Neue Nationalzeitung
- Journal
- Neue Nationalzeitung
- Volume
- XIV (1912)
- Issue
- Heft 5 (8.3.1912)
- Date
- 1912-03-08
- Page
- Seite 7 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 5 „Neue National-Zeitunj Seite 7 lieber „seine Kandidaten", die man irgendwo kennen gelernt hat, »unter der Hand" an. Alle Lehrpläne werden c'en heligiGnaunterricht nicht verbessern, alle Systeiri'i, Methoden werden nichts helfen, bevor wir nicht mit dem System brechen, das der vielgepriesenen „Ethik" Hohn spricht, mit dem System des Hinter-dem-Rücken-Anstellens. Das Haus mag sich an dem Religionsunterrichte sehr versündigt haben. Die Autorität des Lehrers hat viel gelitten, aber die Art und Weise, wie Lehrer, nach deren Fähigkeit und nach deren religiösem Leben man nicht tragt, angestellt werden, wird das Ansehen des Religionslehrerstandes nicht heben. Es mag ja der Eine oder Andere auf dem Gebiete einer zum Religionsgegenstande gehörenden Disziplin sich, schon aus einer gewissen Vorliebe, eingehender beschäftigt haben: Von dem jüdischen Religionslehrer aber muß allgemeines Wissen verlangt werden, Beschäftigung auf den mannigfachsten Gebieten der Literatur, Geschichte, Philosophie, er muß ein gewandter Redner sein; nur dann ist ZU erhoffen, daß er auch etwas leisten werde. Der „hervorragende'4 Lehrer bedarf keines interessanten Lehrplans. Er wird schon den richtigen Weg selbst finden. Der auf dem Gebiete der allgemeinen Geschichte wohl bewanderte Lehrer wird es verstehen, auch die indische Geschichte, in ihrer wahren Bedeutung für die Kultur der Menschheit, vorzutragen. „Der trockene Schleicher" aber, dem es nur darum zu tun ist, sein Stündehen auszufüllen, wird auch mit der neu entdeckten Methode nichts ausrichten. Nochmals, die Lehrpläne allein werden keine Besserung des Unterrichts herbeiführe:!. Das Hnus kann hier viel tun, aber alles der L e h r e r. Wird eine Stelle vakant, besetze man sie zunächst durch einen Supplenten, schreibe sie dann au.« und wähle unter den Bewerbern, aber ganz sine ira et studio. Das ist, meine Herren „Lehrplanrefonner", der richtige Vorgang. Solange man bei der Wahl der Lehrer sich nicht auf dem Standpunkte der Ethik befindet, hat man nicht das Recht, von Ethik zu sprechen. Wir bemerken, es gibt keinen Staad, der sich eine solche Art der Besetzung von Stellen gefallen ließe, wie der indische Religionslehrer-stand. Protektion kommt allerdings überall votf und wir erheben förmlich, wenn ein mächtiger Finanzmann oder ein nicht minder einflußreicher Universi'ätsprofessor für einen Kandidaten sein Votum ahgibt. Aber bei der Besetzung von Religionslehrerstellen sollte doch von de 1 zur Besetzung Berufenen zuerst die Frage aufgeworfen werden: Ist der Bewerber auch befähigt, die Herzen der Jugend zu erwärmen, sie für die Religion zu begeistern, ihr das Wissen des Judentums beizubringen? Ist er selbst ein Jude? Lehmige werden am grünen Tische gemacht, der Unterricht aber ist ein Praktikum Und w:e d; beste Lehrbuch der Chirurgie noch keinem Arzla dazu verhalf, eine gute Operation auszuführen, so werden alle, Mittelchen, genannt: Lehrpläne, Systeme, Lehrbücher, keinen guten Religionslehrer machen. Von diesem Lehrpläne-Shmieden gilt das unsterbliche Wort: „Doch