Mannheim
Compact Memory

Neue Nationalzeitung · 1910-08-19 · Heft 17 (19.8.1910) · p. Seite 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Neue Nationalzeitung
Volume
XII (1910)
Issue
Heft 17 (19.8.1910)
Date
1910-08-19
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2425679-2425801-2425819--1768-2428150
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

Nr. 17 Neue National-Zeitung' Seite 3 der ihnen bereits wiederholt Beweise seines Wohlwollens gegeben hat. Wenn man die heutigen Verhällnisse in Amerika, speziell die zunehmende Gehässigkeit der offiziellen Kreise gegen die jüdische Einwanderung ins Auge faßt, dann ist es begreiflich, daß ein Mann wie Gaynor, der einer großen Zukunft entgegengeht, auch in jüdischen Kreisen viele Hoffnungen erweckt. Der Weiterbestand des Jüdischen Klubs ist durch den Tod Dr. Gabeis nicht in Frage gestellt. Der Jüdische Klub im österreichischen Parlament ist eine Notwendigkeit, er ist die einzige Vertretung des jüdischen Volkes in Oesterreich. Wir sehen daher nicht ein, warum die Czernowitzer „Volkswehr" für den weiteren Bestand des Klubs eine Lanze bricht, wiewohl von keiner ernsten Seite dagegen angekämpft wird. Der Jüdische Klub kann sich trotz seiner drei Mitglieder eine Autorität verschaffen, wenn diese drei Mitglieder eine eine richtige Volkspolitik statt einer Mandatspolitik treiben und wenn sie sich endlich darüber klar würden, was dem Volk dienlich ist. Denn das werden wohl die Herren selbst auch eingesehen haben: ihre bisherige dreijährige Mandatsdauer hat keine Früchte getragen. Ein 6000 Pfund- Scheck. Konstantinopler Blätter verzeichnen die Meldung, daß unter den in Sichtung begriffenen Geheimakten des depossedierten Sultans Abdul- Hamid auch ein Scheck der zionistischen Parteileitung in Köln im Betrage von 6000 Pfund Sterling auf dem Namen A b d u 1-H a m i d s gefunden worden sei. Die erwähnte Summe sei ein Geschenk der zionistischen Partei für den Baufonds der Eisenbahnlinie Mekka- Damaskus gewesen. Soweit wir informiert sind, wäre Herr David Wolffsohn sehr leicht in der Lage, diese Nachricht aufzuklären. Sie ist unseres Wissens nicht ganz aus der Luft gegriffen und läßt sehr tief blicken in die Art, wie die zionistische Zentralleitung mit den Scheckein und sonstigen Fonds wirtschaftet. Herr Wolffsohn muß sprechen. Oder zieht er es vor, daß andere sprechen? Anatole Leroy-Beaulieu: Die bage der Juden in *Russland. (Fortsetzung.) Unter den aufgeklärten Russen sind diejenigen selten, die nicht die Wichtigkeit dieser Judenfrage fühlen, selten selbst diejenigen, die der Regierung nicht die Pflicht auferlegen, die Lösung vorzubereiten. Die Männer der Macht sind gewöhnlich die ersten, die es erkennen, wenigstens im Prinzip, aber sie wagen es nicht oder können es nicht wagen, selbst Hand ans Werk zu legen. Die Sache ist umso wichtiger, man könnte sagen umso drückender, da sich die legale Situation der Juden in Rußland statt sich im Laufe der letzten 30 Jahre zu verbessern, besonders verschlechtert hat. Sie ist heute, zu Beginn des 20. Jahrhunderts unvergleichlich schlechter als in der Mitte des 19. Jahrhunderts, unter der Regierung des Kaisers Alexander IL, bevor Ignatiew, der von Katkow inspiriert war, entdeckt hatte, daß, um die Revolution zu oesiegen, er nur die Juden zu demütigen habe. .uie joeurucKung isi so empmiuiicn, uaw es, um den Packereien una den V exationen, unter aenen aie ivieürzanl uer russischen Juden seuizt, ein .binde zu macnen, bloß genügen würde, die Gesetze oder die Reglements, weiche Minister Ignatiew während der ersten Jahre der Regierung Alexander III. erlassen natte, fallen zu lassen. Wenn man bloß um ein Drittel ues danrnunaertes zurückgenen und die russische (Gesetzgebung und Verwaltung wie zur Zeit Alexanders 11. handhaben würde, so wäre dies schon ein bedeutender Fortschritt. Zu diesem Fortschritt durch die Kückkehr zur Vergangenheit, durch die Kückkehr zu einer viel toleranteren Epoche, wo die strengen Gesetze gegen aie Juden, onne formell unterdrückt zu sein, doch nicht immer rigoros angewendet wurden, wagt man nicht zu greifen. In einem Lande, wo man die Gewohnheit hat, mit dem Gesetze und mit der Administration Kompromisse zu schließen, sind die Gesetze gegen die Juden beinahe die einzigen, die man respektieren zu müssen glaubt. Gerade in den letzten Wochen sind eifrige Beamte im Begriffe, in Riga, Kiew, Jalta, bis in den Turkestan Ausweisungsbefehle gegen hunderte von Familien zu schaffen. Es ist wahr, von Zeit zu Zeit kündigt man an, daß man im Bgriffe steht, eine Umgestaltung oder wenigstens eine Reform der Gesetzgebung anzubahnen. Man läßt einige Milderungen erhoffen. Aber bis jetzt ist nichts Ernstes geschehen, es ist von der Regierung nicht einmal etwas in der Duma vorgeschlagen worden. Die Beschränkungen, die so vielen jüdischen Kindern den Zutritt zum höheren Unterricht verschließen, gehören zu jenen Vorkehrungen, über welche die Juden aller Gewerbe und aller Klassen am bittersten klagen. Diese durch das Gesetz gegen die Söhne und Töchter Israels aufgerichteten Barieren sind eine Erfindung relativ jüngsten Ursprunges. Sie umzustoßen, würde eine jener liberalen und versöhnenden Maßregeln sein, die den Israeliten eine ihrer schwersten Sorgen nehmen würde, ohne irgend eine Unannehmlichkeit herbeizuführen, weder im wirtschaftlichen, noch im politischen Leben des Kaiserreiches. Um diese Zweckmässigkeit zu verstehen, genügt es zu wissen, daß die unter Kaiser Alexander III. veröffentlichten oder verschärften Gesetze die Zahl der Israeliten, welche ihre Aufnahme an den höheren Unterrichtsanstalten oder an den Universitäten der beiden Hauptstäde anstrebten, auf 3—5 Perzent beschränken. Der Perzentsatz der Zugelassenen variert allerdings nach den Orten und nach der Zahl der jüdischen Bevölkerung, aber in den Städten selbst, so den großen Städten des Westens, wo die Juden die Hälfte oder ein Drittel der Bevölkerung bilden, wo sie den größten Teil der Steuern zahlen, darf die Zahl der Juden, die in den Gymnasien oder in den Universitäten aufgenommen werden, nicht über 10 bis 15 Perzent der Gesamtschülerschaft hinausgehen. Eine solche gesetzliche Maßregel ist so willkürlich, daß sie in der Praxis nicht immer respektiert wird. Der Fremde ist geneigt, die Korruption auf dem Gebiete der Administration, die Nachlässigkeit, das Sichgehenlassen der Behörden, die Nichtübereinstimmung zwischen den Gesetzen und den Sitten, wie sie in Rußland vorkommen, zu beklagen. Aber es gibt viele Fälle, wo es viel mehr am Platz sein würde, die Untertanen des Zaren zu beglück-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.