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Neue Nationalzeitung · 1911-12-01 · Heft 24 (1.12.1911) · p. Seite 9

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Journal
Neue Nationalzeitung
Volume
XIII (1911)
Issue
Heft 24 (1.12.1911)
Date
1911-12-01
Page
Seite 9 (sequence 9)
Language
German
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Nr. 24 „Neue National-Zeitung" Seite 9 liehen Polizei der Aufenthalt versagt. In dieser Angelegenheit richtete der Abgeordnete Nekrassow ein Telegramm an den Ministerpräsidenten, worauf nachstehende Antwort einlief: „Wenn in der Tat Torask als Prüfungsort bestimmt war, so ist der Leonie Seligson für die Dauer des Examens der Aufenthalt zu gestatten. Ihr Telegramm habe ich den Ministern des Unterrichts und des Innern zugestellt." Am 5. Oktober wurde Nokrassow davon in Kenntnis gesetzt, daß der Gouverneur von Tomsk Order erhalten habe, der Seligson den zeitweiligen Aufenthali in Tomsk zu gestatteu. Eine Hetze gegen die östlichen Juden in Paris. Seit kurzem hat gegen die Agitation die in Paris ansässigen osteuropäischen Juden von neuem eingesetzt. Die aus Bußland, Galizien und Rumänien eingewanderten Juden bewohnen meist einige Straßen im vierten Arrondissement, in der Nähe des Eathauses. Hier ist im Laufe der Zeit ein eigenes Ghetto entstanden, wie man es in vielen westeuropäischen Großstädten kennt. Diese ausländischen Juden sind meist Handwerk er und Kleinhändler und leben in recht ärmlichen Verhältnissen. Einzelne unter ihnen haben es jedoch zu einigem Wohlstand gebracht und infolgedessen den Konkurrenzneid der christlichen Geschäfte wachgerufen. Schon vor zwei Jahren sind in einzelnen nationalistischen Blättern gehässige Angriffe auf die „ausländischen Einwanderer" erschienen. Damals trat die christliche Schriftstellerin Severin e diesen antisemitischen Ausfällen in dankenswerter Weise entgegen, während eine Abwehr von jüdischer Seite nicht erfolgte. Neuerdings hat nun der Verband der selbständigen Kaufleute unb Gewerbetreibenden im vierten Bezirk eine Eingabe an den Ministerpräsidenten Caillaux gerichtet, worin die Eegierung ersucht wird, Maßnahmen gegen die Ein wandern ngun er wünscht er Elemente zu ergreif en. Es braucht nicht besonders hervorgehoben zu werden, daß unter den „unerwünschten Elementen" in erster Beihe die armen osteuropäischen Juden zu verstehen sind, die im. freien Frankreich eine Zufluchtsstätte und Gelegenheit zu redlichem Broterwerb suchen. Merkwürdigerweise stehen die „offiziellen" Kreise der Pariser Judenheit dieser ganzen Hetze, deren antisemitischer Charakter doch klar zutage liegt, völlig gleichgültig und untätig gegenüber. Der Verband der galizischen und Bukowinaer Juden in New-York hat eine Altersversorgungsanstalt errichtet und im Beisein behördlicher Vertreter und der angesehensten Kreise der jüdischen Gesellschaft feierlich eingeweiht. Die Anstalt entspricht den weitgehendsten Forderungen der Hygiene und stellt ein monumentales Werk neuzeitlicher Baukunst dar. Die Kosten des Baues belaufen sich auf mehr als 100.000 Dollar. Die Anstalt wird ausschließlich aus Spenden und Jahresbeiträgen gali zisch er und Bukowinaer Juden in Amerika unterhalten, die auch die Baukosten größtenteils im eigenen landsmannschaftlichen Kreise aufgebracht haben. Der Verband verfügt bekanntlich auch über ein eigenes Spital und einen eigenen Friedhof: glänzende Beweise, was die östlichen Juden vermögen, wenn sie zusammenhalten. Die Totenzeremonien bei den Juden in Tripolis. Wenn ein tripolitanischer Jude schwer krank ist, gibt man ihm zuweilen einen anderen Namen. Man bestimmt den neuen Namen durch das Los. Dann begeben sich die