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Neue Nationalzeitung · 1911-03-17 · Heft 6 (17.3.1911) · p. Seite 9

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Journal
Neue Nationalzeitung
Volume
XIII (1911)
Issue
Heft 6 (17.3.1911)
Date
1911-03-17
Page
Seite 9 (sequence 9)
Language
German
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Nr. 6 „Neue National-Zeitung" Seite 9 40.000 Mk. an die „Federaüon of Synagogues ofEast London", je 10.000 Mk. an „Jewish Board of Guardians", „Jewish Provincial Ministers Fond", „Jews Hospital and Asylum, LowesNorwood", „London Hospital" und Metropolitan Free Hospitai, und je 4000 Mk an „Charity Organisation Society" und „Jewish Working Men's Club and Institute". Die Kinder erben zu gleichen Teilen unter der Bedingung, daß sie der jüdischen Religion angehören und keine Person heiraten, die derselben nicht angehört. Bemerkenswert ist aber auch der folgende Passus des Testaments : „Wenn meine Töchter, die Hon. Marion Montagu und die Hon. Lilian Helen Montagu meinen Wünschen zuwiderhandeln und die unter dem Namen „liberales Judentum" bekannte Bewegung fördern, deren Ziele ich streng mißbillige, so erkläre ich hiermit, daß, wenn nach meinem Tode irgend eine meiner erwähnten Töchter der oben genannten oder irgend einer anderen Bewegung, die dieselben oder ähnliche Ziele, ob direkt oder indirekt, verfolgt, durch Geld helfen sollten und dieses zur Kenntnis meiner Testamentsvollstrecker gelangt ist, so mögen meine Vollstrecker in ihrer absoluten und uneingeschränkten Macht solcher Tochter solche Teile, welche ein Viertel des ihr zukommenden Anteiles übersteigen, vorenthalten, wie sie das Einkommen, welches nur für diese Verfügung an sie bezahlt werden würde, richtig schätzen sollen, in Rücksicht auf ihren Anteil an meinem übrigbleibendem Besitztum." Dieses Testament erinnert lebhaft an zwei Wiener Fälle. Eine ähnliche Bestimmung findet sich im Testamente des Barons Moriz Königswarte r, welcher seinem ältesten Sohn Hermann mit einem Abzug von einer Million Gulden drohte, falls er sich oder seinen Sohn taufen würde. Baron Hermann Königs war ler hat nach erfolgler Taufe seines Sohnes auch die Million bezahlt. Dagegen haben in dem Falle des Wiener Großindustriellen und Millionärs Heinrich Benies, welcher seine Kinder auf den Pflichtteil selzte, falls sie sich taufen würden, anläßlich der Taufe der Tochter des Erblassers und deren Verheiratung an den Baron Haymerle, die Gerichte erklärt, daß jene Bedingung als „unsittlich" keine Gültigkeit habe. Die Remuneration der Religionslehrer. Eine sehr wichtige Entscheidung über die Beschwerde eines jüdischen Religionslehrers hat jüngst der Verwaltungsgerichtshof gefällt. Diese Entscheidung ist gleichzeitig ein Beweis, wie dringend eine Reform der Bezüge der jüdischen Religionslehrer notwendig ist. Die israelitischeKultusgemeinde in Mistelbach hatte den Religionslehrer Salompn Fuchs auch für die Schulen in Hohenau, Drösing, Dürnkrut, Nieder-Absdorf, Rabensburg und Zistersdorf bestellt, was vom Bezirksschulräte zur Kenntnis genommen wurde. Er bezog hiefür die nach den wöchentlichen Unterrichtsstunden bemessene Remuneration. Erst nach mehreren Jahren trat Fuchs an den Landesschulrat mit dem Ansuchen heran, ihm für die Zeit vom Jahre 1899 die gebührende W e g e n t- Schädigung für den Unterricht in den entfernteren Orten zu gewähren. Der Landesschulrat wies das Begehren ab und das Ministerium für Kultus und Unterricht bestätigte diese Entscheidung. Der Religionslehrer erhob hierauf die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof, der die Entscheidung des Ministeriums als unbegründet aufhob und in der Begründung ausführte : Im Gesetze vom 25. Mai i868 wurde bestimmt, daß an einer mehr als dreiklassigen Volksschule oder an einer Bürgerschule ein eigener Religionslehrer zu bestellen oder einem Stellvertreter eine Remuneration zu erteilen sei. Wenn der Religionsunterricht außerhalb des Domizils des Religionslehrers zu erteilen ist, sei diesem hiefür ein angemessenes Transportmittel beizustellen oder eine billige Wegentschädigung zu gewähren. Diese