Neue Nationalzeitung
- Journal
- Neue Nationalzeitung
- Volume
- XIII (1911)
- Issue
- Heft 14 (14.7.1911)
- Date
- 1911-07-14
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 6 „Neue National-Zeitung" Nr. 14 Ein Abgeordneter, der über Dinge spricht, die er nicht versteht, blamiert nur sich; ein jüdischer Abgeordneter kann aber in einem ähnlichen Falle der jüdischen Sache empfindlich schaden. Was war die Tendenz jener Rede, gegen die Hofrat Kuranda mit seinem Zwischenruf polemisierte? Es sollte nachgewiesen werden, wie die Judenschaft im Staatsbudget zurückgesetzt wird, wie die Verletzung der Gleichberechtigung in Bezug auf die Juden auch im Staatsbudget eklatant zum Ausdrucke kommt. Der Staat gibt für die Bedürfnisse des katholischen, griechisch-orthodoxen, armenischen und protestantischen Kultus Millionen aus. Für die Juden hat der Staat nur — 12.000 Kronen übrig ... Ist das nicht eine Schande? Sollten wir nicht schon aus bloß prinzipiellen Gründen das Verlangen stellen, daß von den Milliarden Steuern, welche die anderthalb Millionen Juden in Oesterreich zahlen, irgend ein namhafter Betrag verausgabt wird zur Erhaltung der Israelitisch-theologischen Lehranstalt und zur Deckung der Kosten des jüdischen Religionsunterrichtes in den zahlreichen Gemeinden, die aus eigenen Mitteln den Religionsunterricht überhaupt nicht einführen können. Es ist ja recht schön, wenn sich jemand in seinem Privatleben nichts schenken lassen will. Ganz anders liegl aber der Fall, wenn es sich darum handelt, daß der jüdische Staatsbürger nicht bloß die Kultusauslagen den anderen Konfessionen mit seinen Steuern bezahlen will, sondern die gerechte Forderung an den Staat richtet, daß auch seine Kinder auf Staatskosten Religions- Unterricht erhalten. Wir haben uns an die Eingangs geschilderte Episode erinnert, als wir jüngst vom Jüdischen Schulverein in Prag nachstehende Abschrift einer an ihn gelangten Eingabe eines Religionslehrers erhalten haben. Sie zeigt sehr deutlich, wie traurig es in den kleinen Gemeinden um den jüdischen Religionsunterricht bestellt ist und wie notwendig es wäre, den hochfahrenden Bettlerstolz fallen zu lassen, unter dem nur die Allgemeinheit leidet. Die Eingabe hat folgenden Wortlaut: „Seit 11 Jahren wirke ich in Z. als Keligionslehrer. Im Nachbarorte K. wohnen einige jüdische Familien, doch wurde dort nie Beligions unter rieht erteilt. Im Jahre 1905 brachte ich in Erfahrung, daß ein armer Glaubensgenosse daselbst drei Kinder zur Schule schicke, die keinen Religionsunterricht genießen. Da meine Kultusgemeinde nichts veranlassen wollte, wandte ich mich an den Bezirksschulrat. Dieser gestattete mir, den Religionsunterricht zu erteilen, jedoch nur unter der Bedingung, daß dies ohne jeden Anspruch auf eine Entschädigung geschehe. Ich nahm den Unterricht sofort auf, fuhr jeden zweiten Sonntag nach K. und unterrichtete daselbst je zwei Stunden. Die Kosten in der Höhe von zirka 7 K deckte ich aus Eigenem. Der Ortsschulrat sah die Einführung des jüdischen Religionsunterrichtes in den dortigen Schulen ungern und legte mir mehrfache Hindernisse in den Weg. Er wollte den Unterricht an Sonntagen nicht gestatten, ein Lokal nicht beistellen und dieses im Winter nicht beheizen und als ich mit Erfolg mich besehwerte, ließ die Stadtgemeinde dem Vater der drei Kinder einen Ausweisungsbefehl zustellen, denn andere jüdische Kinder waren nicht in K. und der Unterricht in der jüdischen Religion