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Neue Nationalzeitung · 1910-09-30 · Heft 20 (30.9.1910) · p. Seite 6

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Journal
Neue Nationalzeitung
Volume
XII (1910)
Issue
Heft 20 (30.9.1910)
Date
1910-09-30
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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Seite 6 „Neue National-Zeitung" Nr. 20 Aufklärung aut dem tiefsten Niveau; es liegt ganz im Banne ^des Mittelalters. J)er Chassidismus, von den Wunderrabbis genährt, treibt hier sein Wesen in buntester Weise. Diese Umstände nebst den sonstigen sozialenund ökonomischen Verhältnissen in Galizien haben es dazu gebracht, daß inder 2000 Häupter zählenden Judengemeinde neun Zehntel dem denkbarsten Elend und der Armut ausgeliefert sind und mehr als die Hälfte ist auf Almosen angewiesen. Dir geistige und materielle Tiefstand ist kaum zu schildern und nur wer Gelegenheit hatte, das Elend in solchen verfallenen, vom Fanatismus beherrschten Nestern Galiziens persönlich ins Auge zu fassen, kann sich kaum nur einen beiläufigen Begriff machen von seiner verheerenden Wirkung, der materiellen und moralischen. In Galizien gibt es leider keine philantropischen Institutionen, keine Bestrebung, um für diese Elenden Linderung oder Abhilfe zu schaffen; niemand kümmert sich um sie und so wird die Situation von Tag zu Tag peinlicher und schlimmer. Nun hat sich ein speziell gebildetes Komitee wie auch die Kultusrepräsentanz in Pomorzany um Hilfe und Eingreifen an auswärtige humane, für notleidende jüdische Bevölkerung geschaffene Institutionen gewendet. Dies war der einzige Ausweg. Aber leider blieben alle Bemühungen erfolglos. Es ist nämlich aller Grund vorhanden zur Annahme, daß auch bei diesen, das ideale Banner hochtragenden Institutionen, das Protektionswesen sich einbürgerte und allein maßgebend ist. Der Hilfsverein für die notleidende jüdische Bevölkerung in Galizien hat tatsächlich durch sein Eingreifen und zwar durch Einführung von Hausindustrie in so manchem Orte Galiziens einen Umschwung herbeigeführt und die Lage der armen jüdischen Bevölkerung dort in günstige Bannen eingeleitet. Aber leider wurde nicht immer oder nur selten die richtige Wahl in der Bestimmung der Ortschaften getroffen. Dem Verwenden einflußreicher Persönlichkeiten zufolge und ihnen zum Gefallen hat der Hilfsverein die Industrie in manchen Ortschaften Galiziens eingeführt, die ihrer gar nicht bedurften, wo sie ganz überflüssig war, weshalb das Gedeihen der Industrie sehr fragwürdig ist. Die Ortschaft Pomorzany wird mit besonderer Konsequenz präteriert, trotz wiederholten Bitten der Kultusrepräsentanz, nur aus dem einzigen Grunde, weil keine einflußreiche Persönlichkeit die Angelegenheit beim Hilfsverein unterstützte. Und doch ist diese Bevorzugung bei einer humanen Institution wie der Hilfsverein kaum vorauszusetzen. Es ist fast unglaublich, daß viele, vom Wohlstand begünstigte Ortschaften aus geschildertem Grunde bevorzugt werden gegenüber dem Städtchen Pomorzany, wo über 1000 Juden hungern und schmachten, physisch und geistig verkümmern, wo die Einführung der Industrie seitens des Hilfsvereines gewiß am zweckmäßigsten, am vorteilhaftesten angewendet wäre, da sie bestimmt den ökonomischen und moralischen Aufschwung der jüdischen Bevölkerung herbeiführen würde. Ganz ähnlich verhält es sich mit der Jewish- Co lonisatio n-Ass