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Neue Nationalzeitung · 1911-06-30 · Heft 13 (30.6.1911) · p. Seite 3

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Journal
Neue Nationalzeitung
Volume
XIII (1911)
Issue
Heft 13 (30.6.1911)
Date
1911-06-30
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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Nr. 13 „Neue NationaI-2eitung" Seite 3 lang den Zutritt zum Wahllokal versperrt fanden und selbst Mißhandlungen ausgesetzt waren, bis sie ihr Wahlrecht ausüben konnten, Dies geschah unter den Augen des Wahlkommissärs; eine legale Abhilfe war ausgeschlossen. Der Bezirkshauptmann hatte vom Statthalter den Auftrag, daß Dr. Löwenstein gewählt werden muß. Was nun weiter geschah, ist bereits aus der Tagespresse in Details bekannt. Die Wähler haben in ihrer Aufregung und Verzweiflung das Agitationslokal des Dr. Löwenstein sowie das Loal der Kultusgemeinde, wo die Legitimationskarten aufgestapelt waren, demoliert. Das geschah noch am Vormittag. Trotzdem wurde nicht geschossen. Der Kommandant der Kavallerieabteilung empfand die Größe der Verantwortung. Nun folgte die nur in Galizien manchmal praktizierte Mittagspause, eine Einrichtung, die die Reichsratswahlordnung gar nicht kennt. Im § 28 wird nur von einer Verschiebung oder Verlängerung, aber nicht von einer Unterbrechung des Wahlaktes gesprochen. In Galizien heißt diese „Mittagspause" im Volksmunde die „Geisterstunde". Da müssen sich die Vertrauensmänner entfernen, die Wahlkommission ist „unter sich". In Dröhobycz, wo für 7000 Wähler diesmal ein Wahllokal errichtet wurde, hat diese Mittagspause nur neuen Zündstoff gehäuft. Trotzdem kam es nachmittags, wie unparteiische Zeugen bestätigen, zu keiner Revolte; es haben sich lediglich Wähler und Neugierige vor dem Wahllokal versammelt. Und dennoch wurde geschossen, ohne vorhergehende Aufforderung zum Auseinandergehen, ohne vorhergehenden Bajonettangriff; der kommandierende Offizier behauptet selbst, nur „Fertig!" aber nicht „Feuer!" kommandiert zu haben. Daß die polnischen Infanteristen „Feuer!" mit „Fertig!" verwechselt haben, wäre ja nicht ganz unglaublich. Der Offizier hat dennoch seine Instruktion übertreten, denn diese verpflichtet ihn, die Mannschaft zuerst mit dem Bajonett vorgehen zu lassen. Es sei denn, daß er höheren Befehl erhielt, sofort schießen zu lassen. Das Blutbad, welches die Nervosität eines seiner Aufgabe nicht gewachsenen Unterabteilungskommandanten angerichtet hat, steht selbst in der an blutigen Zwischenfällen so reichen politischen Geschichte Galiziens vereinzelt da. Die Mannlicher-Gewehre haben ihre Wirkung en masse gezeigt. 65 Personen wurden niedergeschossen, die Wähler blieben zu Hause und Dr. v. Löwenstein wurde Abgeordneter. Wer kümmert sich jetzt um die Hinterbliebenen der Erschossenen, um ihre verwaisten Kinder und Eltern? Wer sorgt für die Schwerverletzten, denen ganze Gliedmaßen amputiert werden mußten und die ihr Leben, lang verkrüppelt bleiben? Der Staat hat nur für die Erhaltung der Autorität gesorgt und Dr. Löwensteih würde — korrekt gewählt. Der Staat kann also, nicht helfen; er kann bloß den* Fäll untersuchen und die Schuldigen bestrafen. Als Untersuchungsrichter fungieren Statthalter Bobrzynski, Bezirkshauptmann Piatkiewicz und Kommissär Lyszkbwski; sie führen die Untersuchung gegen — sich selbst, sie werden .über die Vorfälle nach Wien berichten, undihre Berichte werden im Parlament vom Minister des Innern vorgelesen werden. Sache des Parlaments wird es sein, diese Berichte nicht zur Kenntnis zu nehmen. Das Parlament kann vom Minister des Innern verlangen, daß er durch unparteiische Ministerialbeamte an Ort und Stelle eine Untersuchung pflege; es kann den Justizminister auffordern, im Wege der Staatsanwaltschaft die Schuldigen vor das Gericht zu stellen. Das Parlament kann sehr viel, wenn es will, wenn es sich aufrafft, um das Blutbad von Dröhobycz zu sühnen. Eis ist dann vielleicht auch mächtiger als Herr Dr. Bobrzynski. Noch nie hatte das Parlament eine schönere Aufgabe. Die Gefallenen von Dröhobycz sind Todesopfer im Kampfe für das freie Wahlrecht, für das höchste Bürgerrecht im konstitutionellen Staate. Das Parlament verteidigt das Fundament seines Bestandes und ehrt sich selbst, wenn es schonungslos alle Urheber der schrecklichen Metzeleien der öffentlichen Verachtung preisgibt. Denn das Parlament kann nicht strafen, aber es kann verurteilen, Und dieses Urteil wird auch der Polenklub respektieren müssen. Gerade der Polenklub verliert durch die Niederlage der Christlichsozialen seine intimsten Bundesgenossen, die ihm beigestanden sind, als es galt, die Verifikation der angefochtenen Mandate zu verhindern. Der Polenklub und die Christlichsozialen haben durch ihre Allianz die klare Bestimmung der Reichsratswahlordnung, daß sämtliche Mandate im Laufe eines Jahres verifiziert werden müssen, über den Haufen geworfen und einen Zustand der Rechtsunsicherheit geschaffen, der wohl in erster Linie die Wahlfälschungen in Galizien begünstigt hat. Das neue Parlament hat es in der Hand, auch durch die strenge Einhaltung dieser Bestimmung Vorfälle, wie jene in Dröhobycz, für die Zukunft unmöglich zu machen. Wenn das Parlament will, kann endlich Galizien eine österreichische Provinz werden. Protesfversammlungen. „Der Verband der östlichen Juden" hat in seiner letzten Vorstandssitzung den Beschluß gefaßt, zugunsten der in Dröhobycz gefallenen Juden, respektive ihrer Hinterbliebenen, einen Aufruf zu erlassen und behufs Stellungnahme zu diesen entsetzlichen Vorkommnissen eine Protestversammlung einzuberufen. Diese Versammlung wird Montag, den 3. Juli, 8 Uhr abends, im Cafe Neptun, XX., Mathildenplatz Nr. 7, stattfinden. Das Referat wird der Präsident des Verbandes, Dr. S. R Landau, erstatten. Den Aufruf finden unsere Leser an leitender Stelle. Die Obmänner zahlreicher galizisch-jüdischer Vereine in Wien haben ihn mitgezeichnet und wir erwarten, daß insbesondere sämtliche galizischen Juden in Wien und in der Provinz nach Maßgabe ihrer Verhältnisse Beiträge leisten werden, die auch in diesem Blatte zur Veröffentlichung gelangen werden. Der Vorstand des Verbandes der östlichen Juden hat 50 K gezeichnet. Protestverhandlungen wurden bisher in Wien durch den „Jüdischen Nationalerem" und den „Sozialfreiheitlichen Verein" veranstaltet. In beiden wurden sehr energische Resolutionen gegen die galizischen Wahlfälschungen beschlossen.

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