Bestimmung hat eine allgemeine Gellung fürReligioslehrer aller Konfessionen. Auf die Wegentschädigung haben auch jene Religionslehrer Anspruch, die für den Unterricht in entfernteren Orten eine Remuneration beziehen. Diese Bestimmung wurde für Niederösterreich bereits im Jahre 1888 durch ein eigenes Gesetz festgelegt. Aus diesen Gründen mußte die angefochtene Entscheidung aufgehoben werden. Jüdisches Kinderheim in New-York. Die prächtige Anstalt, welche die New-Yorker Juden zur Unterbringung kleiner Kinder mit einem Kostenaufwand von etwa 500.000 Doli, im schönen Kingsbridge auf luftiger Höhe, mit einem Ausblick auf die Palisaden, errichtet haben, das Hebrew Infant Asylum, wie es offiziell genannt wird, ist fertiggestellt. Montag den 20. v., M. sind die Kleinen von dem derzeitigen Gebäude an der Eagle Ave., nahe der 161. Straße, nach der neuen, prächtig eingerichteten Anstalt an Kingsbridge Road und Aqueduct Avenue umgezogen und am Vormittag von Washingtons Geburtstag ist die Einweihung erfolgt. Die Anstalt ist dazu bestimmt, jüdische Kinder von der Geburt bis zum fünften Lebensjahr zu beherbergen. Mit dem fünften Lebensjahr werden sie, insofern sie nicht von israelitischen Familien adoptirt oder den Eltern zurückgegeben werden, nach anderen Instituten transferriert. Die Kinder werden bei ihrer Aufnahme zu erst im Isoliergebäude untergebracht, wo sie drei Wochen verbleiben. Falls sich in dieser Zeit keine Krankheit zeigt, kommen sie in das Hauptgebäude. Hier sind sie dem Alter nach eingeteilt. In der Säuglings-Abteilung verbleiben sie bis zum 18. Monat, worauf sie nach der „Kinderstuhlabteilung" (High cbair Ward) kommen. Sind sie über 2 72 Jahre werden die Geschlechter getrennt und von dieser Zeit an wird ihnen ihre Mahlzeit in den Speisezimmern an niedrigen langen Tafeln verabreicht. Die Aussichten der russischen Ansiedelnngs- VOrlage. Die denkwürdige Sitzung der Reichsduma vom 22. Februar beschäftigt die allgemeine und die jüdische Presse Rußlands auf das lebhafteste. Die reaktionären Preßorgane hören natürlich nicht auf, Zeter und Mordio zu schreien über die „jüdische Gefahr" und auch die jüdische Presse, die im allgemeinen geneigt ist, in dem Volum vom 9. Februar einen bedeutenden Sieg zu erblicken, gibt sich keiner Täuschung über die Aussichten der Vorlage in der nächsten Zukunft hin. Man ist sich darüber klar, daß die Frage im günstigen Falle in der dritten Duma, also vor der Wintersession 1912—1913 nicht zur Erledigung gelangen wird. In ähnlicher Weise äußerten sich auch die beiden jüdischen Abgeordneten Nisselowitsch und Friedmann. Eine jüdische Mensa academica in Budapest. Am 1. März fand die feierliche Eröffnung des jüdischen Studententisches in seinen Lokalitäten, die sich in der Nähe der Universität und der Technischen Hochschule befinden, statt. Nach den Begrüßungsworlen des Präsidenten des Kulturvereines, Baron M. L. Herzog, hielt Rabbiner Dr. Simon H e v e s i eine längere Ansprache. Namens des Damenkomitees sprach Frau HofratNeuman n. Weitere Reden hielten Dr. W e i 11 e r, Dr. Elias Hevesi und namens der Makkabäa cand. med. Viktor Jordan. Die Gründung des Studententisches, ist auch aus dem Grunde zu begrüßen, weil er eine regelmäßige Zusammenkunft der jüdischen Studenten, die ungefähr ein Drittel der Budapester Akademiker bilden, ermöglichen wird. Der Sebah von Peraien und der Rabbi von Lugangsk. Die russische Zeitung „Dones Kaja Schisnj" enthält die folgende interessante Mitteilung: Der Erzieher des jugendlichen Schah von Persien, Herr K. Smirnow, wandte sich dieser Tage an den. Rabbi von Lugangsk mit dem Ersuchen, ihm eine Mummer der in der Redaktion des genannten Rabbiners erscheinenden hebräischen Kinderzeitung „Perachim" einzusenden. Rabbiner Lewner sandte dem Herrn Smirnow diejenige Nummer, in welcher eine Biographie de3 jungen Schah samt dessen Bildnis erschienen war. In seinem Begleitschreiben bat der Rabbiner Lewner den Erzieher des Schah, seinem kaiserlichen Zögling nach Möglichkeit den Samen der Menschenliebe ohne Unterschied der Nation und

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