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Neue Nationalzeitung · 1911-12-01 · Heft 24 (1.12.1911) · p. Seite 8

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Journal
Neue Nationalzeitung
Volume
XIII (1911)
Issue
Heft 24 (1.12.1911)
Date
1911-12-01
Page
Seite 8 (sequence 8)
Language
German
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Seite Ü „Neue National-Zeitung" Nr. 24 Friedensrichter, einige neubekehrten Christen eine Bescheinigung ihresEeehtes auf Führung von Zivilprozessen anzustellen, allgemein auf diese betrübende Erscheinung zurückgeführt wird; daß dadurch die Würde des Anwaltstandes überhaupt und der jüdischen Advokatursgehilfen im besonderen, auf die der Verdacht der Prinzipienlosigkeit und Umoralität fällt, schweren Sehaden leidet? Eine Gruppe jüdischer Advokatursgehilfen des Odessaer Gerichtsbezirkes erachtet es deshalb als ihre Gewissens- und Standespflieht, das Komitee zu befragen, was es zu tun gedenkt, um derartige Erscheinungen innerhalb unsres Standes zu bekämpfen." Der Obmann der Organisation, Herr J. Brodowsky, erklärte, daß das Komitee sieh mit dieser Frage bisher nicht befaßt habe, daß es aber diese Erklärung zur Kenntnis nehme und über die Angelegenheit ernstlich beraten werde. J. V. Widmann, der jüngst verschiedene Schweizer Dichter und Eedakteur, hat wiederholt seine judenfreundliche Gesinnung demonstrativ geäußert. Anläßlich eines orientalischen Festes des Lesezirkels Hottingen hat er für einen modernen „Westöstlichen Divan" folgende Verse geschrieben: „Als Ostens Früchte Goethe lehrle kosten, War ehrlich noch die Welt, nicht hypokritisefc, Da gab's nicht schnüffelnde Zollwächterp )stcn, Den queren Schlagbaum nicht: antisemitisch. Nur um so besser dürfen wir uns freuen, Wenn heute, da dies Wort die Hassen scheidet, Festfrohe Menschen Goethes Tun erneuern, Ein braver Emst geht spielerisch verkleidet. Suleikas Reize singt, laßt Bülbül flöten, Und eilt mit Schiras' Rosen Euch zu kränzen. Und unter Scherzen dankt im Herzen Goethen, Für menschlich freies Fühlen ohne Grenzen!" Und in „Briefen berühmter christlicher Zeitgenossen über die Judenfrage", die J. Singer 1885 herausgab, verdammte er die Taufseuche, indem er schrieb: „Die Religionen sind Jahrtausende hindurch für die Menschheit treue Lehrmeisterinnen gewesen. Wie aber endlich jedes Lehr- und Lernverhältnis durch Emanzipation des Zöglings endet, so auch dieses. Den Juden zuzumuten, jene endliche, höhere geistige Freiheit auf dem Umwege eines Durchgangs durch das Christentum zu erlangen, wäre ebenso verkehrt, als jene, vom Apostel Paulus bekämpfte Ansicht der ersten Judenchristen eine verkehrte war, welche bekanntlieh dahin ging, die zum Christentum sieh bekehrenden Heiden müßten erst die Besehneidung annehmen und überhaupt nur durch das Judentum zum Christentum übergehen." Eine jüdische Millionenspende in Breslau. Durch den Tod der Frau Oesterreicher ist die von ihrem 1901 verstorbenen Gatten Julius 0 est er reich er, dem Begründer der chemischen Finna Gebr. Oesterreicher, hinterlassene letztwillige Verfügung ausführbar geworden. Danach erhält die jüdische Gemeinde 17* Millionen Mark zur Errichtung eines Waisenhauses, das den Namen „Julius und Paul Oesterreicher-Stiftung" zu tragen hat. Zu dieser Stiftung erhält das „J. V." folgende Mitteilungen von zuständiger Seite: Das nachgelassene Vermögen des 1901 verstorbenen Herrn Julius Oesterreieher betrug zirka 2 Millionen Mark. Da der Verstorbene zuletzt in Berlin lebte und dort verstarb, fand auf das Erbe das märkische Eecht Anwendung. Danach gehörte der Witwe gesetzlieh die Hälfte des Erbes. Diese wäre vorweg in Abzug gekommen, dann die vom Erblasser bestimmten Legate an Verwandte; der