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Neue Nationalzeitung · 1910-07-08 · Heft 14 (8.7.1910) · p. Seite 6

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Journal
Neue Nationalzeitung
Volume
XII (1910)
Issue
Heft 14 (8.7.1910)
Date
1910-07-08
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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Seite 6 „Neue National-Zeitung" Nr. 14 kümmerlich bewaffnete Heldenmut gegen eine mit modernsten Mordwaffen ausgerüstete zügelloseste Soldateska? * * * Und der langen, schier endlosen Leidensmähre kurze Lehre? So lange die jüdische Boden- und Machtlosigkeit fortbestehen wird, werden Pogroms aller Art — von der elegant zurückweisenden Geste des asemitischen Westlers bis zur gemeinsten Mordtat des pogromlüsternen Ocstlers — möglich sein. So lange ferner die Regierungssysteme im Osten sich in Händen von Leuten befinden werden, die „ihrer Erziehung nach Wachtmeister, ihrer Ueberzeugung nach Pogromisten" sind, *) so lange werden Judenmetzeleien die Lieblingswaffe der Kontrerevolution sein .. . Eine unerfreuliche, aber notwendige Erkenntnis ... Czernowitzer Brief. (Die kommenden Landtags wählen. — Die Schänkerfrage. — Der § 48 des Reichsvolksschulgesetzes. — Schaffang eines jüdischen Bauernstandes in der Bukowina.) Im April 1911 werden in der Bukowina die Wahlen nach der neuen Landtagswahlordnung stattfinden. Ruthenen und Rumänen haben sich auf diesen Wahltermin geeinigt. Die Führer der übrigen Nationen hat man um ihre Meinung entweder gar nicht gefragt oder nur so en passant sie davon verständigt, daß die AVahlvorbereitungen: Anlegung der Kataster etc. sehr viel Zeit in Anspruch nehmen müssen. Eingeweihte gfben aber vor, zu wissen, daß der Grund der so weiten Hinausschiebung des Wahltermines darin gelegen ist, weil die Ruthenen in ihren Wahlkreisen die Gefahr, daß eine große Anzahl Altruthenen in den Landtag gelange, noch nicht ganz gebannt haben. Auch wäre der ruthenischen Parteileitung — wie es heißt — nicht ganz genehm, wenn jüngere jungruthenische Landespolitiker, die da und dort schon „redend" unter das Volk treten und deren Anhänglichkeit nicht immer feststeht, bei den neuen Wahlen Erfolg hätten. Auch bei den Rumänen scheinen die Aspirationen ihrer jüngeren Elemente noch nicht den Beifall der Parteileitung zu finden und so haben sie sich einreden lassen, daß auch für sie ein möglichst später Wahltermin sehr von Nutzen wäre. Und da bei der starken und vielseitigen Agitation zu befürchten steht, daß die Bauernschaft der vielen Vcrsammlungshetzen müde, überhaupt nur in geringer Anzahl zur Wahlurne schreiten könnte, wird auch die Sanktion des Wahlpflichtgesetzes abgewartet. * * * Der Judenschaft des Landes muten alle diese Wahlpräludien gleichgültig an. Ob Altruthenen oder Jungruthenen in den Landtag gelangen, bedeutet, was den Judenpunkt anbetrifft, in letzter Zeit keinen großen Unterschied. Daß die Altruthenen, die nach Rußland gravitieren, dem Lande der Knute, wo unsere Volksgenossen so furchtbar gepeinigt werden, bei den Juden des Landes Anspruch auf Sympathie nicht erheben können, ist für jeden Einsichligen klar. In der Abneigung gegen die Juden stehen aber viele Jungruthenen ihren Fürst Urussow in der I. Duma. Gegnern nicht nach und wenn von „ruthenisch sehr beachtenswerter" Seite antisemitische Artikel des „Narodni Holos" einfach in Abrede gestellt wurden, dann bedarf es bloß der Vorlage der einzelnen Nummern des genannten jungruthenischen Organes, um den schlagendsten Gegenbeweis zu führen. Uebrigens, die „Freie Lehrerzeitung", die grimmige Judenhasserin, hat sich in der letzten Nummer erbötig gemacht, diese Artikel zu reproduzieren und man kann sich vorstellen, welcher Art sie sind, wenn die „Freie Lehrerzeitung", das Organ des Herausgebers der „Wahrheit", Herrn Chisanoviei, sie für ausreichend hält, ihren Lesern vorzusetzen. Ueber die Judenfreundschaften in der Bukowina ist man sich also ziemlich klar. Es wird auch die Juden des Landes wenig kümmern, in welchem Kataster die größeren Antisemiten zu finden sind. Es steht ja fest, daß die Juden sich in fremde Wahlen überhaupt nicht mengen werden. Ihr gutes Recht aber ist es, zu verlangen, daß auch kein nichtjüdischer Landespolitiker auf die Wahlen der Juden direkt oder indirekt Einfluß zu nehmen versuche. Im Landtage werden die Juden den Anschluß, der ihnen am meisten nützt, schon zu finden wissen. Bei den Juden in der Bukowina selbst sind auch schon Anzeichen der kommenden Landtagswahlen deutlich merkbar. Es tauchen nämlich an allen Orten Kandidaturen auf. Und da bis zum nächsten Frühjahr noch viel Zeit aussteht, ist es möglich, daß jede Jahreszeit ihre Kandidatenserie bringt. Nachdem wir die Erstlinge unter den Landtagswerbern im Frühling überstanden haben, die noch vor der Sanktion der Wahlordnung sich „nennen" ließen — jeder Lokalpatriot in seinem Orte — bespricht man jetzt die „Sommer- Kandidaturen". Im Herbst werden sie rechtzeitig abgelöst. Was wir aber schon jetzt bedauern müssen, ist die beschämende und betrübende Tatsache, daß so viele Assimilationsjuden ungescheut an das jüdische Volk mit dem Ansuchen um ein Mandat heranzutreten wagen. Die jüdische Parteileitung ist ernstlich bemüht, alle Jüdischnationalen zu ralliieren und ist zu hoffen, daß es gelingen wird, den Assimilationsjuden und deren Gesinnungsgenossen, die bloß vor Wahlen ein nationales Mäntelchen sich umhängen, endgültig die Türe zu weisen. Wir haben mit den assimilatorischen Nichtstuern, die vor jedem Nichtjuden auf dem Bauch kriechen und bei der Anstellung eines Juden kaum mitzustimmen wagen oder kontravotieren, trübe Erfahrungen gemacht. Solchen Leuten den Steigbügel zu halten, sind die Jüdischnationalen wirklich zu gut.... ■3fr =fc -3r Das Erlöschen des Propinationsrechtes in der Bukowina am 31. Dezember 1910 wirft bereits seine Schatten voraus. Um die Gast- und Schankgewerbekonzessionen, die nunmehr nach Maßgabe der Gewerbeordnung verliehen werden sollen, wagen es auch die Tausende brotlos gewordener jüdischer Schänker sich zu bewerben. Noch im Vorjahre hat der Handelsminister im Budgetausschusse erklärt, daß er nicht ermangeln werde, die in Betracht kommenden Landesbehörden anzuweisen, die Wirksamkeit der einschlägigen Normen der Gewerbeordnung auch in der Bukowina rechtzeitig vorzubereiten. Man ist aber bestrebt, in erster Linie die Gemeinden und das Land zu berücksichtigen, obwohl dies mit der Gewerbeordnung nicht in Einklang gebracht werden kann. Um die gesetzliche Grundlage und Bekämpfung des Alkohols handelt es sich aber in

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