Neue Nationalzeitung
- Journal
- Neue Nationalzeitung
- Volume
- XII (1910)
- Issue
- Heft 10 (13.5.1910)
- Date
- 1910-05-13
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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NSÜ5 NKUNßL-ZEEUNG Xlh JAHRGANG. WIEN, 13. MAI 1910. Nr. 10. Die nächste Volkszählung, Von Advokat Dr. Max Diamant (Gzernowitz.) Am 31. Dezember 1910 wird die österreichische Verwaltung das Inventar ihres Volksmaterials aufnehmen. Sie wird die Leute zählen nach Wohnort, nach Alter, nach Beruf, nach Konfession, nach der Umgangssprache und nach manchem Anderen. Wiederholt war davon die Rede, daß die Juden sich bemühen müssen, bei der Volkszählung in ihrer ganzen Individualität, nicht bloß als Konfession, zur Geltung zu kommen. Gewiß mit Recht. Die Ergebnisse der Volkszählung bilden die Grundlage für eine ganze Reihe wichtiger Entschlüsse von Gesetzgebung und Verwaltung. Wie die Inventursaufnahme den Kaufmann, so informiert die Volkszählung den Staatsmann. Wird unsere soziale Individualität bei der Volkszählung voll und ganz zum Ausdrucke kommen, dann ist eine Grundlage weiterer politischer Arbeiten und eine wichtige Voraussetzung für ihren Erfolg geschaffen. Darum erfordert unser Auftreten bei der Volkszählung eine intensive und aufmerksame Arbeit. Wie es aber schon bei uns Brauch ist, wird alles, auch die wichtigste Frage, dilletantiseh, ohne Gründlichkeit und Sachkenntnis erledigt. Deshalb müssen wir uns in dieser unmoralischen Welt mit lauter moralischen Erfolgen begnügen. Jeder hat für die Volkszählung einen anderen Vorschlag. Die Einen begnügen sich bescheiden damit, sich selbst genug getan und zu Gott gebetet zu haben, die anderen wollen vor dem Herrn Bezirkshauptmann eine geschriebene Demonstration aufführen, die Dritten wollen vor dem Volkszählungskommissär die Solidarität der jüdischen Massen beweisen und jeder glaubt in seinem dunklen Drange des rechten Weges sich bewußt zu sein. Die einen sagen, wir vollen schreiben: deutsch, polnisch, ruthenisch, je nach unserem Belieben, jedoch jedenfalls den Zusatz hinzufügen „jüdischer Nationalität". Ein witziger Kopf meinte dazu, man könnte statt dieses Zusatzes auch seine Körperlänge angeben: „polnisch, 168 cm lang". Auf letzteren Zusatz würde ebensoviel Rücksicht genommen werden, wie auf die „jüdische Nationalität". Man würde sie nicht zählen. Man zählt eben nur die Umgangssprache. Wollen wir eine richtige Lösung finden, dann dürfen wir diese Tatsache doch nicht aus dem Auge verlieren. Dann meinten Andere wieder, müßten wir eine neue Rubrik „Nationalität" fordern. Ein solcher Antrag wurde auch vom Jüdischen Klub im Parlamente eingebracht. Nun hat aber der internationale, statistische Kongreß zu Petersburg 1874 die ihm vorgelegene Frage, wie die Nationalitäten einer Bevölkerung bei Volkszählungen zu zählen wären, dahin beantwortet und wissenschaftlich begründet, daß Zählung der Umgangssprache die relativ geringste Fehlerziffer ergebe. Auf Grund dieser wissenschaftlichen Ergebnisse hat auch das Ministerium des Innern die Verordnung vom 6. August 1880, Reichsgesetzblatt 34, erlassen, wonach die Nationalität der Bevölkerung eben vermöge Zählung der Umgangssprache ermittelt wird. Die Rubrik IX des Anzeigezettels, der von jeder Wohnpartei auszufüllen ist, trägt die Ueberschrift „Umgangssprache". Für die Beantwortung unserer Frage ist es wichtig, die „Belehrung", diese Zwangsvorschrift durchzulesen, welche einen Teil dieser Verordnung bildet. Ihre Kenntnis wird auch der Diskussion, die heute richtungs- und uferlos ist, ein Ziel und eine Grenze setzen. Diese lautet: „Umgangssprache. Diese Ilubrik ist nur für Angehörige der im Reichsrate vertretenen Landesgebiete auszufüllen. Für jede Person ist die Sprache, deren sich dieselbe im g e w ö h n-