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Neue Nationalzeitung · 1912-05-31 · Heft 11 (31.5.1912) · p. Seite 6

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Journal
Neue Nationalzeitung
Volume
XIV (1912)
Issue
Heft 11 (31.5.1912)
Date
1912-05-31
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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Seite 6 „Neue National-Zeitung" Nr. 11 Ft&ü K. enthielt. Verleger und Redakteur Sedlatzek hatte sich deshalb wegen Beleidigung zu verantworten. Die Strafverfolgung war im öffentlichen Interesse von der Staatsanwaltschaft übernommen. Der inkriminierte Artikel sagte u. a., der Professorentitel scheine mit Gewalt nicht mehr ernst genommen werden zu sollen. Nicht genug damit, daßsich Flohdresseure, Zauberkünstler und Schwindelgenies aller Art dieses vogelfreie epitheton ornans aus eigener Machtvollkommenheit beilegten, nicht allein, daß Duodezsouveräne diesen Titel an Kabarettkünstler verleihen, nein, sogar der Reichsanzeiger müsse seine Spalten hergeben, die Verleihung des Professorentitels ausgerechnet an eine Frau Lydia Rabinowitsch (zu deutsch Rabbinersohn) zu verkünden. In den Kreisen der christlich-deutschen Aerzteschaft hiitte es schon lebhaften Anstoß erregt, daß dieser Dame überhaupt das Herumarbeiten am pathologischen Institut der Berliner Universität gestattet worden ist, da lebhafte Zweifei an einer genügenden Vorbildung dieser russischen Jüdin laut geworden wären. Wenn man an maßgebender Stelle wirklich das Bedürfnis gehabt habe, einen Professorentitcl zu verleihen, so hätten sich hierzu zweifellos bei vielen hundert deutschen Medizinern genug würdige Vertreter der Wissenschaft gefunden. Es errege in den Kreiseu der deutschen Aerzteschaft ganz unnötig böses Blut, daß man sich hierzu ausgerechnet Lydia Rabbinersohn aus Rußland mit dem Kartoffel- und Gemüsestudium in der Schweiz aussucht. Die Beleidigte war als Zeugin geladen, aber nicht erscheinen, da sie sich gegenwärtig in Rom aufhält. Der Angeklagte bestrit die Beleidigungsabsicht. Er habe lediglich seine Pflicht getan als er mit diesem Artikel das deutsche Volk vor dem Vordringen des Judentums warnte. Gleichzeitig habe er zum Ausdrucke bringen wollen, daß durch eine derartige Verleihung die Achtung vor dem Professorentitel im unserem Vaterlande beim Volke herabgemindert würde. Einen Vergleich zwischen der Beleidigten und den im Artikel genannten Flohdresseuren usw. habe er nicht ziehen wollen. Die Schlußbemerkung beziehe sich darauf, daß Frau Rabinowitsch- Kempner in der Schweiz Botanik studiert habe. Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Schlechter, bestreitet überhaupt, daß sich Frau Rabinowitsch beleidigt gefühlt hat. Der von ihr gestellte Strafantrag stamme zweifellos aus dem Bureau zur Abwehr des Antisemitismus. Wenn die Verletzte wie eine andere deutsche Fr u empfinde, dann hätte sie ihre Reise abgekürzt und wäre zur Verhandlung hierher gekommen. Er bemängelte ferner, daß das Verfahren gegen den Angeklagten im öffentlichen Interesse verfolgt wurde. Der Artikel sei weiter nichts als eine berechtigte Kritik, zu der sich der Angeklagte, der einer rechtsnationaleu und auf christlichem Boden stehenden Partei angehöre, für verpflichtet hielt. Das Urteil lautet auf 100 Mark oder 2 Wochen Gefängnis. Der Beleidigten wurde Publikationsbefugnis zuerkannt. Ein Vergleich der Beleidigten mit Flohdresseuren, Zauberkünstern und Schwindelgenies liege vor, der Angeklagte habe die Beleidigte sogar tiefer gestellt als diese Leute. Beleidigend sei der Ausdruck „Herumarbeiten" für die wissenschaftliche Tätigkeit der Frau R. und die Wendung vom Kartoffel- und Gemüsestudium. Der Angeklagte habe sich nicht genügend über die Vorbildung der Beleidigten orientiert und in leichtfertiger Weise ihre Ehre angegriffen. Strafmildernd wurde berücksichtigt, daß er sich der Tragweite seiner Beleidigung nicht voll bewußt gewesen sei. (!) DIE jQblSCHE EniQR/ITlON.?7S Das Verbot der Analphabeten-Einwanderung nach Nordamerika. Der Senat hat also die Bill Dillingham mit den Amendements von Lodge, Simon und Root angenommen: Analphabeten bleiben von der Einwanderung nach Nordamerika ausgeschlossen. Es ist nicht zu übersehen, welche Umwälzung dieser Beschluß nach sich ziehen wird. Die hunderttausenden italienischen Arbeiter, die zu Bahnbauten, der Million Slaven, die zu Bergwerksarbeiten herangezogen wurden, werden als Analphabeten keinen Einlaß mehr finden. Jeder Einwanderer wird ein Bildungsexamen auf Ellis-Island ablegen müssen, welches im Lesen einiger Sätze in seiner Muttersprache (nicht Landessprache!) besteht. Wer diese Prüfung tadellos bestanden hat und in Nordamerika wohnen darf, dann schwebt noch Jahre hindurch das Damoklesschwert der Ausweisung über seinem Haupte: wenn er gegen eine auswärtige Macht konspiriert. Von der Prüfungspflicht sind laut dem Gesetze ausgeschlossen die Frau des Einwanderers, wenn gegen ihren moralischen Lebenswandel nichts vorliegt, die Kinder der Einwanderer unter 8 Jahren und die Eltern und Großeltern über 55 Jahre. Der Senat hat auch das Amendement des Senators Simons angenommen, wonach auch solche Einwanderer vom Examen befreit werden, welche nachweisen können, daß sie wegen religiöser Verfolgungen aus ihrer alten Heimat geflüchtet sind. Weiters wurde die Kopfsteuer in dem Gesetze von vier auf fünf Dollar erhöht. Den Schiffahrtsgesellschaften wurden schwere Strafen angedroht für die Nichtbeachtung der Emigrationsgesetze. Doch ist es sehr fraglich, ob die Bill Dillingham auch Gesetzeskraft erlangen wird. Im Hause des Repräsentanten dürfte es zu Falle kommen. Die kolossale Agitation, die dagegen eingeleitet wurde, kann der Kongreß schwerlich übergehen. Auch der Präsident hat da ein Wort mitzusprechen und wer immer er wäre, so muß er die Stimmen der Einwanderungsfreunde haben und wird dafür Konzessionen machen. Deshalb ist die Frage des Analphabeten-Verbotes noch sehr lange nicht erledigt.

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