Neue Nationalzeitung
- Journal
- Neue Nationalzeitung
- Volume
- XI (1909)
- Issue
- Heft 24 (19.11.1909)
- Date
- 1909-11-19
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 6 „Neue National-Zeitung" Nr. 24 Island erklärten. Wie Mr. Dushkind telegraphisch berichtete, ist Mr. Marcus Brown, ein aus Ungarn stammender Jude, für diesen Posten bereits bestimmt worden. Brown, ein intimer Freund des Expräsidenten Roosevelt, stand immer in naher Beziehung zum Departement für Immigrationsangelegenheiten und reiste öfters in dessen Auftrag nach Europa zur Prüfung der dortigen Eniigrantenverhältnisse. Er weilt auch gegenwärtig in Europa und wird sein neues Amt gleich nach der Rückkehr antreten. Wie Mr. Dushkind ferner telegraphisch mitteilt, hat das Immigrations- Departement auch das Ersuchen des New-Yorker Komitees bewilligt, einen von diesem bestimmten Vertreter bei dem über die Rücksendung von Immigranten entscheidenden „Gericht" auf Ellis-Island zuzulassen. Dieser Vertreter wird darauf achten, daß die dortigen „Richter" die gesetzlichen Bestimmungen nicht überschreiten. In solchem Falle wird das Komitee bei der Regierung Beschwerde erheben. Die Lage auf der „Teufels-Insel" wird also eine gewisse Besserung erfahren. Die schlimmsten und barbarischen Härten in der Behandlung der unglücklichen jüdischen Ein« wanderer werden wohl beseitigt werden. Woher kommt aber dieserplötzlicheUmschwung? Die Lösung dieses Rätsels ist nicht schwer zu finden. Kurz vor den Stadtratswahlen hat die republikanische Regierung plötzlich ihr freundliches Herz entdeckt. Die jüdische Auswanderung nach New-York. Nach offizieller Mitteilung kamen im September d. J. 5557 jüdische Einwanderer nach New-York, davon 3925 aus Rußland, 1010 aus Oesterreich-Ungarn, 220 aus England und die übrigen aus etwa zehn anderen Ländern. 112 Juden wurden zurückgeschickt. Im September des Vorjahres war die jüdische Einwanderung nach New-York etwas größer und betrug 6225 Personen. Die New-Yorker „Immigrant Aid Society" hat im Septem b e r d. J. 348 Einwanderern beim Aufsuchen ihrer Verwandten Hilfe geleistet. 143 Immigranten hat sie drei Tage lang bfeköstigt und beherbergt. In 589 Fällen hat sie verschiedene Auskünfte und Ratschläge an Immigranten erteilt. Während der jüdischen hohen Feiertage hatte die Gesellschaft auf Ellis Island ein Bethaus für die Einwanderer eingerichtet. Einwanderang von Jemeniten nach Palästina. Die Einwanderung jemenitischer Juden nach Palästina dauert fort. In den letzten Wochen sind wieder 150 Jemeniten in Jaffa angelangt. Dem Alter nach waren unter ihnen: Männer bis 30 Jahre 15, Männer über 30 Jahre 18, Frauen bis 30 Jahre 27, Frauen über 30 Jahre 15, Kinder bis 13 Jahre 36, Kinder von 13—18 Jahren 7, Greise 4, insgesamt 122 Personen. Bei etwa 30 Personen wurde das Alter nicht ermittelt. Durch die Vermittlung der jüdischen Arbeiterorganisation „Hapoel Hazair" wurden 18 Familien in der jüdischen Kolonie Rechoboth und 11 Familien in Rischon le Zion aufgenommen. In beiden Kolonien fanden die Jemeniten fieundliches Entgegenkommen seitens der Kolonisten. Schikanen an der österreichischen Grenze. Wie der „Jüdische Emigrant" berichtet, scheinen sich in einzelnen österreichischen Grenzstationen bereits New- Yorker Zustände eingebürgert zu haben. Die Grenzbeamten verlangen nämlich von den Auswanderern, die von Rußland nach Triest reisen, den Nachweis größerer Barmittel und weisen die Unbemittelten zurück. Es wäre gut, wenn die Anslro-Arnerikana diesem Unfug ein Ende bereiien würde. Die Emigration nach Galveston. Die „Ho" hat ihre Arbeit betreffs Galveston nach zwei Jahren des Stillstandes wieder aufgenommen. Mit dem Dampfer „Cassel" des Norddeutschen Lloyd sind am 30. September von Bremen 100 jüdische Auswanderer aus Rußland von der Jewish Territorial Organization (ITO) nach Galveston expediert worden. Die Organisation in New-York, die dabei die Hauptrolle spielt, heißt „The Jewish Immigrants( Informations Bureau" und steht unter der Leitung von Jakob Schiff. Oesterreich-Ungarn. Die Sonntagsruhe und der Jüdische Nationalfond. Wiefl, 12. November. Eine Verhandlung, die sich gestern vor dem Bezirksgerichte Josefstadt abspielte, hat die Verhältnisse im hiesigen Bureau des Jüdischen Nationalfonds in einem merkwürdigem Lichte erscheinen lassen. Als Kläger erschien der Handelsangestellte und gewesene Bureaudiener des Jüdischen Nationalfonds Ascher N., welcher, nach eingeholter Zustimmung der Poale-Zion-Organisation, der er angehört, durch Hof- und Gerichtsadvokaten Dr. S. R. Landau wider Dr. Egon Zweig als Obmann des Jüdischen Nationalfonds eine Klage auf Bezahlung von K 26 an Dienstlohn überreichte. Der Anspruch des Klägers stützte sich darauf, daß er am 30. März d. J. plötzlich, ohne Einhaltung der ihm einige Tage zuvor eingeräumten 14tägigen Kündigungsfrist entlassen wurde; dabei wurde ihm nicht einmal der Lohn für den 30. März per K 2, wiewohl er diesen Tag hindurch den Dienst ausgeübt hat, bezahlt. Kläger wurde jedoch mit seinem Ansprüche per K 26 abgewiesen. Dr. Karl Poll ak, der Obmann des Distriktskomitees, gab als Zeuge unter Eid an, daß der Kläger vor ihm den Hut nicht abgenommen und sich geweigert habe — Fenster zu putzen, den Fußboden zu reiben und Vorleger zu klopfen; ein Bureau-Angestellter deponierte gleichfalls unter Eid, er sei vom Kläger beleidigt worden, als er einem Herrn D. erzählte, Kläger arbeite nichts, das heißt, als er ihn vor einer dritten Person bloßstellte. Auf Grund dieser Aussagen hat der Jüdische Nationalfonds oder wie er nach Angabe seines Obmannes richtiger heißt „Keren Kajemeth Lejisrocl" den Prozeß gewonnen. Während des Prozesses kam ein merkwürdiger Brief zum Vorschein, ein Schreiben des Dr. Zweig an den Kläger vom 24. März 1909. In diesem Briefe werden ihm die Bureaustunden wie folgt angegeben: „Die Beschäftigungszeit für den Bureaudiener wurde von uns wie folgt festgesetzt: Täglich von 8—12 und von 2—8. So n n tag f r e i." Im „Keren Kajemeth Lejisroel" herrscht also Sonntagsruhe. Am Sam-tag wird gearbeitet: Von 8—12 und von 2—8. Wenn dann der jüdische Diener am Samstag keine Teppiche klopft, keine Fenster putzt und keinen Fußboden reibt, so kann man ihn sofort aufs Pflaster werfen. Beim k. k. Bezirksgericht kann der „Jüdische Nntionalfonds" deswegen nicht verurteilt werden. . . . .