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Neue Nationalzeitung · 1910-05-13 · Heft 10 (13.5.1910) · p. Seite 2

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Journal
Neue Nationalzeitung
Volume
XII (1910)
Issue
Heft 10 (13.5.1910)
Date
1910-05-13
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 „Neue National-Zeitung" Nr. 10 liehen Umgange bedient, jedenfalls aber nur eine der nachbenannten Sprachen anzugeben, und zwar deutsch, bühmischmähriseh-slcnvakisch, polnisch, ruthenisch, slowenisch, serbischkroatisch, italienisch-ladinisch, rumänisch, ungarisch (letztere nur in der Bukowina). Für Individuen, welche wegen ihres geringen Lebensalters, eines körperlichen Gebrechens oder gänzlichen Mangels an geistiger Entwicklung tatsächlich keiner Sprache sich bedienen, ist von den oben bezeichneten Umgangssprachen jene einzutragen, welche mit Rücksicht auf die Verhältnisse als die Verkehrssprache solcher Individuen angenommen werden muß und von deren Eltern oder den Stellvertretern derselben angegeben wird." Jüdisch ist nicht genannt. Es war in Wien damals ebenso unbekannt, wie das Kaiserreich Japan, auf das man in der Folge allerdings aufmerksam wurde. Daraus geht aber hervor, daß der wieder von anderer Seite gemachte Vorschlag „jüdisch" zu schreiben, ebenso zwecklos ist, wie „deutsch, jüdischer Nationalität". J üdischzählteinfachnicht, wird vom Zählkommissär als unzulässige Angabe gestrichen und der Schreiber dahin oder dorthin zugezählt. Wir dienen so nur den Interessen Anderer, ohne daß man wegen uns noch den Hahn krähen lassen müßte. So haben wir es vor Kurzem in Czernowitz erlebt, daß das Unterrichtsministerium verordnete, diejenigen Schüler, welche jüdische Muttersprache angegeben haben, als „Deutsche" zu rechnen. Wollen wir also zur Geltung kommen und nicht mit blinden Patronen einen Schuß in die Luft abfeuern, dann müssen wir einen Weg wählen, der mit der Verordnung nicht in Widerspruch gerät und unsere Individualität dennoch zur Geltung bringt. Hier schafft uns die bekannte Entscheidung des Reichsgerichtes einen Ausweg. Diese Entscheidung leugnet nämlich nicht, wie allgemein angenommen wird, daß die Juden einen Volksstamm, sondern nur daß sie einen „Volksstamm des Staates" bilden; auch der Bestand einer jüdischen Sprache wird nicht bestritten, wohl aber ihre Landesüblichkeit; es wird ihr der Charakter einer Lokalsprache oder eines Dialektes zuerkannt und so dem Stamme und seiner Sprache der Anspruch auf verfassungsrechtlichen Schutz abgesprochen. Daraus ergibt sich für uns jedenfalls die Feststellung, daß wir keinem der „Volksstämme des Staates" angehörigen und unsere Sprache mit den landesüblichen Sprachen nicht identisch ist. Wir beantworten dem Ministerium die Frage, welche der Umgangssprachen wir sprechen, mit der wahren und klaren Erklärung: „Keine der zugelassenen". Wir verletzen mit diesem Negativum noch nicht die Verordnung; im Rahmen derselben können wir weder da, noch dort eingereiht werden und müßten als die Anationalen gezählt werden, wie auch diejenigen konfessionell gezählt werden, die keiner staatlich anerkannten Konfession zuzurechnen sind. Damit würde aber unsere nationale Individualität klar zum Ausdrucke kommen. Wir sind eben eine staatlich nicht anerkannte Nation und müssen nicht bloß demonstrieren, sondern uns aus der gegebenen Rechtslage jene Vorteile klugerweise herausschlagen, die wir momentan effektiv erreichen können und weiterkämpfen. Der Kampf, den wir führen, muß sich selbstredend auch gegen diese Zwangsverordnung kehren. Dieser Kampf kann nun neuerlich vor dem Reichsgerichte ausgetragen werden. Da das Reichsgericht nur eine so schwächliche Begründung gefunden, wird dieser Kampf jetzt desto erfolgreicher geführt werden können. Keinesfalls darf er aufgegeben werden. Das Reichsgericht hat in seinem Judikate 844 ausgesprochen, daß jedermann, der sich durch eine Verordnung in seinen politischen, vor dem Reichsgerichte verfolgbaren Rechten verletzt fühlt, hierüber innerhalb der Fallfrist von 14 Tagen, wann er zum ersten Male von der Verordnung betroffen, seine Beschwerde beim Reichsgerichte einbringen kann. Wer sich das Unrecht einmal bieten läßt, der muß es später dulden. Diejenigen Juden nun, die nach dem 31. Dezember 1900 volljährig geworden und am 31. Dezember 1910 bereits volljährig sind, werden damals von dieser Verordnung zum ersten Mal als vollberechtigte Bürger betroffen, sie sind daher berechtigt, in der Zeit zwischen dem 31. Dezember 1910 und dem 13. Jänner 1911 die Beschwerde gegen diese Verordnung bei dem Reichsgerichte einzubringen. Ich schlage deshalb vor, daß die nationalen Organisationen einerseits dahin wirken, daß alle Juden bei der Volkszählung in die Rubrik Umgangssprache einsetzen: „Keine der zugelassenen" und daß Beschwerden an das Reichsgericht gegen die Volkszählungs-Verordnung gedruckt und womöglich von allen Berechtigten überreicht werden, Mit Enthusiasmus allein kann man wohl Effekte, aber keine Erfolge erreichen. Dazu gehört wohl auch Zähigkeit, Arbeit und nicht zuletzt Kenntnis der Lücken in der Position des Gegners. Mir persönlich würde gewiß mehr behagen, die Frage nach der Umgangssprache mit dem Worte „jüdisch" zu beantworten. Wir leben aber nicht in solchen staatlichen und gesellschaftlichen Verhältnissen, daß wir uns nach unserem Behagen einrichten können. Die Alliance Israelite Universelle. Zu ihrem fünfzigjährigen Jubiläum. (Schluß.) Ihm folgte ins Präsidium Herr Narcisse Leven, der dieses Ehrenamt bis auf den heutigen Tag versieht. Er ist der einzige von den Gründern der Alliance, der noch am Leben, und er verkörpert in sich die Traditionen jener alten idealen Garde. Und diese Häupler der Alliance verfügten über eine Schar hervorragender Mitarbeiter, deren mancher zum Führer geeignet war. Im Vorbeigehen seien hier nur genannt: der todesmutige, vor keiner Anstrengung, vor keiner Gefahr zurückschreckende Mauerbrecher Charles Netter; der sanftmütigste und idealste aller Priester, Zadoc Kahn, ein Mann von eminent wissenschaftlicher Begabung, die er aber den humanen Bestrebungen, in denen er rastlos aufging, opferte; Baron Hirsch; Veneziani und last but not least: die Seele der Alliance, der Sekretär Isidore L o e b. Tiefe Sehnsucht ergreift mich, wenn ich an diesen, im kräftigsten Mannesalter dahingeschiedenen Freund, den Wackersten der Wackern denke! Er war gleich bedeutend als Mensch, als Gelehrter und als führender Sekretär der Alliance, als welcher er schöpferische Kraft an den Tag legte. Von rührender Bescheidenheit, liebte er es im Hintergrund zu bleiben und im Stillen zu wirken. Aber schließlich wußte man doch, in wessen

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