Mannheim
Compact Memory

Neue Nationalzeitung · 1912-01-26 · Heft 2 (26.1.1912) · p. Seite 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Neue Nationalzeitung
Volume
XIV (1912)
Issue
Heft 2 (26.1.1912)
Date
1912-01-26
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2425679-2425857-2425860--2268-2428687
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Nr. 2 sionen und der Schätzungs-Kommission. Die ersteren haben auf Grund der genauen Kenntnis der Steuerträger ihrer Bezirke insgesamt eine Erhöhung von * K 250.000 herausgebracht. Die Schätzungs-Kommission dagegen, die aus den zehn Bezirksobmännern, dem Präsidium des Vorstandes und sechs Vorstehern besteht, hat im Widerspruche mit den Gutachten der Bezirks-Kommässionen die Erhöhung um weitere K 50.000 hinaufgeschraubt. Daß die Bezirks-Kommissionen darüber in Aufregung versetzt wurden, ist begreiflich, zumal sie dadurch gerade/auf dem einzigen Gebiete ihrer Tätigkeit ein Mißtrauensvotum erhaltein. Seit Jahren geht das Bestreben der Bezirks- Kommtissionen dahin, ihren Wirkungskreis zu erweitern, der tatsächlich nur in der Steuereinschätzung besteht. Und nun zeigt es sich, daß sie sich selbst nach dieser Richtung als iiberflüssiig erweisen; zahlreiche Mitglieder von B:uirks-Kommissionen werden persönlich von deir Schätzungs-Kommission höher bemessen, als Dank dafür, daß sie oft bis spät in die Nacht gearbeitet haben, um das große Material zu überwältigen. Es kommt noch mehr. Die Kanirks-Kommissionen, die ja nur zur Hälfte aus gewählten, zur anderen Hälfte aber aus vom Vorstande ernannten Mitgliedern bestehen, sind dem Dr. Stern nicht mehr sicher. Er hat Angst, daß sie sich ermannen und die Steuer-Einschätzung überhaupt verweigern könnten- Dagegen findet er sofort Rat. Wozu steht dehn die Statuten-Revision auf der Tagesordnung? Er bslantragt daher die Schaffung eines neuen Paragraphen: Auflösung der Bezirks- Kommissionen, wenn sie nicht parieren. Das Statuten-Revisions-Komiteie hat diesen Vorschlag bereits angenommen und er soll demnächst nebst jenem Aendcrungen, die bereits vom Komitee akzeptiert wurden, auf die Tagesordnung des Vertreter-Kollegiums, r?|$p. des Vorstandes, gelangen. Er lautet: „7. Vorkehrungen für den Fall als ein Ku 11 u s s t o u o r - Ii o i. i r k s k o 11 e pr i u m seiner P f 1 i e. \it die S t e u c r l> e m e s s u n <r vorzunehmen, nicht n a c hkommt. Anhang II K uHussteuer-Rejculativ. £ 18 ii e u. AVenn nin Kultussteuer-He/.lrkskollegium die Ihm gemäß § 10 dieses Hcgulativs Übertragono Aufgabe, die K u 11 u s- »teuer x u bemessen, n i <• h t erfüllt, wird die Steuer für jene Steuerträger, deren Bemessung das betreffende Bezirkskollegium vorzunehmen hätte und nicht vorgenommen hat, von der SchützunjErfikommission bemessen. Hinsichtlich der Vorstellungen und heklamationen haben auch in diesem Falle die Bestimmungen des § 16 Anwendung zu finden. Der Vorstand ist, berechtigt, die betreffende Bezirkskommission auf/ul ö s o n, wenn sie der Aufforderung des Präsidiums, die ihr obliegende PHicht der Kultussteuer-Bemessung zu erfüllen, ohne einen vom Vorstande als zwingend anerkannten Grund nicht nachkommt." Man bedenke: Innerhalb der Bezirks-Komrhisßion verfügt der Kultusvo<rstand unbedingt über die Hälfte der Mandate. Beschlüsse