Neue Nationalzeitung
- Journal
- Neue Nationalzeitung
- Volume
- XIV (1912)
- Issue
- Heft 5 (8.3.1912)
- Date
- 1912-03-08
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4 der Friedländer'schen erschienenen „Apologetik" dreist erklärt: es fehle bislang an Bearbeitungen der irdischen Apologetik, wenigstens sei ihm keine ■Mische Apologetik bekannt und seine erscheine zum erstenmal! Das zeigt uns auch Nippold unverhohlen, indem er also fortfährt: „Güdemann unterscheidet nämlich in seiner Einleitung zwischen Apologie und Apologetik. Apologie (sagt er) ist Schutzrede oder Schutzschrift, Apologetik die Wissenschaft ihrer Behandlung." jNach dieser allgemeinen Definition fährt er (Güdemann) fort: „An den ersteren gebricht es dem Judentume nicht, dagegen fehlt es bisher an Bearbeitungen der letzteren, wenigstens ist mir keine jüdische Apologetik bekannt (!). Eine solche erscheint denn hier zum erstenm;.|" (!) So Güdemann. Hierauf fährt Nippold fort: „Nun trägt Friedländers Werk ausdrücklich den Titel ,Ge schichte der jüdischen Apolog o t i k'. Der Inhalt dieser Geschichte hat freilich nichts zu tun mit den Streitfragen, in welche Güdemann seinerseits eingreift. Aber die Verwandtschaft des Titels läßt den Satz, daß ihm, der doch sein Buch nach dem Friedl ander1 sehen herausgab, keine jüdische Apologetik bekannt sei, in merkwürdigem Lichte erscheinen. Es sieht doch sehr nach dergleichen Methode aus, von welcher sowohl die katholische wie die protestantische Indexkongregation so viele Beispiele gegeben hat" (S 622). Wer unsere inneren Verhältnisse näher kennt, staunt über den Scharfblick dieses unserem Parteiwesen so fernstehenden KirchenhiaitorikeÄs und denkt unwillkürlich an das gut jüdische Sprichwort: „Ein Gast auf eine Weil' sieht auf eine Meil'." Uebrigens braucht der Wiener Oberrabbiner auf sein kühnes Verschweigen nicht stolz zu sein; er steht , damit nicht vereinzelt da. Nippold bringt uns bei anderer Gelegenheit ein Seitenstück dazu in der Person des Baseler protestantischen Theologen Prof. Bertholet, welcher 1909 einen Vortrag veröffentlicht habe, dessen eigentlicher Wert in den instruktiven Anmerkungen aus der einschlägigen Literatur bestehe, wobei nebst Bousset alle anderen Gelehrten zu ihrem vollen Recht kommen und selbst die früheren einschlägigen Arbeiten des Verfassers wiederholt herangezogen werden. Hierauf fährt Nippold also fort: ,,Nirgends abnr finde ich emen Beleg dafür, c'a3 das ebenso gründliche wie vorbildlich unbefangene Werk von Moriz Friedländer, ,Geschichte der jüdischen Apologetik' von Bertholet irgendwie beachtet worden ist. Was dieses Work nicht nur für das von ihm behandelte Spezialgebiet, sondern auch für die hochnotwendige Gemeinsamkeit der Arbeit bedeutet, ist in Hilgenfelds Zeitschrift für wissenschaftliche Theologie', 1908: („Wechselbeziehungen zwischen jüdischer und christlicher Theologie"), zumal im Vergleich mit M. Güdemanns Apologetik dargetan worden. Welchen Grund der über das Friedlände r'sche Buch verhängte Boykott haben mag, muß dahingestellt werden. Die Tatsache als solche aber darf nicht unbemerkt bleibe n" (S. 641). Schon aus dem wenigen, bisher aus Nippolds Buch Ausgezogenen sieht man genugsam, wie scharf hier in die chaotisch liegende Situation unseres religionswissenschaftlichen Lebens) hineingeleuchtet wird, und deshalb behalten wir uns noch vor, das ganze, das österreichische Judentum betreffende Kapitel demnächst vollinhaltlich abzudrucken, zumal wir dazu von verschiedenen Seiten unseres Leserkreises angeregt wurden. Ii. I{. Cr S R. Landau : Unter der Anklage des T^ifualmordes*) Das finsterste Kußland — wie Gladstone das Land des Zarismus nannte — bietet uns wieder das traurige Schauspiel eines „Kitualmord" Prozesses. Am 1. Februar hat sieh zum zehntenmal der Tag gejährt, da David Blondes in Wilna dank der musterhaften Verteidigung des Petersburger Rechtsanwaltes üruzenberg von der „Hitnalmord"-Anklage freigesprochen wurde, und nun sind wir Zeugen eines zweiten „Hitiialmor;lti-Prozesses' im 20. Jahrhundert . . . Mendel Bejlis heißt diesmal der Unglückliche, den die Staatsanwaltschaft von Kiew unter Anklage gestellt hat, dem Knaben Justschinsky am 12. März 1911 zuerst 47 Wunden am Kopf und am Hals beigebracht und ihn erst, nachdem er ihm das ganze Blut „abgezogen" hat, ermordet zu haben. Was hilft's, wenn Bejlis nicht einmal der entferntesten Mittaterschaft überwiesen werden kann? Die Leiche Justschinskys ist stumm und die Huligans, die in den höchsten Sphären Rußlands ihre Gönner haben, sind rasend, ihre Prcgromgeiüste noch nicht durch den Beweis des Ritualmordes bemänteln zu können. Aber warum Bejlis? Wodurch erscheint seine Schuld auch nur wahrscheinlich gemacht? So fragt die gesamte öffentliche Meinung Rußlands, sofern sie nicht von Huligans irregeführt ist, so fragte selbst der Untersuchungsrichter Ponenko, als er sich weigerte, gegen Bejlis den Haftbefehl zu erlassen und die Strafuntersuchung einzuleiten, bis ihn eine höhere Instanz hierzu veranlaßte. In der Nähe von Bejlis Wohnung, in der Umgebung der Ziegelei des Millionärs Sajtzew, die er (Bejlis) beaufsichtigte, wurde die Leiche Justschinskys gefunden, ganz zerschnitten und entstellt, durchstochen wie ein Sieb, offenbar um einen Ritualmord zu fingieren und die Spur von den Mördern abzulenken. Welches Motiv könnte den Bejlis veranlassen, die grausame Tat zu begehen? Der Mann ist unbescholten, erfreute sich während der vierjährigen Militärdienstzeit der besten Konduite, hat eine bescheidene, aber sichere Stellung im Hause eines Millionärs, ist Familienvater, glücklich, daß es ihm gelungen war, den dreizehnjährigen Sohn trotz der Proz cm (norm im Gymnasium unterzubringen. Für die Schuld Bejlis sprechen also weder Beweise noch Indizien, noch Motiv. Dennoch wird er verhaftet, angeklagt und vor 0\c Geschworenen gestallt, d'o ihn in Jen nächsten Tagen aburteilen sollen. Der gerVitlic'he Apparat, der für die Verhandlung in '•' l-ir Ar'ikol unweit llor:;i(!-;i>'(M)ors «a :im 4. <l M. in <ler ,. W i " ' -1 r X o n n- 11 ji il M u n t :i s z c i l u n ir" OJ'^Ci'üV'.'imi. Iiainif ( ::-ci;c;'if der Ki'ower ,.ltitii;tlinor<l|iroxp|J' zum orstoiujcil i:i <!-r V.":....... IYpsso l.-olnüu'Hf. i > i n I! o «1 :i k f i :i