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Neue Nationalzeitung · 1912-04-05 · Heft 7 (5.4.1912) · p. Seite 7

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Journal
Neue Nationalzeitung
Volume
XIV (1912)
Issue
Heft 7 (5.4.1912)
Date
1912-04-05
Page
Seite 7 (sequence 7)
Language
German
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Nr. 7 „New NröQoakZtfamg" Seit« 7 Paragraphen des Strafgesetzbuches. Die genannte Vereinigung hat mm beschlossen, gegen diese Geschäfte gerichtlich vorzugehen und beim Vorstande der Gemeinde eine Beihilfe zur Führung des Prozesses beantragt. Der Vorstand empfahl die Bewilligung von 500 Mark und der Ausschuß der Eepräsentanten schloß sich diesem Antrage an, aber nur für zivilrechtlichen Austrag der Saohe durch genannte Vereinigung. Die Repräsentanten Simon und Lewinski verlangten die Nennung der betrügerischen Firmen in öffentlicher Sitzung im Interesse der Mitglieder der Gemeinde und Kanimerzienrat Gers Simon bezeichnete dies als eine Pflicht der Gemeinde, Dagegen empfahlen die Juristen Dr. Cohn und Lilienthal damit zu warten bis zur gerichtlichen Feststellung und Verurteilung, denen auch die Repräsentanten Osk. Tietz und Louis Sachs zustimmten. * ♦ * Eine Erklärung gegen die Ritualmordflige. Berlin. Eine Reihe von hervorragenden Vertretern der Wissenschaft, Kunst, Politik und Literatur in Deutschland veröffentlicht anläßlich des bevorstehenden „Ritualmord"-Prozesses in Kiew eine Erklärung, die sieh gegen die Ritualmordlüge richtet. In der Erklärung heißt es: „Im vorigen Jahre wurde der Knabe Andrej J u s tschinski in Kiew ermordet. Sein Mörder wuide trotz vieler Bemühungen bisher in zweifelsfreier Weise nicht entdeckt. Schließlich ist ein Jude als Täter verhaftet worden und die Untersuchung gegen ihn schwebt. Die Agitation der Straße hat diesen Vorfall gierig aufgegriffen und behauptet dreist, der Knabe Justschinski sei von Juden abgeschlachtet worden, um ihm sein Blut abzuzapfen und um dieses Blut gemäß einem angeblichen jüdischen Religionsgesetze für rituelle Zwecke zu verwenden. Dieser gewissenlos in das Volk getragene W a h n hat vom Mittelalter an bis in die neueste Zeit immer wieder entsetzliehe Folgen hervorgerufen, und doch ist niemals für die Berechtigung dieses Wahnglaubens auch nur der Schatten eines Beweises erbracht worden. Die angesehensten christliehen Kenner des jüdischen Schrifttums haben einwandfrei nachgewiesen, daß zu keiner Zeit die Juden durch ihre Religion zum Morde ihrer Mitmenschen angestiftet wurden. Wir halten es lür die Pflicht eines jeden, dem der sittliche Fortschritt der Menschen am Herzen liegt, gegen solchen traurigen Aberwitz die Stimme zu erheben." Zu den Unterzeichnern dieser Erklärung gehören u. a. Graf Posado wsky, Heinrich Prinz zu Schönaich- Carolath, die Präsidenten und Vizepräsidenten Dr. Kaempf, Dr. Paasche und Dove, Admiral v. Hollmann, die Abgeordneten Bassermann, Fisehbeck, Kerschensteiner, v. Payer, ferner zahlreiche deutsche Theologen, denen sich die ganze theologische Fakultät von Kopenhagen anschließt, außerdem von hervorragenden deutschen Gelehrten, Lujo Brentano, Rudolf Eucken, Fr. Delitzsch, von Schriftstellern unter anderen Gerhart Hauptmann und Hermann Sudermann, von deutschen Künstlern Artur Kampf und Tuaillon und viele andere. Professor Dr. Strack, der bekannte Theologe der Berliner Universität und bedeutende Talmudforscher, hat der Erklärung, die auch der russischen Regierung zugehen wird, ein wissenschaftliches Gutachten beigefügt. In Wien haben außerdem nachstehende Universitätsprofessoren unterzeichnet: Eugen Bortnann, Karl Brockhausen. Eduard B rflekne r, Friedrich J o d 1, Ludo M. Hartmann, Dr. Karl Beth (für Dogmatik und christl. Ethik an der k. k. ovang.