können bereiits bc'" der Anwesenheit eines Drittels gefaßt werden. Und dennoch der Knebelungsparagraph, das Damoklesschwert der Auflösung und des Davonjagens der Vertrauensmänner, die nicht parieren! Dr£)ht sich denn schon in Wien die Welt um, dal5 dem Dr. Stern vor seinen eigenen Mandataren bange wird und er sieh nur noch -mit dar Auflösungspeitsche den Gehorsam erzwingen kann? . . . Noch wissen die1 Bezirks-Kommissionen von der neuen leix Stern gar nichts. Werden sie sich das auch bieten lassen? Die Steuererhebung:. Zu den beliebten Sophistereien, mit denen Dr. Stern den Wahlrechtsraub an 10.000 Steuerzahlern verteidigt, gehört die Ausrede, daß durch die Androhung des Wahlrechts-Verlustes die Steuerzahler gezwungen werden zu zahlen. Diese Behauptung ist leicht zu widerlegen an der Hand der Ziffern. Im Jahre 1910 waren Wahlen, im Jahr'ci 1911 waren keine Und nun ist gerade in diesem Jahre mehr an Kultussteuer eingeflossen als in dem früheren. Im Jahre 1911, in welchem nicht gewählt wurde, sind an Kultussteuern eingegangen K 1.413.947. Dagegen im Wahljahre' 1910 bloß K 1,392.825. Daraus ist zu ere-ehsin das Gegenteil von dem, was Doktor Stern glauben machen will: Die Kultussteuerträger zahlen ihre St'eiuer auch in den Jahren, wo keine Wahl stattfindet, sie also einen Verlust des Wahlrechtes nicht zu befürchten haben; Dr. Stern weiß merkwürdigerweise in den Jahren, wo nicht gewählt wird, mehr einzutreiben Die Wahlguillotine, die Dr. Stern zur Erhaltung seiner Macht aufgerichtet hat, wird zweiifellos bei der nächsten Wahl mm Mandat fällen. Man kann nicht straflos die öffentliche Moral für die Dauer schänden. Von 25.000 Steuerträgern warsfn bei den ■■ letzten Wahlen nur 12.000 wahlberechtigt. Alle anderen, Staats-, Bank- und Privatbeamtei, die ihre Kultussteuer halbjährig zahlen, kleine Geschäftsleute und Gewerbetreibende, die viermal jährlich ihre 5 Kronen in die Seitenstettengasse tragen, werden vom Wahlrecht ausgeschaltet, sie werden rücksichtslos aus der Wählerliste gestrichen und an den Pranger gestellt, sehr oft sogar df<m Verdacht ausgesetzt, daß sie aus dem Judentume ausgetreten sind. Damit beschäftigt sich das Statutenkomitee nicht. Seine einzige Sorge geht dahin, daß die1 Bezirjks- Kommissionein nach dem Diktat des Präsidiums die Steuerschraube fester andrücken. Denn die Gemeinde braucht Geld. Allerdings hat das R&visions-Komitee auch beschlossen, das Steuer-Maximum von K 12.000 auf K 20.000 zu erhöhen. Das Resultat dürfte aber ef.n minimales sein. Es kommen hier nur eiinige Personen in Betracht und daher ergibt die Steigerung nur einen geringem Betrag. Wesentlich in Betracht käme sie nur dann, wenn die Steuerleistung nach obein unbeschränkt wäre, wie dies in allen Großgeimeinden ist. Weder der Staat noch die autonomen Behörden kennen eine Grenze nach oben. Nur die Kultusgemeinde macht eine Ausnahme: aus Liebedienerei gegenüber den Millionären!. Dagegen hat das Revisions-Komitee die) Herabsetzung des Steuer-Minimums von K 20.— auf K 10.— abgelehnt; allerdings nicht aus Liebedienerei, sondern aus protzenhaftem Hochmut gegenüber den minder besitzendem Klassen und aus Angst vor einem frischen Luftzug in d^Ti morschen Gebäuden der Seitenstettengasse.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.