werdet ihr nie Herz xu Herzen schaffen, wenn es euch nicht von Herzen geht." Und dasselbe gilt auch von gewissen Lehrern, denen Wellhaussn mehr ist als die Thorah. Wir glauben, die Frage, die in diesem Blatte aufgeworfen und so vortrefflich beantwortet wurde: „Ist ein neuer Kel i g i ons-Lehtplän notwendig?" von einer anderen Seit© beleuchtet zu haben. Nein, e r i s t n i c h t notwendig. WTas uns aber nottut, das sind „h er v or ragen d e" Lehrer. Aber nicht Lehrer, die nur als solche bezeichnet werden, sondern, die es Wirklich sind, sich bewährt haben und denen wir unsere Jugend getrost anvertrauen können. Die Ungiltigkeif jüdischerüpkundera. Nach dem österreichischen Gesetze ..sind: Urkunden in hebräischer Sprache,od er auch nur mit iiebräi Sehen oder |iidi - sehen Buchstaben g eschrieb en „f ü r u ng ü 1 t i g und n i e h X i g" anzusehen. ■, Namenafertigungen in jüdischer oder hebräischer Sprache auf einer in der landesüblichen Sprache ausgestellten Urkunde sind „bloß als Handzeichen" anzusehen. Ins Praktische übersetzt bedeutet dies folgendes' Wenn in Oesterreich jemand ein Testament selbst in chinesischer oder arabischer oder gar Hottentotte;1-Sprache hinterläßt, so ist dieses Testament, wenn es der Erblasser selbst geschrieben und unterschrieben hat, gültig. Wenn dagegen ein Jnde^ sein Testament in hebräischer Sprache oder, in jüdischen Schriftleitern niederschreibt, so ist ein solches Testament — ungültig. Oder ein anderer Fall: Die Unterschrift auf einem Wechsel kann in jeder beliebigen Sprache oder Schrift vollzogen werden. Geschieht dies dagegen in indischer Schrift, so ist die Unterschrift lediglich als ein Handzeichen anzusehen und daher nur dann ».-ültlg, wenn es gerichtlieh oder notariell beglaubigt wird. (Art. 94 der Wechselordnung.) So statuieren es Hofdekrete und Hofkanzleidekrete •-••!- den Jahren 1816, 1842 und 1846, welche trotz der Staatsgrundgesetze noch immer zu Recht bestellen — weil es sich eben um Juden handelt. Selbst die neue Zivilprozeßordnung hat an diesem Aus- -nahmsgwelz nichts geändert, ja sie hat im Einfiihumgsgeselz (Artikel VII, Abs 2) diese veralteten Betstimmungeu ausdrücklich anerkannt und erklärt, daß die Vorschriften des bürgerlichen Rechtes, .durch welche die Beweiskraft einer Urkunde von bestimmten Erfordernissen abhängig gemacht ist" unberiilirt bleiben. Wir haben auf diese unglaublichen Rechtszus-VXnde wiederholt aufmerksam gemacht. Ueber Anregung unseres Herausgebers hat auch im Jahre 1907 der verstorbene Reichsratsabgeordnete Dr. Gabel einen Initiativantrag im Reichsrate eingebracht und die Aufhebung dieser Ausnahmsbestimmungen verbukt. Der Antrag wurde jedoch von der Regierung ad acta gelegt. Es kümmert sich niemand darum. Kommen ia doch nur Hunderttausende p o 1 n i s c h e r J ir rien in Betracht, jene älteren Generationen^ die nur hebräisch und jüdisch kennen! Wie sollten sich da ein Hefrat Kuranda, der Abgeordnete der Wiener Judengasse, Dr. 0 f n e r, der Abgeordnete der Leonoldstädter' Hausierer, oder gar die Hausjuden des I'olcnkhfos wegen ihrer jüdischschreibenden. Wähler echauffieren! Das sind ja die Reichs ratsabgeordneten, sie müssen also.' wie Dr. Kolissber einmal einem Wähler erklärte, Reichs politik : machen: