Neue Nationalzeitung
- Journal
- Neue Nationalzeitung
- Volume
- XII (1910)
- Issue
- Heft 17 (19.8.1910)
- Date
- 1910-08-19
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 4 „Neue National-Zeitung" Nr. 17 wünschen, daß sie sich Gefälligkeiten im administrativen Leben zu verschaffen verstehen, um das Gesetz oder die Reglements zu beugen, welche abzuschaffen ihnen nicht gelungen ist. So war es seit dem Eintritt der Juden in die höheren Schulen während der letzten 5 bis 6 Jahre. Die gesetzliche Proportionsziffer der zugelassenen Juden war häufig überschritten; die lokale Verwaltung schloß aus Interesse oder aus Liberalismus die Augen. Aber die Feinde der Juden denunzierten lärmend diese „Mißbräuche". Darauf hat die Regierung, um diesen Denunziationen ein Ende zu machen, ein wenig die Proportionsziffer der zugelassenen Israeliten erniedrigt. Man hätte sich großen Ruhm erworben, wenn man gewagt hätte, weiter zu gehen, und wenn man kühn die Abschaffung aller dieser verjährten Reglements vorbereitet hätte, um die russischen Untertanen den gleichen Zutritt zu den Schulen zu schaffen, in Erwartung der Gleichheit vor dem Gesetze. Es genügt den reaktionären Parteien, den „Russischen Männern", den „Schwarzen Hunderten", der Presse der Rechten nicht, jeden Gesetzentwurf zu verhindern, der die Rechte der 5 Millionen Juden erweitert. Sie werden nicht müde, einen Feldzug zu führen, um durchzusetzen, daß die wenigen Rechte, die den jüdischen Untertanen des Zaren belassen sind, noch gesetzlich verringert werden. Sie haben soeben wieder einen neuen „Sieg" errungen. Bis jetzt durften die Juden, denen alle militärischen Grade verweigert werden, Mediziner oder Veterinäre in der Armee werden. Ihren Gegnern ist es nun gelungen, ihnen auch diese Karriere zu nehmen, indem man ihnen den Eintritt in die militärische medizinische Akademie verschließt Besonders ein Umstand beunruhigt den beschränkten Nationalismus der fanatischen Kämpen der „russischen Idee" und der orthodoxen Suprematie, ein Umstand, den sie dem modernsten Minister, welchen Rußland je gehabt hat, nämlich Witte, nicht verziehen haben. Diesem Staatsmann und dem Vordringen des Liberalismus, der nach dem mandschurischen Kriege Rußland in die Zahl der konstitutionellen Staaten eintreten ließ, sind die kaiserlichen Manifeste und das erste Wahlgesetz zu danken, die die Untertanen des autokratischen Zaren dazu beriefen, eine Reichsduma zu wählen, und die die Einwohner von ganz Rußland nach Kurien einteilten, in verschiedene Wählergruppen, deren Rechte ungleich waren. Aber im Gegensatze zur alten russischen Gesetzgebung haben sie unter den Untertanen des Zaren keinen Unterschied nach ihrem religiösen Glauben gemacht. Die Wahlgesetze zogen die Religion nicht in Betracht, so daß die Katholiken, die Armenier, die Muselmanen, ja sogar die Parias der russischen Gesetzgebung, die Israeliten, als Wähler und wählbar, ganz wie die orthodoxen, erscheinen. So erklärt sich, daß die zwei ersten Dumas mehrere jüdische Deputierte besaßen. Der kaiserliche Staatsstreich, der von Grund aus vor den Wahlen in die dritte Duma das für die erste und zweite Duma in Geltung gestandene Wahlsystem geändert hat, hat indirekt ein Privileg für die orthodoxen Russen geschaffen, indem die Zahl der Deputierten in jenen Provinzen, wo die Dissidenten in der Majorität sind, vermindert und in denselben Gebieten speziell privilegierte Kurien für die russische orthodoxe Minorität geschaffen wurden. Aber das Dekret, das Polen und dem Kaukasus zwei Drittel ihrer Vertreter genommen hat, hat nicht gewagt, offiziell unter den russischen Untertanen Unterschiede zu machen oder eine Inkapazität zu schaffen, die bloß auf den Unterschied der Religion begründet ist. Die Juden blieben auf diese Weise Wähler und sogar wählbar, soweit sie zu jenen Gruppen gehören, denen das neue Wahlregime die Wahlrechte zuerkannte. Es ist wahr, daß die Israeliten, welche überall nur eine Minorität bilden, von diesen Rechten, nachdem sie durch den Staatsstreich vom Jahre 1907 beschränkt wurden, nicht mehr einen Vorteil ziehen können. Seit dem Tode des Deputierten von Odessa, Pergament, gibt es in der dritten Duma einen oder zwei Deputierte jüdischen Ursprungs; ich weiß nicht, ob davon nur einer Jude geblieben ist.*) Das ist nicht genug für die „russischen Leute", für den Radikalismus der glühendsten Nationalisten. Diese wütenden Agitatoren, deren heftges Vorgehen oft die Minister in Schrecken setzt, halten es für einen Skandal, daß in dem heiligen Rußland Juden politische Rechte haben können. Sie machen geltend, daß die Gewährung des Stimmrechtes an Israeliten im Gegensatze zu allen russischen Traditionen, gleichzeitig auch im Gegensatze zu aller gesunden Logik stehe. Im Gegensatze zu den rumänischen Juden, welche offiziell als Fremde behandelt werden, befinden sich alle russischen Juden tatsächlich heute, vielleicht ohne Praecedenzfall, in einer solchen Situation, daß sie sich der Gleichheit in Bezug auf die politischen Rechte erfreuen, ohne die Gleichheit in Bezug auf die bürgerlichen Rechte zu besitzen. Sie nehmen an den politischen Wahlen teil, wenn auch die Gesetze ihnen jede Teilnahme an den Munizipal¬ oder Provinzialwahlen verbieten. Es ist dies ein offenbarer Widerspruch, der nicht für unbestimmte Zeit andauern kann. Wenn die fünf Millionen russischer Juden nicht die Ausdehnung ihrer bürgerlichen Rechte erlangen, laufen sie Gefahr, sich eines Tages auch ihrer politischen Rechte verlustig zu sehen, Rechte, die die alten russischen Gesetze ihnen nicht genommen haben, weil in den Zeiten, wo die Gesetze und Reglements über die Juden verarbeitet wurden, niemand vorhergesehen hatte, daß derartige Rechte (d. h. politische) den Untertanen des Zaren gewährt werden könnten. Um den Juden die politische Gleichheit zu entreißen und ihnen die bürgerliche Gleichheit zu verweigern, stützten sich die „Russischen Männer" und mit ihnen eine Anzahl von minder tendenziös gesinnten Russen auf ein angebliches Axiom, das das Hauptargument der Antisemiten ausmacht. Sie erklären, daß die Juden in Rußland infolge ihrer Rasse, ihrer Traditionen, auch ihrer Sitten Fremde geblieben sind; diesen Millionen von Ausländern gleiche Rechte wie den Inländern zu gewähren, würde ein Verkennen der Rechte und der Interessen dieser letzteren bedeuten und den Staat in Gefahr stürzen. Den Juden, die man durch das Gesetz künstlich, wie mit einem unzerreißbaren Damm in den Westprovinzen, in ihrem Ursprunglande und in fremdsprachigen Ländern zusammenkeilt, wirft man vor, in Bezug auf Sprache, Sitten und Gewohnheiten, noch nicht russifiziert worden zu sein. Hier scheint, das muß man sagen, die russische Logik sehr zu irren; denn die russischen Gesetze tun alles, um eben diese Menschen, die man anklagt, *) Nach dieser Richtung ist der geehrte Verfasser irrig informiert. Die Abgeordneten Friedmann und Nis e 1 owitsch sind Juden. Anm. d. Red.