Neue Nationalzeitung
- Journal
- Neue Nationalzeitung
- Volume
- XIII (1911)
- Issue
- Heft 24 (1.12.1911)
- Date
- 1911-12-01
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4 „Neue National-Zeitung" Nr 24 worden. Da setzte die Regierung mit diplomatischen Vorstellungen ein. Der Senat erließ an den Botschafter in Petersburg Aufträge, die mit dem Herannahen des Termins für die Präsidentenwahl immer energischer wurden. Aber sie halfen nichts. In Washington gab man sich zufrieden, Kein Wunder, daß die öffentliche Meinung in Nordamerika zur Ueberzeugung gelangte, daß diese diplomatischen Unterhandlungen nur Scheingefechte sind, weil ihnen der notwendige Nachdruck fehle. Im Jänner dieses Jahres fand in New-York der Gemeindetag aller jüdischen Gemeinden Nordamerikas statt. Einer der hervorragendsten Anwälte, Mr. Louis Marshall, erstattete das Referat über die Paßfrage und appellierte an die öffentliche Meinung, dieser Kulturschande ein Ende zu bereiten. Seitdem tritt die Paßfrage in ein neues Stadium. Sie ist zu einer Ehrensache des nordamerikanischen Bürgertums geworden. Die Unterscheidung der nordamerikanischen Bürger nach ihrer Konfession, die Mißachtung ihrer Pässe wird als eine dem Sternenbanner angetane Schmach angesehen, die nicht länger geduldet werden darf. Die führenden Kreise aller Stände und Berufe verlangen einmütig, daß der bestehende Handelsvertrag gelöst und ein neuer insolange nicht geschlossen werde, bis die russische Regierung in der Praxis den Wortlaut des Vertrages respektieren werde. Die hervorragendsten Männer aller Staaten, ohne Unterschied ihres politischen und religiösen Bekenntnisses: 5 Bischöfe, 36 Senatoren, 27 Gouverneure, 17 Bürgermeister, Abgeordnete, Universitätsprofessoren, Zeitungsherausgeber (Wolfram vom „New-York Herald", Wright vom „New-YorK Globe", Ridder von der „Staatszeitung" usw.) und last not least William Bryan haben sich unter dem Präsidium des gewesenen Botschafters in Petersburg und Präsidenten der Cornell-Universität, Andrew D. White, zu einem nationalen Bürgerkomitee (National-Citizens' Committee) organisiert, um in allen größeren Städten Massenmeetings zu veranstalten und dadurch, wie es im Aufruf heißt, „mit allem Nachdruck die Aufmerksamkeit des Senats auf die Vergewaltigung der Vertragsrechte durch Rußland zu lenken und eine energische Abhilfe gegenüber diesem Unrecht zu schaffen". Selbst Theodor Roosevelt, der sich dem Komitee nicht angeschlossen hat, erklärt in seinem Wochenblatte „The Outlook", vom 14. Oktober, die Annullierung des Handelsvertrages für unvermeidlich, schlägt aber vor, den Streitfall vorher dem Haager Schiedsgericht zu unterbreiten. Dieser Vorschlag hat jedoch wenig Anklang gefunden. In einem Massenmeeting von über 400 Priestern aller christlichen Bekenntnisse und Sekten wurde am 30. Oktober in New-York unter dem Ehrenpräsidium des Bischofs James Courtney beschlossen, die baldigste Auflösung dieses Vertrages vom Präsidenten der Vereinigten Staaten zu verlangen, damit Rußland wisse, daß die Schaffung von Unterscheidungsmerkmalen zwischen einzelnen Bürgern Nordamerikas unseren Grundsätzen widerspricht, da die nordamerikanische Staatsbürgerschaft die Juden ebenso schützt wie die Christen". Sehr bezeichnend für den Geist dieser Versammlung ist es, daß der Präsident Strong dem anwesenden Botschafter Oskar Strauß unter