Neue Nationalzeitung
- Journal
- Neue Nationalzeitung
- Volume
- XII (1910)
- Issue
- Heft 2 (21.1.1910)
- Date
- 1910-01-21
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 2 „Neue National-Zeitung" Nr 2. Der Inhalt der Erklärung. (Aus dem uns zugesandten Kommunique.) „Nach Verlesung des Einlaufes ergreift der Präsident das Wort zu folgender Erklärung: Die Debatte, welche vor kurzem anläßlich der Budgetberatung hier geführt wurde, hat Anlaß gegeben, daß in jüdischen und sodann auch in nicht jüdischen Blättern die Finanzlage der Gemeinde eine ganz eigentümliche, abfällige und unrichtige Darstellung gefunden hat. Schon die Ueberschrift dieser Artikel „Die Wiener Kultusgemeinde vor dem Bankerott" stellt sich gegenüber den vorliegenden Tatsachen als eine ganz unsinnige dar. Die Artikel selbst sprechen von der riesigen Schuldenlast, die die Kultusgemeinde zu tragen hat, und damit im Zusammenhange von der Mißwirtschah, die in der Verwaltung der Gemeinde herrscht. Demgegenüber halte ich es für meine Pflicht, in öffentlicher Vorstandssitzung in großen Zügen ein getreues Bild der Finanzlage der Gemeinde und ihres Schuldenstandes zu geben. Im Jahre 1890 beschloß der Vorstand zur Sanierung der zu jenem Zeitpunkte nicht weniger als günstigen Finanzen der Gemeinde ein Darlehen in der Höhe von 900.000 Kronen aufzunehmen. Dieses Darlehen wurde von der Bodenkreditanstalt gegen fünfprozentige unkündbare Zins- und Amortisationsraten zur Rückzahlung binnen 50 Jahren gewährt und war hauptsächlich zur Tilgung nachstehender Schulden bestimmt: Die schwebenden Schulden beliefen sich am 31. Dezember 1889 auf.....K 377.382 es zirkulierten noch uneingelöste Obligationen vom Baue des Leopoldstädter Tempels im Gesamtbetrage von . . . K 211.470 ferner waren zu bezahlen: an die Kommune Wien vertragsgemäß für die israelitische Abteilung des Zentralfriedhofes ein Teilbetrag von........K 169.000 an restlichen Baukosten des im Jahre 1888 errichteten Alterversorgungshauses K 80.000 an Hypothekarschulden.......K 87.360 endlich mußte für Deckung der unberichtigt gebliebenen Passiven des Jahres 1889 per......... 6.060 und des Gebarungsdefizits pro 1890 von . K 79.892 vorgesorgt werden. Im Jahre 1891 schon betrug der Gebarungsüberschuß rund zirka 80.000 K und die Finanzen der Gemeinde waren auf dem Wege der Gesundung, als durch die Folgen des Gesetzes vom 21. März 1890 der kaum geordnete Haushalt aufs neue erschüttert wurde. Die Einverleibung der Vororte-Kultusgemeinden Fünfhaus, Ottakring und Währing belasteten die Kultusgemeinde in erheblichem Maße. Schon im ersten Jahre nach der Einverleibung, das ist im Jahre 1892, erforderten diese drei ehemaligen Gemeinden einen Zuschuß von über K 30.000, der sich in den folgenden zwei Jahren auf nahezu K 90.000 erhöhte und mit dazu beitrug, den Ueberschuß in ein Defizit zu verwandeln. Aber auch andere Umstände verursachten die neuerliche Verschlechterung der Finanzlage. So zum Beispiel die Tatsache, daß auf Grund dieses Gesetzes Bezirke, deren jüdische Bewohner bis dahin ihre religiösen Bedürfnisse aus ihren privaten Mitteln befriedigt hatten, nunmehr für die Erhaltung, bezw. Errichtung ihrer Bethäuser Beiträge von der Kultusgemeinde forderten, endlich und hauptsächlich der Umstand, daß die Genehmigung des neuen Statutes und damit die so dringende Erhöhung der Steuern und Gebühren von Jahr zu Jahr sich verzögerte. So brachte das neue Gesetz der Gemeinde vor allem Nachteile, während ihr die Vorteile desselben durch mehrere Jahre zunächst versagt blieben. Das Kultussteuermaximum betrug damals K 1000.—, das nur von fünf Personen bezahlt wurde. Dementsprechend stuften sich die weiteren Stejuerleistungen ab, so daß die Gesamtsumme der Kultussteuerleistungen eine ganz verhältnismäßig kleine war. Erst im Jahre 1896 wurde das Statut genehmigt und von diesem Zeitpunkte ab trat eine Erhöhung der Steuereingänge und damit eine Verbesserung der Finanzlage der Gemeinde ein. Wenn trotzdem in der Folge sich in manchen Jahren ein Gebarungsdefizit ergab, so ist dies nicht nur auf die in jedem Belange außerordentlich gestiegenen Ansprüche an die Gemeinde zurückzuführen, sondern auch auf die vom Vorstande geübte Finanzpolitik. Während z. B. in anderen öffentlichen Körperschaften große Anlehen aufgenommen und nicht bloß zu außerordentlichen Ausgaben, sondern mitunter auch für die laufende Gebarung verwendet werden, ist bei der Kultusgemeinde das umgekehrte der Fall. Hier werden die laufenden Einnahmen auch zur Deckung außerordentlicher Erfordernisse, von manchesmal bedeutender Höhe verwendet. So wurden beispielsweise, um nur einige Ziffern hervorzuheben, seit dem Jahre 1896 für das Spital nahezu K 300.000 verausgabt, für die Erweiterung des Versorgungshauses und die Errichtung der Siechenabteilung zirka K 150.000, in welchem Betrage die zu diesem Zwecke geleisteten bedeutenden Spenden nicht mitinbegriffen sind; verschiedenen Bethausvreinen wurden nebst den normalen Zuwendungen Bausubventionen im Betrage von zirka K 160.000 gewährt, während sich gleichzeitig die zu diesem Zwecke gegebenen unverzinslichen Darlehen auf zirka K 133.000 erhöhten. Ferner wurden für den Ankauf des dem Gemeindehause benachbarten Oauses rund K 500.000 verausgabt, endlich wurden an den verschiedenen Gemeindebethäusern umfangreiche, seit Jahrzehnten rückständige Renovierungen und Adaptierungen vorgenommen. Angesichts solcher Leistungen kann von einer Mißwirtschaft in der Finanzgebarung der Gemeinde keine Rede sein. Endlich sei noch die Summe der Hypothekarschuld angeführt, mit welcher die Gemeinde belastet ist. Das eingangs erwähnte Darlehen der Bodenkreditanstalt ist Ende 1909 durch Rückzahlungen auf K 751.548.— gesunken. Die von den ehemaligen Vorortegemeinden übernommenen Hypotheken betragen derzeit: Fünfhaus K 54.085.— Ottakring K 12.200.— Währing K 129.943.— Floridsdorf K 56.000.— K 252.228.— Ferner ist die vor kurzem angekaufte Realität für die neu zu erbauende Mikwah mit einer Hypothekarschuld von K 10.518.— belastet. Nachdem an Zinsen und Amortisationen für fundierte Schulden jährlich rund K 65.000.— erfordert werden, kann bei einem Ausgaben- und Einnahmen- Budget von zirka K 3,000.000.— jährlich von einer Verschuldung, von einem schlechten Stande der Ge-