Neue Nationalzeitung
- Journal
- Neue Nationalzeitung
- Volume
- XIII (1911)
- Issue
- Heft 24 (1.12.1911)
- Date
- 1911-12-01
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 24 „Neue National-Zeitung" Seite 5 dem Beispiele ihrer nordamerikanischen Glaubens- und Leidensgenossen folgen. Zu Beginn dieses Jahres berichtete der ncrdamerikanische Botschafter in Petersburg als Resultat seiner Bemühungen beim russischen Minister des Asußern folgendes: Die russische Regierung wäre im Prinzip bereit, den Beschwerden der nordamerikanischen Rechnung zu tragen. Allein sie fürchtet, daß dann Deutschland und Oesterreich-Ungarn dasselbe verlangen könnten . . . Diese Erklärung beweist am besten, welch weittragende Bedeutung der nordame'rikanisch-russische Paßkonflikt auch für die Rechtsstellung einer ganzen Klasse österreichisch-ungaricher Staatsbürger hat. SPRECHSdflL. Geschäfts-Rabbiner. Geehrter Herr Keclakteur! Eine Erklärung: welche die Schicht-Fabrik mit Bezug auf ihr Erzeugnis „Ceres-Fett" in den ungarischen Blättern veröffentlicht, ist die Ursache, daß ich mir erlaube, in Ihrem werten Blatte einige Bemerkungen zu veröffentlichen. Es ist lekannt, daß sich gewisse liabbiner ein Geschäft — und zwar ein einträgliches Geschäft—daraus machen, das „Kaschrus„ verschiedener Fabrikate mit ihrem Siegel zu bekräftigen. Zu diesen Spezialisten gehören u. A. Rabbiner Simchc Frankel aus Podgörze. In einer „Berichtigung1' vom 21. November tritt auch Genannter, wiewohl er selbst nicht einmal behauptet, an Ort und Stelle (Aussig) gewesen zu sein, gegen die Angriffe und Verleumdungen, die das Kaschrus des „Ceres-Fett" bezweifeln, mit seiner ganzen Autorität auf. Herr Rabbiner Frankel wird dafür seine guten Gründe haben. Allein, um die Haltung der Schicht'schen Fabrik, die von Juden lebt, gegenüber der jüdischen Oeffentlichkeit zu beleuchten, möchten Avir noch darauf hinweisen, daß die Firma Schicht ihre Erzeugnisse in den antisemitscheu Blättern inseriert, die jüdischen Blätter aber vollständig ignoriert. Meines Erachtens ist die jüdische Tresse, die ia einen so schweren Standpunkt hat, nach dieser Richtung zu tolerant. Es gibt zahlreiche Firmen und Banken, die ihre Ware zum großen Teile an Juden absetzen und dafür in — antisemitischen Blättern inserieren. Die Geschäfts- Rabbiner kümmern sich darum gar nicht, denn sie sind eben nur auf ihren eigenen Vorteil bedacht. Auch die Autorität des Wiener Rabbiners S. F ü r s t wird in obiger Berichtigung ins Treffen geführt und wir möchten gerade seine Aufmerksamkeit auf obigen Uebelstancl richten. Die jüdische Presse sollte sich eine solche Mißachtung nicht gefallen lassen. Hochachtend N. N. (Budapest).*) flOftRSSPCNDSNZGN Oesterreich-Ungarn, Die Sabbath-Heiligung in den Mittelschulen. Wien. Der niederösterreichische Landesschulrat hat am 14. November 1911 an die Direktionen aller Mittelschulen und an alle Bezirksschulräte nachstehenden Erlaß herausgegeben: „Mehrere jüdische Vereine haben dem Landesschulrate mitgeteilt, daß der Erlaß des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom (für die Mittelschulen: 31. Jänner 1876, Zahl 1208, (Halma Schilling, S. 43), (für die Bezirksschulräte: 19. Februar 1876, Z. 1683, M. BV. Bl. Nr. 9), mit welchem angeordnet wurde, daß bei