Mannheim
Compact Memory

Neue Nationalzeitung · 1912-02-09 · Heft 3 (9.2.1912) · p. Seite 5

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Neue Nationalzeitung
Volume
XIV (1912)
Issue
Heft 3 (9.2.1912)
Date
1912-02-09
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2425679-2425857-2425861--2284-2428704
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Nr. 3 „Neue National-Zeitung" Seite 5 Von dem Gerichtshofe, mit dessen Vorsitzenden Hofstädter nach seiner Darstellung wegen einer italienischen Schauspielerin eine Affäre gehabt hatte, wurde er wegen Verbrechens der öffentlichen Gewalttätigkeit zu drei Wochen Kerkers verurteilt. Gebrochen an Körper und Geist, verließ Hofstädter das Gefängnis und nun begann sein Leidensweg. Durch 11 Jahre kämpfte er unter Beteuerungen seiner Unschuld um Rehabilitierung, Hunger und Entbehrungen waren die Begleiterscheinungen dieses hartnäckigen Kampfes. Wir sehen ihn bald in Frankfurt, bald an der Riviera, bald in Wien, wo er auf der Straße wiederholt vor Hunger zusammenbrach und durch die Polizeiorgane gelabt werden mußte. Er lernte deutsch Lesen und Schreiben und überhäufte die Gerichtsbehörden und die kaiserliche Kabinettskanzlei mit Bittgesuchen, die keinen Erfolg hatten. Als er im Jahre 1901 in Budapest dem Kaiser auf der Fahrt in die Hofburg ein Bittgesuch (das neunte) in den Wagen werfen wollte, wurde er verhaftet, untersucht und in eine Irrenanstalt gebracht, wo er durch ll/2 Jahre blieb. Die Aerzte gehängten schließlich zur Ueberzeugung, daß er geistig normal sei, worauf er in die galizische Landes-Irrenanstalt Kulparkow überführt, von dort aber nach sechs Monaten als gesund in seine Hcim.»tsgemeinde, einen kleinen, armseligen, galizischen Marktflecken (Wisnicz), abgeschoben wurde. Hofstädter begab sich jedoch nach Wien und nahm hier den weiteren Kampf auf. Im Jänner 1907 erregle er die öffentliche Aufmerksamkeit dadurch, daß er auf die bis dahin noch unbekannte Idee verfiel, von der Galerie des Parlamentes Flugzettel in den Sitzungssaal zu streuen. Dieser Vorfall rief damals großes Aufsehen hervor. Das Wiederaufnahmsgesuch Hofstädters hatte nunmehr einen günstigen Erfolg. Auf Grund eines psychiatrischen Gutachtens, daß er zur Zeit der Tat unzurechnungsfähig gewesen sei, wurde er im Jahre 1908 freigesprochen. Damit war jedoch für Hofstädter zwar der wichtigste, aber nur ein Teil seines Kampfes erledigt. Das Gesetz über Entschädigung für ungerechtfertigte Verurteilung gab ihm die Möglichkeit, vom Staate eine Schadloshaltung zu verlangen; einen Ersatz für physische Leiden und alle die Seelenqualen, die er durch 11 Jahre durchgemacht hatte, konnte er nicht beanspruchen. Durch drei Jahre dauerten die Vorerhebungen über die Frage, ob und welchen Schaden Hofstädter durch die Verurteilung, respektive den damit verbundenen Verlust der Hausierlizenz erlitten habe. Hofstädter verlangte b6.000 K auf Grund einer Berechnung, wonach er als tüchtiger Uhrenhausierer 40 bis 60 K täglich zu verdienen in der Lage war. Die Vorerhebungen wurden teils vom Kreisgericht Ragusa, teils vorn Landesgerichte Wien geführt. Sie beschäftigten auch die Wiener Handelskammer, das Marktkommissariat und die Psychiater. Auf Grund einer längeren Untersuchung erklärten diese, daß Hofstädter als unzurechnungsfähig zu betrachten und unter Kuratel zu stellen sei. Dadurch entstand für Hofstädter die Gefahr, daß das Justizministerium auf den Standpunkt stehen würde, Hofstädter sei als unzurechnungsfähig überhaupt nicht in der Lage gewesen, etwas zu verdienen und habe