-theologischen Fakultät), Evang. Superintendent i. R. Univ.-Prof. Dr. Johann S e b e r i u y, Hofrat Viktor Ebner Hitter vea Resenstein, Hofrat Sigmund Exner, Hofrat Ernst 3$aeh, Eduard Sueß, gew. Präsident der Akademie der Wissenschaften, L. von Sehr öd er; ferner Marie von Ebner-Eschenbach, Baronin Bertha von Suttner, Baron Josef von Doblh o f f und mehrere hervorragende Mitglieder des Wiener Gemeinderates. Rußland. Der , Ritualmord "Prozess in Kiew. Kiew. Nach den neuesten Verfügungen dürfte die Hauptverhandlung ersjt im M a i stattfinden. Erst vor kurzem hat der Minister des Innern wieder sämtliche Akten verlangt. In der Sitzung des Kiewer Bezirksgerichtes, die am 21. März unter Vorsitz Grabars stattfand, wurde ü'ier die Anträge der Verteidigung wegen Hinzuziehung von 150 Zeugen und einer großen Anzahl von Sachverständigen (Aerzten und Theologen) verhandelt. Die Sitzung dauerte den ganzen Tag. Die Entscheidung des Gerichtes lautete, daß von den 150 Zeugen, die die Verteidigung beantragt hatte, nur 80 vorgeladen werden. Die Vernehmung der übrigen Zeugen, deren Aussagen hauptsächlich die Schuld der Diebesbande mit den Brüdern Mitle an der Spitze, bezeugen sollten, wurde abgelehnt. Die vorgeladenen SO Zeugen sollen die Unschuld Beilis beweisen. Auch der Antrag, als Sachverständige Aerzte und Theologen zu vernehmen, wurde abgelehnt. Der Prozeß wird vor der II. Kammer des Bezirksgerichtes, die durch ihre .strengen Urteile bekannt ist, verhandelt. Für das Publikum sind 120 Plätze reserviert. Das Interesse an dem Fall ist jedoch?o groß, d::ß schon lange vor der Verhandlung eine Unzahl von Gesuchen um Eintrittskarten von hochgestellten Beamten, Mitgliedern der Reichsduma und des Reichsrates und der örtlichen Behörden eingelaufen sind. Nur in geringem Maße werden Plätze für die russische und ausländische Presse reserviert. Es wird ein freisprechendes Urteil erwartet. Vera Tsehebyijakowa, die Hauptbeteiligte an der Ermordung des Knaben Jusciitschinski, wurde Anfangs März wegen Diebstahls verhaftet. Jetzt ist sie Avieder auf freiem Fuße und Wird, wie vorauszusehen ist, durch ihre Aussagen vollkommen klares Licht auf die s*hon an und für sieh nicht komplizierte Sache werfen. Mehrere Agenten und der Chef der Kriminalpolizei, die wegen ihres Verhaltens be* der Untersuchung über die Ermordung Jusehtschinskis verhaftet worden sind, sind zurzeit gegen Kaution wieder auf freien Fuß gesetzt worden. GgM&Nt>g*uN» v&RßiNSNfcUWtWW Wie», den 1. April. (Kundmachung der israelitischen Kultusgemeinde.) Der Kultusvorstand bringt hienüt zur Kenntnis, daß in Gemäßheit des § 91 des Statutes der israelitischen Kultusgemeinde Wien die Rechnungsabschlüsse über die Einnahmen und Ausgaben der Kultusgemeinde und sämtlicher unter Gemeindeverwaltung stehender Fonde u d Anstalten für das Jahr 1911 vom heutigen Tage ab durch 14 Tage im Sekretariate der israelitischen Kultusgemeinde, Wien, I t-'eitenstettengasse 4, III Stock, während der Amtsstunden zwischen 9 Ulld 12 Uhr vormittags zur Einsicht der GemeinderoitgHeder aufliegen. Die Gemeindemitglieder sind berechtigt innerhalb dieser Frist ihre Erinnerungen schriftlich einzubringen. Bertin. Während des letzten Gemeinde-Wahlkampfes wurde von Seiten der Kandidaten des Neuen jüdischen Gemeindevereines wiederholt in General-Versammlungen hervorgehoben, daß die Mündelpflege in der Berliner jü tischen Gemeinde stark Not leide, etee Beibe jüdischer Kißder, namentlich unehelicher Kinder, angeeignete, zum Teil christliche Vormünder erhalte, daß die religiöse; EfiiebuHf 3er Kinder sehwer

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