Neue Nationalzeitung
- Journal
- Neue Nationalzeitung
- Volume
- XIII (1911)
- Issue
- Heft 15 (28.7.1911)
- Date
- 1911-07-28
- Page
- Seite 7 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 15 „Neue National-Zeitung" Seite 7 Der getaufte Kultuspräsident. Krakau, den 20. Juli. (Orig.-Korr.) Nichts ist charakteristischer für die abschüssige Bahn, welche von der Assimilation bis zur Taufe führt, als der skandalöse Fall, der sich in den letzten Tagen in unserer Stadt, respektive in unserer weltberühmten Kehillah ereignet hat. Der Vorfall, daß sich ein Präsident der israelitischen Kultus gemeinde u nm i ttelbar vor dem Tode taufen läßt und auf dem christlichen Friedhofe begraben liegt, gehört auch jedenfalls an und für sich zu den merkwürdigsten Vorfällen innerhalb des Golus-Judentums. Unserer Stadt gebührt der traurige Ruhm, daß sich in derselben Herr Albert Mendelsburg, durch lange Jahre Präsident der israelitischen Kultusgemeinde, welcher am letzten Montag im 83. Lebensjahre gestorben ist, einige Tage vor seinem Tode taufen ließ. Mendelsburg, der schon vor mehreren Jahren das Amt zurückgelegt hat, war auch überdies früher Präsident der hiesigen Handels- und Gewerbekammer und Reichsratsabgeordneter in der Legislaturperiode 1873—79. Zu einer Zeit, als Mendelsburg noch Kultuspräsident war, hat sich sein Sohn, jetzt Hofrat beim Obersten Gerichtshofe, getauft und es herschte darüber auch unter der jüdischen Bevölkerung große Entrüstung, daß er sein Amt nicht zurückgelegt hat. Ueber die Gründe, weswegen sich Mendelsburg getauft hat, sind verschiedene Versionen verbreitet. Es heißt, daß er es über Drängen seines Sohnes getan hat, dem es nicht recht gewesen sein mochte, daß sein Vater auf dem jüdischen Friedhof begraben werde. Man spricht auch davon, daß ihn hiezu seine Frau bewogen habe. Nicht ohne Pikanterie ist es nämlich, daß sich der Verstorbene, als seine erste Frau vor vielen Jahrzehnten verstorben ist, neben derselben auf dem jüdischen Friedhofe eine letzte Ruhestätte sicherte. Die jetzige Frau, eine geborene Kornfeld aus Brody, soll nun in der Taufe einen Ausweg gesehen haben, daß ihr Mann nicht neben der ersten Frau bestattet werde. Anerkenung verdient es. daß der Kultuspräsident die von der Familie des Verstorbenen übersandte Soende von 500 K (der Verstorbene hat ein sehr bedeutendes Vermögen hinterlassen) abgelehnt hat und den Beschluß gefaßt hat, dessen Bild aus dem Sitzungssaale zu entfernen. Den jüdischen Gemeinden in Galizien und in Oesterreich mag es ein warnendes Beispiel sein, sich ihre Kulfuspräsidenteu nicht aus jener Gesellschaftsschichte zu suchen, welche dem jüdischen lieben ganz feme steht und sich höchstens dazu herbeiläßt, indische Würden anzunehmen, um den Präsidententitel fds Vorstufe zu anderen Titeln und Auszeichnungen benützen zu können. Deutsches Reich. Die Beschimpfung der jüdischen Religion — nicht strafbar. Berlin. Vor der ersten Ferienstrafkammor des Landgerichtes Berlin I hatte sich der Redakteur der „Staatsbürger-Zeitung", Willy Buchow, wegen Beschimpfung derjüdischen Religionsgemeinschaft am 19. d. M. zu verantworten. In Nr. 38 der „Staatsbürger-Zeitung" vom 15. Februar 1910 erschien ein längerer Artikel mit der Ueberschrift: „Sombarts Vorträge über Judaismus und Kapitalismus". Der Artikel war ein Auszug aus einem Aufsatz des in Leipzig erscheinenden Antisemitenblattes „Hammer", von Theodor Fritsch redigiert, entnommen. Die Vorträge des Professors Dr. Werner Sombart wurden hier im Auszuge mitgeteilt und entsprechende Bemerkungen daran geknüpft. Ganz besondeis wurde der Talmud und der Schulchan-Aruch als unsittlich bezeichnet. Es heißt wörtlich in der Kritik: „Die talmudische Lehre ist die zur Religion erhobene Unsittlichkeit, das geheiligte Verbrechen gegen die verhaßte, nicht jüdische Menschheit." Professor Dr. Beer als Sachverständiger begutachtete, daß sowohl der Talmud als auch der Schulchan- Aruch wohl verbiete, von jüdischen Volksgenossen Wucherzins zu nehmen, dagegen das Nehmen von Wucherzinsen Ausländern gegenüber empfiehlt. Sowohl der Talmud als auch der Schulchan-Aruch sehe in jedem Nichtjuden einen Feind, ja ein Tier, gegenüber dem er jedes Gewissens- und Pflichtgefühls enthoben ist. Professor Dr. Strack als Sachverständiger erklärte dagegen: Der Schulchan-Aruch, ein Auszug aus dem Talmud, werde von keinem Juden mehr beachtet. Auch der Talmud sei eine von mittelalterlichen Rabbinern geschriebene Erklärung des Alten Testaments; er enthalte aber, außer einigen nicht zu billigenden Sätzen, nichts Unsittliches. Gegen einige Bedenklichkeiten, die im Talmud stehen, haben sich sämtliche Rabbiner in einer gemeinsamen Erklärung ausdrücklich gewandt. Jedenfalls habe der Talmud für die Juden der Gegenwart nichts Bindendes. Staatsanwalt Perzel hielt eine Beschimpfung der jüdischen Religionsgemeinschaft für vorliegend und beantragte, da der Angeklagte schon einmal wegen desselben Vergehens vorbestraft ist, einen Monat Gefängnis. Der Verteidiger Rechtsanwalt Ulrich wies darauf hin, daß der Erste Staatsanwalt das Verfahren gegen den Angeklagten bereits einmal eingestellt habe. Im übrigen bestreite er, daß eine Beschimpfung der jüdischen Rel'gion vorliege. Zum mindesten habe der Angeklagte weder die Absicht, noch das Bewußtsein gehabt, eine Beschimpfung zu begehen. Es sei deshalb auf Freisprechung zu erkennen. Nach längerer Beratung erkannte der Gerichtshof auf Freisprechung und legte die Kosten des Verfahrens der Staatskasse auf. Der Vorsitzende, Landesgerichtsdirektor Geh. Justizrat Pohl, bemerkte in der Urteilsbegründung: Der Gerichtshof hat in dem Artikel wohl eine Beschimpfung der jüdischen Religion erblickt. Eine Beschimpfung ist vorhanden, auch wenn eine Absicht nicht vorliegt, es genügt das Bewußtsein der Beschimpfung. Angesichts der erstatteten Gutachten hat der Gerichtshof aber nicht die Ueberzeugung gewonnen, daß der Angeklagte mit Bewußtsein gehandelt hat. * * * Der X. Zionisten-Kongress. Köln. Das Engere Actions-Comite hat für den vom 9. bis 15. August d. J. in Basel stattfindenden zionistischen Kongreß nachstehende Tagesordnung beschlossen: Mittwoch, 9. August. Vormittag: Eröffnungsrede des Präsidenten des E. A.-C, Herrn David Wolffsöhn, Rede des Herrn Dr. Max Nordau,