hätte dort aufgehört. Ich habe auch gegen die Ausweisung des betreffenden Herrn Beschwerde erhoben und sie wurde rückgängig gemacht. Hierzu bemerke ich, daß ich den betreffenden Herrn bis heute nicht kenne. Im Jahre 1907 wurde ein viertes Kind jüdischer Eltern schulpflichtig. Ich suchte beim k. k. Landesschulrat um Zuerkennung einer Wegentschädigung an, diese wurde mir auch im Betrage von K 4*56 in vier Wochen zugestanden. Der Ortsschulrat in K., in seinem Grolle, erstattete gegen mich die Anzeige, es gebe eine kürzere Verbindung zwischen Z. und K. und so wurde mir denn die Wegentschädigung auf K 2-99 in vier Wochen herabgesetzt, welcher Betrag mir auch bis heute ausbezahlt wird, trotzdem ich mehr als 14 K in vier Wochen ausgeben muß, da ich wegen vorgeschrittenen Alters und Kränklichkeit nicht zu Fuß gehen kann. Insolange ich irgendein Nebeneinkommen hatte, brachte ich dieses Opfer gerne. Mich befriedigten die schönen Erfolge beim Unterrichte. Das Bewußtsein, einige Kinder dem Judentum erhalten zu können, war mir Genugtuung. Nun haben sich die Verhältnisse geändert, mein Nebeneinkommen ist gering, der Gemeindemitglieder werden immer weniger. Ich beziehe ein Gehalt von 1400 K und kann von diesem bei der herrschenden Teuerung die Auslagen für die Fahrten nach K. nicht mehr tragen. Der Ortsschulrat von K. würde es gerne sehen, wenn ich den weiteren Unterricht einstellte und deshalb gestatte ich mir die hörliehe Anfrage, ob nicht seitens des Jüdischen Schulvereines eine Subvention behufs Ermöglichung der weiteren Erteilung des Religionsunterrichtes in K. bewilligt werden könnte." Es ist selbstverständlich, — fügt der Schulverein selbst bei — daß der Jüdische Schulverein, nachdem alle näheren Umstände genau ermittelt worden und die Angaben des Gesuchstellers lür vollkommen richtig befunden worden sind, sofort die nötige Subvention bewilligt und ausbezahlt hat. Derartige Zustände finden sich jedoch in Böhmen an mehreren Orten. Damit nun der Jüdische Schulverein seine Aufgabe erfüllen und wo nottut, helfen kann, ist es notwendig, daß jeder Jude seine Pflicht diesem Vereine gegenüber erfülle und seinen Beitrag von mindestens 1 K jährlich leiste. Geldsendungen sind zu adressieren: Jüdischer Schulverein für Böhmen in Prag. (Postsparkassenkonto Nr. 35.901.) Wir empfehlen diese Eingabe dem eingehenden Studium der jüdischen Abgeordneten. Die meisten von ihnen gerieren sich als Deutsche oder Polen „mosaischer Konfession". Wenn ihnen also die Konfession, ihre eigene und die ihrer jüdischer Wähler am Herzen liegt, so mögen sie bei der Behandlung der Kultusbudgets auch der Frage der budgetären Behandlung des jüdischen Religionsunterrichtes die gebührende Aufmerksamkeit schenken und damit die primitivste Pflicht erfüllen, die ihnen als jüdischen Abgeordneten obliegt. L. Die "Reichsrafewahlen. Die Abgeordneten Dr. Diamand und Dr. Liebermuun — jüdisch-national? Wie wir seinerzeit berichtet haben, ist zur Sicherung der Wahl des Dr. Diamand zwischen der Polnischen Sozialdemokratischen Parti i (P. P. S.) und den jüdischen „Separatisten" ein Pakt zustande gekommen, wonach dieselben als eine selbständige „Jüdische Sozialdemokratische Partei" (Z. P. S.) innerhalb der österreichischen sozialdemokratischen Gesamtorganisation anerkannt werden. Damit wurde auch das Parteiprogramm der Z. P. S, welches auf der kulturellen jüdischen Eigenart (jüdische Volksindividnalität und j üdische Volkssprache) auf-