allgemeinem Jubel zurief: „Kein amerikanischer Botschafter hat zum Schutze unserer christlichen Missionen in der Türkei jemals so viel geleistet, wie Oskar Strauß — der Jude." Wir haben MO est er r ei ch- Ungarn allen Grund, diese Bewegung mit Interesse und Sympathie zu verfolgen. Die jüdischen Bürger unseres Staates werden seitens der russischen Behörden ebenso schikaniert; auch unser Handelsvertrag mit Rußland verschafft den Juden nicht die darin allen Untertanen beider Staaten garantierten gleichen Rechte. Allerdings hat der frühere Handelsvertrag, vom Jahre 1860, noch die Ausnahmsbestimmung enthalten, „daß die Beschränkungen, welche in den Staaten eines der beiden hohen kontrahierenden Teile hinsichtlich der Israeliten festgesetzt sind, gleicherweise auf die dem gleichen Glaubensbekenntnisse angehörigen Untertanen des anderen Teiles Anwendung zu finden haben". Allein in dem jetzt geltenden Vertrage, vom Jahre 1906, ist nicht nur keine Ausnahmsbestimmung bezüglich der Juden enthalten, sondern es wurde vielmehr an mehreren Stellen (Art. 12 Abs. 4 und Schlußprotokoll zu Art. 1 und 2) ausdrücklich bestimmt, „daß ein Unterschied nach der Religion nicht gemacht" wird, respektive daß „diesie Bestimmung auch für die Paßvisa der österreichischen und ungarischen Handlungsreisenden mosaischer Religion" gilt. Und dennoch herrscht an der Grenze gegenüber den jüdischen Staatsbürgern die größte Willkür. Während in Oesterreich-Ungarn jeder russische Untertan, wenn er sich im Besitze eines Auslandspasses befindet, Auigestlört Aufenthalt nehmen, respektive sich niederlasen kann, sofern dem politische oder kriminelle Momente nicht im Wege stehen, wird von russischer Seite die Reziprozität in der Weise gehandhabt, daß österreichische oder ungarische Staatsbürger, wenn sie christlichen Bekenntnisses sind, ausnahmslos über die Grenzen gelassen werden, wenn sie aber Juden sind, nachweisen müssen, daß sie protokollierte Kaufleute sind oder für dieselben reisen. Ein jüdischer Arzt oder Advokat, der in Rußland beruflich zu tun hat, Frauen, die an österreichische Staatsbürger verheiratet sind, und ihre Eltern oder Familien, oft in Krankheitsfällen, besuchen möchten, werden an der Grenze rücksichtslos zurückgewiesen. Denn das russische Konsulat fügt dem Paßvisum den Zusatz bei: jewrej (Jude). Und für den „jewrej" gilt nach russischen Begriffen der Handelsvertrag nicht. In Nordamerika ist die Initiative zur Agitation gegen den Handelsvertrag von jüdischer Seite ausgegangen. Aber sie hat einen Resonanzboden gefunden in der öffentlichen Meinung, die ja eingesehen hat, daß es sich nicht um eine „jüdische" Frage, sondern um eine Frage der Menschenrechte, der Kultur und der amerikanischen Bürgerehre handelt. Wenn der amerikanische Paß nicht jedem Besitzer desselben den erforderlichen Schutz und Respekt im Auslande verschafft, dann ist auch das Prestige seines Vaterlandes bloßgestellt und erschüttert. Sollte dies nicht auch von unserem Staate gelten? Sollten die kompetenten Faktoren: Parlament, Handelsministerium und Ministerium des Aeußern diesen Erwägungen ganz unzugänglich sein. Vorerst fehlt es aber noch an der Initiative seitens der unmittelbar Beteiligten. Ihre berufenen Repräsentanten müßten sich aufraffen und selbst mit ihren Beschwerden hen^ortreten. Wenn sie es bisher nicht getan haben, dann mögen sie wenigstens jetzt