der Verfassung der Stundenpläne aufdas israelitische Gebot, am Sabbath sich des *j Der Einsender ist ein angesehener jüdischer Journalist in Budapest. Anm. d. Red. Schreibens, Zeichnens, überhaupt der Handarbeit zu enthalten, tun 1 ichst Rücksicht zu nehmen und daß jeder direkte oder indirekte Zwang zur Uebertretung dieses Gebotes von Seite der Schule zu unterlassen ist, nicht überall beachtet wird und daß es sich wiederholt ereignet, daß ein solcher ungesetzlicher Zwang, besonders in den unteren Klassen der Volksschule geübt wird. Mit Rücksicht auf diese Eingabe wird der Direktion (dem Bezirksschulrat) der oben bezogene Ministerialerlaß zur genauen Darnachachtung in Erinnerung gebracht. Gleichzeitig haben die erwähnten Vereine eine Kurrende der israelitischen Kultusgemeinde Wien vom 15. November 1906, ad Z. 8438 hieher mitgeteilt, wonach die mosaischen Religionslehrer angewiesen werden, den Schülern, deren Eltern es wünschen, zu gestatten, beim hebräischen Lesen oder Ubersetzen den Kopf zu bedecken, und zu Beginn des Schuljahres vor Beginn des Unterrichtes die Schüler diesbezüglich zu befragen. Daran haben die Vereine die Bitte geknüpft, diese Bestimmung jährlich zu Beginn des Schuljahres durch die Religionslehrer den Schülern, beziehungsweise deren Eltern zur Kenntnis zu bringen. Hievon wird die Direktion (der Bezirksschulrat) zur alltälligen Veranlassung verständigt," In diesem Erlasse ist der Hinweis auf die Ministerialerlässe vom Jahre 1876 besonders wichtig. Es geht daraus hervor, daß die Praxis bei den galizischen Mittelschulen, wonach in jedem Falle eine spezielle Erlaubnis des Landessehulrates eingeholt werden muß, ungesetzlich ist. Es wäre daher sehr wünschenswert, wenn auch der galizische Landesschulrat einen ähnlichen Erlaß, wie der obige, an die untergeordneten Schulbehörden herausgeben würde. GEMSINU5=ün& VSR&NSNGtöRiiraW Wien. Tom ...T ü d i s c h - a kadeinischen J u r istpn-Yeroiu in Wien'* erhalten wir nachstehende Zuschrift: Appell an die jüdischen Advokaten, Notare muri übrigen Juristen! An der Wiener Universität hat sich ein j ü d i s c ha k a d e m i s c >h o r ,7 uristen-Ve r e i n gebildet. Der Verein, der jwle politische Tendenz ausschließt, hat den Zweck, einerseits eine Standesorganisation der jüdischen Rechtshürer, andererseits eine Pflegestätte der allgemeinen und jüdischen Rechtswissenschaft zu schaffen. Eine studentische Fachorganisation # auf nationaler, also immerhin separatistischer Grundlage ist deshalb dringend notwendig, weil die Verhältnisse auf den Hochschulen Oesterreichs in den letzten Jahren derartige geworden sind, daß ein Zusammenarbeiten zwischen jüdischen und deutschen Studenten selbst in einem wissenschaftlichen Vereine überaus erschwert, in Wien aber vollständig unmöglich ist, da der bisher einzige juristische Fachverein an der Wiener Universität, der deutsch-akademische Juristenverein, s t a tute ng e m ä ß nur deutscharische, also keine jüdischen J u r i s t e n aufnimmt. Ein intensives Fachstudium ist aber speziell für den Juristen geboten, da derselbe an der Universität keine Gelegenheit zur praktischen Betätigung hat, wie x. B. der Mediziner an der Klinik. Dieser Misere unserer Studienordnung soll nun durch einen Fachvereiii abgeholfen werden.