Familienangehörigen in das Gotteshaus, um zu beten. Nach dem Gebet werden von zehn Rabbinern Psalmen hergesagt, worauf die Schinnui haschem folgt. Nach Schluß der Zeremonie wird Almosen verteilt. Der Kranke hat den neuen Namen bis zur Genesung, resp. bis zu seinem Tode zu tragen. Sobald der Kranke verschieden ist, stoßen die Verwandten ein ohrenbetäubendes Geschrei aus, worauf die Nachbarn herbeieilen und ebenfalls in das Geschrei einstimmen. Jede neu eintretende Frau erhebt einen lauten Schrei, den die Anwesenden ebenso laut erwidern. Nach einigen Minuten ist das Zimmer, die Wohnung und das ganze Haus von Menschen augefüllt. Dann begeben sich die Frauen in den Hof. Die Witwe oder die Tochter oder die Nichte nimmt zwei Stäbe und schlägt nach einem bestimmten Takte auf einen Tisch, indem sie dabei allerlei Gesten macht.. Die Anwesenden geraten immer mehr in Extase, stoßen Seufzer aus, schreien, schlagen sich ins Gesicht, zerkratzen sich, raufen sich die Haare aus. Die Reichen lassen sich bezahlte Klagefrauen kommen. Der Sohn darf bei der Beerdigung des Vaters den Friedhof nicht betreten. Dieser Brauch beruht auf der Anschauung, daß ein Vater Söhne haben könnte, welche ihm beim letzten Gericht Schaden zu bringen vermöchten. Daher soll eben kein Sohn zugegen sein, wenn der Vater der Erde übergeben wird. Anderseits dürfen die Verwandten die Leiche auch nicht einen Augenblick allein lassen, sonst könnte, wie man glaubt, der Tote durch einen bösicn Geist aufs Neue zum Leben erweckt werden. Wenn solches vorkommt — und viele Leute sind fest davon überzeugt, daß es schon vorgekommen ist — muß man dem Auferstandenen eine heftige Ohrfeige versetzen, dann ist er tot für immer. Unter da.s Haupt des Verstorbenen wird ein mit Sand gefüllter Sack gelegt. Tritt der Tod am Sabbat ein, so legt man auf die Brust des Verstorbenen ein Messer und ein Stück Brot. Wenn der Verstorbene keine Söhne hinterläßt, wird der Tisch, an dem er zu essen plegte, als Deckel für seinen Sarg verwendet. Wenn eine Frau stirbt, begräbt man mit ihr das Band, mit dem sie ihren Zopf zu binden pflegte. Das soll verhindern, daß der Mann sich wieder verheirate. Wenn in einer Familie zwei Angehörige innerhalb eines Jahres verstorben »sind, nimmt man einen Hahn und läßt ihn aufs Feld laufen, sobald der Leichenzug vor die Stadt gelangt ist. Der Zweck dieser Maßregel ist, zu verhindern, daß in demselben Jahr ein drittes Familienglied stirbt. Der Hahn soll dessen Stelle einnehmen. Nach der Rückkehr der Beerdigung schlägt man einen Nagel in die Tür, damit der Tod nicht ni>ohr in das Haus komme. Wenn der Verstorbene ein frommer Greis war, bemüht sich ein jeder der Anwesenden ein Stück von dem zu den Totenkleidern nicht verwendeten Tuche zu bekommen. bisfe der Ausgetretenen. Vom 1. bis 13. November 1911. (Nr. 513—537.) Berger Richard, Kaufmann, geh. 23. März 1879 in Wien, VT., Webgasse 10. Blau Sigmund Salomon, Dr., geb. 29. September 1876 in Wien, Prag. Fried Julius, Dr., Privat, geb. 22. Februar 1888 in Wien, VII., Mariahilferstraße 106. Hirsch Karl, geb. 28. Dezember 1881 in Wien, III., Reisnerstraße 61. Hoffmann Moriz, Dr.. geb. 1. Oktober 1864 in Wien, I., Bauernmarkt 9. Hoffmann Josefine, Arztens-Gattin, geb. 2. Februar 1872 in Wien, I. , Bauernmarkt 9. Hofmann Wilma, Sprachlehrerin, geb. 28. März 1887 in Wien, IV., Schleifmühlgasse 2. Kohn Frida, Private, geb. 18. Jänner 1887 in Wi n, IX., Porzellangasse 2?. Sowinski Anna, Schriftsetzers-Gattin, geb. 3. Februar 1877 in Kremsier, XVIII, Dempschcrgasse 9. Spitz Berthold, Pi ivatbcamter, ledig, geb. 15. Juni 1889 in Wien, II. , Vereinsgasse 9.

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