o cia tio n. Die Kreditgenossenschaften für Handel und Gewerbe bilden für die arme jüdische Bevölkerung Galiziens eine Wohltat, die kaum ihresgleichen hat Aber bei der Einführung der Kreditgenossenschaften ist der Vorgang analog wie seitens des Hilfevereines. Persönliche und Parteieinflüsse sind die einzigen maßgebenden Faktoren für die Gründung einer Kreditgenossenschaft beziehungsweise für die Wahl der Ortschaft; dagegen kommen gewissenhafte .und objektive Gründe nur selten in Betracht. In vielen Ortschaften, wo der Kampf ums Dasein nicht so erbittert ist, wo die ökonomische Lage der jüdischen Bevölkerung sogar günstig ist, genehmigte die JGA die Einführung von Kreditgenossenschaften. Pomorzany, wo fast sämtliche Juden Kleinhändler sind oder Kleingewerbe treiben und sich die ganze Woche hindurch von Markt zu Markt herumtreiben und mit einem Kapital von 10 bis 20 Kronen, welches sie auf hohe Zinsen vom Wucherer erhalten, »Geschäfte treiben", um eine zahlreiche Familie zu erhalten, dieses Städtchen wurde präteriert durch Mißgunst von Einflußreichen oder durch Protektionsmangel. Euer Hochwohlgeboren werden es mir gütigst verzeihen wollen, wenn ich durch Weitschweifigkeit Ihre Zeit und Geduld mißbrauche und ich wage zu hoffen, Euer Wohlgeboren werden aus idealem und edlem Antriebe die Angelegenheit zu einem Artikel in Ihrer geschätzten „Neuen National-Zeitung" verwerten, wie Sie es sonst pflegen, wo es sich handelt für die Wahrheit und Gerechtigkeit einzutreten. Empfangen Sie den Ausdruck ausgezeichneter Hochachtung mit der ich zeichne B. Schnitlich Bierbrauereipächter in Pomorzany. * "Die Verteilung der Schankkonzessionen. Die Allianz zwischen der Polnischen Volkspartei und dem Statthalter Bobrzynski hat das Aergste befürchten lassen. Es ist auch eingetroffen. Zwar fehlt noch eine genaue Statistik der Verteilung, aber die Leitfäden derselben, die der Statthalter dem Landtage in seiner Eröffnungsrede bekanntgab, bilden ein offenes Bekenntnis, daß die jüdischen Schanker soweit als möglich zu Gunsten der Bauern übergangen und aus ihren bisherigen Erwerbe aufs Pflaster geworfen wurden. Als wichtigstes Axiom stellte der Statthalter die Beschränkung der bisherigen Schankbetriebe auf — dann setzte er fort: „Wo sich die Gemeinde gegen die Verleihung einer Schankkonzession ausgesprochen hat, wurde sie nicht verliehen; wo die Gemeinde eine geringere Zahl verlangte, als auf sie nach der aufgestellten Proposition entfallen wäre, dort wurde sie herabgemindert. In den Fabriks- und Wallfahrsorten werden die Schankbetriebe eingestellt und höchstens Wirtshäuser mit warmen Speisen und Tee- oder Kaffeeausschank zugelassen. Bei der Verleihung der Konzessionen haben die Bezirkshauptleute die bisherigen Schänker berücksichtigt, sofern sie unbeanstandet waren und die Gemeinden nicht sebst andere Bewerber unterstützten." Unter solchen Umständen war es ein Wunder, wenn ein jüdischer Schänker eine Konzession erhielt. Denn es mußten zumindest folgende Voraussetzungen zutreffen: 1. Er mußte unbescholten sein; 2. Es mußte sich die Gemeinde für die Gewährung einer Konzession innerhalb ihres Gebietes aussprechen; 3. Es durfte die Gemeinde selbst nicht einen Bewerber vorschlagen. Herr Dr. Bobrzynski hat die Vorlage der Statistik noch im Laufe dieser Landtagssession versprochen. Wir werden also bald Gelegenheit haben, zu

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