Neue Nationalzeitung
- Journal
- Neue Nationalzeitung
- Volume
- XII (1910)
- Issue
- Heft 16 (5.8.1910)
- Date
- 1910-08-05
- Page
- Seite 8 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2425679-2425801-2425818--1760-2428141- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Seite b „Neue Nationäl-Zeitung" Nr. 16 Dr. Heinrich Gabel. sprach Dr. Gabel ebensowenig, wie die meisten jüdischen Abgeordneten; aber er war ein sehr fleißiger Arbeiter, der in jedem parlamentarischen Klub unentbehrlich ist. Durch den Tod Dr. Gabeis verliert der jüdische Klub ein Mandat, und die Zahl seiner Abgeordneten reduziert sich auf drei. Das Mandat Gabeis übergeht ohne jede weitere Wahl an seinen Ersatzmann, den Ruthenen Gegielski. An die tief bedauernswerte Witwe hat Doktor S. R. Landau namens des „Verbandes östlicher Juden" und der Redaktion der „Neuen National- Zeitung" ein Kondolenzschreiben gerichtet. i^i ÄllBN WEIttCiLEN Für die Sabbatrahe« Die Verwaltung der Warschauer jüdischen Gemeinde hat sich telegraphisch an die jüdischen Abgeordneten mit dem Ersuchen gewandt, bei der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs bezüglich der Sonntagsruhe für Warschau die Erlaubnis der Sabbatruhe zu verlangen. Das Telegramm weist darauf hin, daß drei Viertel d<r Warschauer Kaufleute J u d e n sind. Bekanntlich wurde die zweite Lesung der betreffenden Vorlage auf den Herbst verschoben. Bis dahin werden voraussichtlich auch andere jüdische Gemeinden Veranlassung nehmen, gegen dieses Gesetz, das man als religiöses Verhängnis und zugleich als wirtschaftliche Kalamität schlimmster Art bezeichnen muß, Verwahrung einzulegen. Die rumänischen Juden in Amerika. In einer Versammlung des Verbandes der rumänischen Juden in Philadelphia, welcher auch der Bürgermeister der Stadt beiwohnte, wurde beschlossen, dem Präsidenten Taft ein Memorandum über die Lage der Juden in Rumänien zu überreichen und ihn zu bitten, alle diplomatischen Schritte zü unternehmen, um im Einvernehmen mit den europäischen Regierungen auf die rumänische Regierung zu Gunsten der Juden in Rumänien einzuwirken. Ueberdies soll die öffentliche Meinung unausgesetzt über die Ungesetzlichkeiten der rumänischen Regierung gegenüber den Juden aufgeklärt und zum Kampfe gegen dieselben aufgemuntert werden. Die „Reform" in Frankreich. Die französischen Rabbiner haben sich dieser Tage wiederum in Paris zu ihrer Jahresversammlung zusammengefunden. Es wurde beschlossen, in denjenigen Prövinzgemeinden, in denen es an Wochentagen und sogar am Sabbat an Minjan fehle, anzuordnen, daß die Frauen beim Minjan mitgezählt werden. Ein weiterer Beschluß erklärt im Notfall die Abhaltung von Hochzeilen auch in der Zeit vor „Lag B'Omer" als zulässig. Bei Leichenverbrennungen sollen die Rabbiner den Leichenzug begleiten und die üblichen Gebete vor der Verbrennung rezitieren, sich an dem Akte selbst jedoch sowie nachher nicht mehr beteiligen. Endlich wird beabsichtigt, von den zur „Bar-Mitzwoh" sich meldenden Jungen ein Examen in Hebräisc'i und jüdischer Geschichte zu verlangen! Geh. Obermedizinalrat Prof. Dr. Ehrlich, der sich durch sein Syphilisheilmittel einen Weltruhm gesichert hat, wurde 1854 in Strehlen als Sohn eines Kaufmannes geboren und verheiratete sich 1883 mit einer Tochter des Geh. Kommerzienrates Pinkus in Neustadt (Oberschlesien). Er bat zwei Töchter : Frau Dr. Ernst Schwerin in Breslau und Frau Prof. Dr. Leopold Landau in Berlin. Es bleibt abzuwarten, ob nicht die antisemitischen Syphilitiker Anstand nehmen werden, das „Ehrlich 606" bei sich anzuwenden, da es doch ein Jude erfunden hat. Bodenankanf in Palästina. Das durch den Gouverneur erneuerte Verbot des Landesankaufs durch nichtottomanische Untertanen in Palästina ist vom Ministerium aufgehoben worden. Alle Ausländer, die wenigstens 13 Jahre in Palästina wohnen, haben das Recht, Land zu erwerben und zu pachten. Einigkeit in Jerusalem. Infolge des Eingreifens des Cnacham Bascbi von Konstantinopel ist eine Vereinbarung zwischen der aschkenasischen und sefardischen Gemeinde zustande gekommen, welche die offiziellen Beziehungen derselben zu einander und insbesondere zur Regierung regeln soll, ohne die Selbständigkeit beider zu gefährden. Nach den gesetzlichen Bestimmungen stehen an der Spitze der Gesamtgemeinde zwei Behörden: ein sogenannter „Waad Ruehani" (Komitee für geistig-religiöse Angelegenheiten), den sieben Mitglieder, darunter ein Vorsitzender und ein Stellvertreter, ferner ein sogenannter „Waad gischmi" (Komitee für administrative Angelegenheiten), den neun Mitglieder, darunter ein Vorsitzender und ein Stellvertreter, bilden. Beiden Behörden übergeordnet ist der C h a c h a m Baschi. Es ist nun bestimmt, daß, im Falle der letztere ein Sefardi sein sollte, der Vorsitzende des „Waad Ruchani" der aschkenasischen, sein Stellvertreter der sefardischen Gemeinde entnommen sein muß. Im übrigen soll der „Waad Ruchani' aus zwei aschkenasischen und drei sefardischen Mitgliedern bestehen. Umgekehrt wird der „Waad gischmi" von einem Sefardi geleitet, während sein Stellvertreter ein Aschkenasi ist. Ebenso wird bei der Besetzung der Sekretärstellen die Parität unter den Gemeinden gewährt. Die betreffenden Würdenträger werden von ihren Gemeinden gewählt, ohne daß der anderen Gemeinde ein Recht auf Einflußnahme zusteht. Die Wahlen sollen ohne jede Beeinflußung unter Aufsicht der „Bothe-Dinim" stattfinden. Ausdrücklich wird betont, daß die Vereinbarung sich lediglich auf die Beziehungen zur Regierung sowie auf die Besoldung des Chachäm Baschi etc. bezieht, nicht dagegen auf die religiösen Angelegenheiten der Gemeinden, insbesondere nicht auf die Talmud Thora-Schulen und Jeschiboth, den Friedhof, die Gotteshäuser.