Synagogen-Gemeinde Breslau wäre danach ein Eest von 300.000 Mark geblieben, um den Willen des Stifters zu erfüllen. Da verzichtete die Witwe des Erblassers, Frau Marie Oesterreicher, geb. Petzoldt, in vornehmster Weise auf das ihr gesetzlich zustehende Erbrecht zu Gunsten der Gemeinde, um den Willen ihres verstorbenen Ehegatten voll und ganz zur Ausführung zu bringen. Danach würde die Breslauer Gemeinde nach Auszahlung von 600.000 Mark an Verwandte in den Besitz von 1 Million und 300.000 Mark gelangen, der in voriger Nummer bezeichneten Summe. Ueber die Art der Ausführung des Testaments hat der Vorstand noch keinerlei Beschluß gefaßt, da es sich ja in erster Eeihe darum handelt, die landesherrliche Genehmigung zur Annahme der Stiftung zu erlangen. Der bedeutendste arabische Schriftsteller — ein Jude. Die ägyptischen Blätter widmen jetzt dem bedeutendsten arabischen Schriftsteller in Aegypten, Doktor Moise Maloul, anerkennende Artikel. Den Anlaß hiezu bietet der Entschluß Dr. Malouls, eine Studienreise nach Palästina zu unternehmen, um dort die Lage der Juden und die Ursachen der Schwierigkeiten zu studieren, welche den Juden dort seitens der arabischen Beamten auf allen Wegen bereitet werden. Da Dr. Maloul auch unter den palästinensischen Arabern als gefeierter arabischer Schriftsteller in hohem Ansehen steht, erwartet man von dieser Seite manchen Erfolg betreffs der guten Beziehungen zwischen Juden und Arabern in Palästina. Zum jüdischen Repräsentanten in der ersten Kammer des Landtages von Elsaß-Lothringen wurde von den drei Konsistorien mit 13 von 17 Stimmen der Straßburger Oberrabbiner Ury gewählt. Der jüdische Namen eines Christen. In New- York verlangte ein Christ namens Euben Walter Levy die Aenderung seines Namens, da er wegen seines Namens oft für einen Juden gehalten werde. Das Gericht wies das Verlangen mit folgender Begründung ab: „Die Väter der amerikanischen Nation' haben diese für alle ohne Unterschied der Easse und des Glaubens gegründet und mit der Stattgebung eines solchen Begehrens würde eine Situation anerkannt werden, die niemals eintreten darf." Die Frau Gustav Freytags — gestorben. In Küßnacht verschied im Hause des rumänischen Generalkonsuls Fleischmann, ihres Schwagers, Anna Freytag, geb. Götzel, geschiedene Strakosch. Sie war die dritte Frau Gustav Frey tags und blieb dem Verlangen ihres Mannes entsprechend, Jüdin. Gustav Freytag war auch darauf bedacht, daß die Kinder seiner Frau Juden blieben, wie der nachfolgende Brief beweist: „Lieber, verehrter Herr Eeichardt! Meinem Stiefsohn, Hans Strakosch, bitte ich, den Eeligionsunterricht durch den israelitischen Eeligionslehrer erteilen zu lassen. Wiesbaden, G. Mai 1892. Dr. Gustav Freytag.1' Das Wohnrecht der Juden in Sibirien. Das Ministerium des Innern hat verfügt, daß die Frage des Wohnrechts der Juden in Sibirien von nun an in folgender Weise gehandhabt werden soll: Diejenigen Juden, die sich vor dem 9. Dezember 1909 in Sibirien niedergelassen haben, gelten in dieser Provinz als wohnberechtigt; alle anderen Juden sind, soferne sie nicht das Wohnrecht außerhalb des Ansiedlungsrayons genießen, aus dem sibirischen Gebiet auszuweisen. Ueber einen praktischen Fall verweigerter und schließlich doch genehmigter zeitweiliger Aufenthaltsberechtigung in Sibirien berichtet man aus Tomsk: Frl. Seligson wandte sich nach Absolvierung einer ausländischen Universität an das Unterrichtsministerium mit der Bitte, sie zur Prüfung auf den Grad eines Arztes an einer russischen Universität zuzulassen. Das Ministerium wies ihr die Tomsker Universität an; als sie jedoch in Tomsk eintraf, wurde ihr, als einer Jüdin, von der ort-

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