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Neue Nationalzeitung · 1912-03-22 · Heft 6 (22.3.1912) · p. Seite 3

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Journal
Neue Nationalzeitung
Volume
XIV (1912)
Issue
Heft 6 (22.3.1912)
Date
1912-03-22
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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Nr. 6 „ Neue National-Zeitung" Seite 3 Wenn also ein Nachkomme eines russischen Juden, der sich ohne Genehmigung des Czaren in einem Auslandsstaate naturalisieren ließ, nach Rußland als fremder Jude kommt (d. h. wenn er in dem neuen Vaterlande geboren wurde und dortselbst als Untertan gilt), so wird er, wenn seine Abstammung bekannt wird, gemäß dem Gesetze als russischer Jude behandelt. Da die russischen Juden nur mit wenigen Ausnahmen das Judengebiet überschreiten dürfen, so müßte er entweder innerhalb dieser Grenze (Rußland) bleiben oder Rußland sofort verlassen, ohne sein Geschäft abgeschlossen zu haben. Die praktische Ausübung dieses ziemlich komplizierten und vagen Gesetzesapparates gibt fortwährend zu Mißverständnissen und Mißbräuchen Anlaß, die für den Handel die schädlichsten Folgen haben. Dies ist in Rußland so gut bekannt, daß der Antrag des Herrn Bulygin, die einschränkenden Bestimmungen abzuschaffen, ohne Widerspruch angenommen wurde; selbst der verstorbene Herr Pobiedenoscow, damals Prokurator der Heiligen Synode, stimmte diesem Antrage zu und diesem kann man gewiß weder Liberalismus zuschreiben noch viel weniger Liebe für die Juden. Leider ist aber der Antrag des Herrn Bulygin, der ein Hindernis beseitigt hätte, nicht Gesetz geworden. Und nun werden bei der gegenwärtigen herrschenden politischen Richtung in Rußland alle Bestimmungen über die Behandlung fremdländischer Juden, die bereits seinerzeit als ungerecht anerkannt wurden, mit noch größerer Strenge als bisher gehandhabt. In der letzten Zeit haben Rußland und Amerika Schritte zur weiteren Ausdehnung der gegenseitigen Handelsbeziehungen unternommen. Diese können jedoch nur dann von einem befriedigenden Erfolge begleitet sein, wenn die einschränkenden Bestimmungen über Rasse und Konfession abgeschaft sein werden. Die Frage der Behandlung fremdländischer Juden bildet daher nur einen Teil der noch wichtigeren Frage über die gesetzliche Stellung der Ausländer in Rußland überhaupt. Die Frage der Behandlung der Juden ist aber umso dringender, weil diese selbst jenen Schutz entbehren, der vertragsmäßig anderen Ausländern gewährt wird. Diese Frage ist daher schon von der britischen Handelskammer (in St. Petersburg) aufgenommen worden, da ihr diesbezüglich verschiedene Mitteilungen von englischen Juden zugekommen sind, die während ihrer geschäftlichen Anwesenheit in Rußland sehlecht behandelt worden sind. Aus dem vorstehenden ergibt sich, daß die Idee der Abschaffung der einschränkenden Bestimmungen für Rußland nicht neu ist und daß sie in der Tat einmal schon zum Gesetze geworden wäre. Es ist daher einige Aussicht vorhanden, daß, wenn England und Amerika gemeinsam vorgeht, der nunmehr in Vergessenheit geratene Antrag des Herrn Bulygin wieder aufgenommen wird. Ein solches Vorgehen würde in russischen H a n d e 1 s k r e i s e n sehr begrüßt werden; denn als vor einigen Wochen in Rußland über das neue Gesetz für Handelsgesellschaften diskutiert wurde, nahmen die Vertreter des. Handels die Gelegenheit wahr, um dem Minister für Handel und Industrie vor Augen zu führen, wie hinderlich für den Fortschritt die gegenwärtig in Rußland geübte mittelalterliche Behandlung der Juden und Ausländer ist. Die Ehrenbeleidigungsklage des Abgeordneten j4ofrat l^uranda. Herr Hofrat Camill K u r a n d a, Abgeordneter des Kais, hat gegen unseren Herausgeber, Dr. S. R. Land au, wegen der gegen ihn infolge seiner Untätigkeit in der Paßfrage mit Rußland veröffentlichten Kritik die Ehrenbeleidigungsklage beim Landesgerichte in Strafsachen überreicht. Dr. Landau hat seine Autorschaft zugegeben und um Anberaumung der Hauptverhandlung vor dem Schwurgericht ersucht. Die Verhandlung dürfte im nächsten Monate stattfinden. Warum wurde Dr. Friedländers 6eschichte der jüdischen Apologetik boykottiert? Diese Frage drängte sich uns auf die Lippen, als wir die in der vorigen Nummer über die apologetischen Werke von Friedländer und Güdemann auszugsweise zum Abdruck gebrachten Ausführungen Nippolds lasen. — Unsere erste Vermutung war, das totgeschwiegene Buch Friedländers wird etwa ketzerische Ansichten vertreten haben. Aber bald sahen wir ein, daß dies ausgeschlossen, da es ja von der Zunz-Stiftung subventioniert wurde, einer Stiftung, in deren Kuratorium seit je jüdische Gelehrte und Rabbiner sitzen, deren Rechtgläubigkeit noch von keiner Seite angefoc'_'3n wurde. Dann dachten wir, das müsse als tote Geburt zur Welt gekommen sein, habe keinerlei Beachtung gefunden und sei selbst den Fachgelehrten unbekannt geblieben. Um uns nun Gewißheit in dieser Sache zu verschaffen, wandten wir uns an den Verfasser um Aufklärung. Wir erhielten aber statt jeder Antwort ein ganzes Konvolut von Rezensionen, die bald nach dem Erscheinen von Friedländers „Geschichte der jüdischen Apologetik" über dieselbe niedergegangen waren. Hier fanden wir die gewünschte Aufklärung: Das Buch hatte weder den Verdacht der Irrgläubigkeit erregt, noch war es mit Ausschluß der Oeffentlichkeit auf dem Büchermarkt untergegangenes wurde nur von einer Seite totgeschwiegen, konsequent totgeschwiegen. Das bezeugen haarscharf die sehr zahlreichen, eingehenden und anerkennenden Besprechungen nicht nur hervorragender christlicher Theologen (so in erster Linie von E. Schürer in der „Theolog. Literaturzeitung"), sondern ganz besonders jene der jüdischen Zeitschriften beider Richtungen, der konservativen wie der fortschrittlichen, beider Weltteile. Wir wollen hier nur die uns zunächstliegenden und geläufigen erwähnen. Da ist vor allem die offiziöse, also in unserem Falle sicherlich ganz unverdächtige „Oesterreichische Wochenschrift", welche 1904, Nr. 4 und 5, zwei restlos anerkennende Artikel über Friedländers „Geschichte der jüdischen Apologetik" bringt, deren Verfasser der gewiß nicht radikale Eibenschitzer Rabbiner Dr. Handl, Sohn des sei. Wiener Rabbinatassesors, ist.

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