daher auch keinen Schaden erlitten. Die Endentscheidung hing vom Justizminister Dr. v. Höchen burger ab, welcher die Frage in überaus humaner Weise löste. Nach wiederholten persönlichen Besprechungen mit dem Kurator Hofstädters hat der Herr Jusfizminister demselben einen Betrag von 13.000 K zugewiesen und damit in hochherziger Weise den berechtigten Ansprüchen Hofstädters Rechnung getragen. Hofstädter hat viel gelitten, seelisch und physisch, aber er hat auch die Befriedigung einen vollen moralischen und materiellen Erfolg eirungen zu haben. In der Geschieh! e der neuesten Kriminalistik wird dieser Fall gewiß ui.-ht unerwähnt bleiben. Dr. S. R. Landau. f)ie Abfallbewegung und der hebräische Religionsunterricht.*) (Schluß.) Deir deutsche Kaiser hat in richtiger Weise erkannt, daß auch das Griechische überflüssig sei, und wird dasselbe an den deutschen Mittelschulen nicht mehr als obligatorisch gelehrt. Dafür werden moderne Sprachen, wie Französisch und Englisch untarrichtet und bringen unsere jüdischen, deutschen Mitbürger auf höhere soziale Stufen. Ebenso soll es bei uns in Oesterreich werden, daß das Hebräische nicht für obligat erklärt, und außerdem der Religionsunterricht in deutscher Sprache auf moderner Grundlage aufgebaut werde, damit er nicht in der wortgetreuen Uebersetzung der antiken, hebräischen Gebete, sondern in form vollendeter, deutscher Sprache seinen wirkungsvollen Ausdruck finde. Ich erinneure mich einer traurigen Episode, wo ein mir nahestehender Freund in der siebenten Gymnasialklasse, von seinem fanatischen Religionslehrer, Dr. X., gevAvungen wurde, viele hebräische) Psalmen auswendig zu lernen; als er dies nicht vermochte, ließ der allseits gefürchtete Leihrer diesen Schüler, und andere', im ersten Semester im Gegenstande „Religion" durchfallen, behandelte ihn rücksichtslos, streng und wollte) ihn auch im zweiten Semester durchfallen lassen, wrodurch für diesen Schüler Piin Jahr verloren gewesen wäre. Um seinen Eltern diesen Kummer nicht zuzufügen, griff der junge Mann, gänzlich irritiert, zum Re/volver, sperrte sich ein, wurde von den Eltern glücklicherweise noch im letzten Augenblick an der Ausführung seiner Selbstmordabsichten durch Zufall gehindert. Von Unlust und Widerwillen gegen das Studium der Psalmenlehre erfüllt, gab der sonst sehr befähigte, junge Mann nach einem siebeinjährigen, anstrengenden Gymnasialstudium dasselbe auf, verließ das Obetrgymnasium, und wendete sich einem anderen Berufe zu, da damals der Religionsunterricht nur in der U n te r realschule gelehrt wurde. Er wäre bei seinem sonst überaus menschenfreundlichen Empfinden gerne Arzt gelworden und hätte sicherlich als solcher Bedeutelndes geleistet. Der Zwang, der auf ihn mit dem Hebräischen durch den Religionslehrer ausgeübt wurde, brachte ihn von seiner Bahn vollständig ab, und hätte diese hoffnungsreiche Existenz beinahe vernichtet, Einige von der Jugend gefürchtete, zelotische (!) Wiener Religionslebrer wirken auch heute noch auf Wiewohl wir mit den Zielen und den Ausführungen dieses Artikels durchaus nicht einverstanden sind, haben "»vir uns dennoch entschlossen, denselben zu veröffentlichen, weil er von sehr beachtenswerter Seite stammt und im Zuge der von uns eröffneten Diskussion dazu dienen soll, den Standpunkt der gut jüdisch denkenden (ie<rner des hebräischen Unterrichtes darzulegen. Wir erwarten, daß die berufenen Fa hmänner die Gelegenheit ergreifen werden, die Argumente des Verfassers zu widerlegen Die Redaktion.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.