Juli ausgeschrieben. Deutsches Reich. 0 Wegen Beschimpfung der jüdischen Religion verurteilt. Berlin, 23. Juni. Eine Anklage wegen Beschimpfung der jüdischen Religionsgemeinschaft führte gestern den verantwortlichen Redakteur der „Staatsbürgerzeitung" Hans Hertwig vor die 6. Strafkammer des Landgerichtes I. In Leipzig hatte am 19. Mai v. J. auf eine S tr a f a nz e i ge des Zentralvereines deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens eine Verhandlung gegen den bekannten antisemitischen Schriftsteller Th. Fritsch stattgefunden. Dieser hatte unter der Ueberschrift „Eine sonderbare Religion" einen Aufsatz veröffentlicht und darin auf Grund einer Reihe von Bestimmungen des Talmud und des Schulchan Aruch, die noch in Geltung sein sollten, heftige Angriffe gegen die Juden und ihre Religion gerichtet. Das Leipziger Gericht hatte einen längeren Satz der Fritsch'schen Ausführungen als über das Maß der berechtigten Kritik weit hinausgebend erachtet und Herrn Fritsch zu zwei Wochen Gefängnis verurteilt. An diese Gerichtsverhandlung knüpfte die „Staatsbürgerzeitung" in ihrer Nummer vom 23. Mai längere Betrachtungen und gab darin ihrer Gegnerschaft gegen das Judentum in kräftigen Worten Ausdruck, wobei sie hervorhob, daß es sich nur um ein formales Urteil handle, da die auf den Talmud und den Schulchan Aruch bezüglichen Behauptungen Fritschs vom Gericht auf ihre Wahrheit hin gar nicht geprüft worden seien. Es wurde dann ein Teil der mündlichen Urteilsbegründung wiedergegeben und darin auch der Satz wörtlich mitgeteilt, der zur Verurteilung des Angeklagten geführt hatte. Dies gab Veranlassung, nun auch gegen Hertwig die Anklage aus § 166 St. G. B. zu erheben. Rechtsanwalt Ulrich machte für den Angeklagten geltend, daß der Teil des Urteils, den er wiedergegeben, wörtlich in dieser Art vom Vorsitzenden verkündet worden sei, sodaß der Angeklagte nicht annehmen konnte, sich durch einen wahrheitsgemäßen Gerichtsbericht strafbar zu machen. Der Verteidiger beantragte ferner die Ladung des Professors Ber als Sachverständigen über den behaupteten unmoralischen Inhalt des Talmud und Schulchan Aruch (!) sowie die Verlesung eines Urteils der 1. Ferienstrafkammer des Landgerichtes I vom Juli 1911, das bei gleichem Sachverhalt auf Freisprechung gelautet habe. Das Gericht lehnte beide Anträge ab. Staatsanwalt Dr. Ortlieb beantragte zwei Wochen Gefängnis, da er die Beschimpfung der jüdischen Religion, wegen deren Fritsch bestraft worden war, weiter verbreitet und noch unterstrichen habe. Der Gerichtshof verurteilte den Angeklagten zu einer Woche Gefängnis. Die jüdische Religionsgemeinschaft sei eine mit Korporationsrechten ausgestattete, staatlich anerkannte Religionsgemeinschaft, über die man sich nach § 166 beschimpfender Aeußerungen zu enthalten habe. Der inkriminierte Artikel enthalte eine ganze Reihe grob beschimpfender Aeußerungen. Von gutem Glauben des Angeklagten könne keine Rede sein. Strafschärfend müsse in Betracht gezogen werden, daß, obwohl ihm bekannt war, daß ein deutsches Gericht wegen solcher beschimpfender Aeußerungen verurteilt hatte, er keine Bedenken trug, diese noch weiter zu verbreiten. Rußland. Der „Ritualmord"-Prozeß in Kiew. Bejlis bleibt angeklagt! Kiew, den 23. Juni. (Orig.-Korresp.) Es ist Ihren Lesern bereits aus meinen früheren Berichten bekannt, daß das dem Gerichte hingst vorgelegte Untersnchungsmaterial des Journalisten B r a s ii I-B raszkowski geeignet ist, die volle Unschuld des angeklagten B c j 1 i s nachzuweisen und über die wirklichen Mörder des Knaben Juszczynski eine Diebsbande, die seinen Verrat fürchtete volle Klarheit zu verschaffen. In der letzten Zeit hat sich speziell die ausländische Presse mit den Enthüllungen Brasuls sehr eingehend beschäftigt, und es entstand sowohl im Auslande als auch in Rußland ein Schimmer von Hoffnung, daß unsere Huligan-Justiz die wirklichen Mörder ihrer Strafe zuführen wird. Allein, wer das glaubt, kennt eben die Verbrechernaturen, welche in Rußland in allen Dingen das letzte Wort zu sprechen haben, nicht. Trotz des schwerwiegenden Entlastungsmaterials, ist die russische Schandjustiz entschlossen, gegen Bejlis die Strafverhandlung durchzuführen. Nicht genug, daß sich das Strafgericht jeder Entlüftung des Bejlis gegen Kaution widersetzt, hat der Gehilfe des Justizministers in Petersburg einem Redakteur des „Gol. M< skwi" folgendes erklärt: „Alles was Brasul-Bruszkowski erzählt, ist Narretei. Er crziihlt nichts Neues, sondern wiederkaut alte Geschichten. E s wird keine neue Untersuchung stattfinden, das Justizministerium betrachtet diese Angaben als närrische Geschichtserziihlungen, denn sie hat Beweise für die Schuld Bejlis." Angesichts dieser Haltung des Justizministeriums, das offenbar im höheren Auftrage handelt, wird dem schwärzesten Rußland ein Hülsner-Prozeß doch nicht erspart bleiben. WEIAtElLCN Die Juden in der italienischen Armee. Ueber die Rolle, die die italienischen Juden im Tripoliskriege spielen, bringt die „Settimana Israelitiea" interessante Einzelheiten. Eine Reihe von Juden nimmt hohe militärische Stellungen ein, wie der Divistonsgeneral C o e n in Livorno, der Divisionsgeneral C a r p i in Bologna und andere. Beim Ausbruch des Krieges meldeten sich viele Israeliten als Freiwillige; so trat der Leutnant Segre von

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