Neue Nationalzeitung
- Journal
- Neue Nationalzeitung
- Volume
- XI (1909)
- Issue
- Heft 24 (19.11.1909)
- Date
- 1909-11-19
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 2 er die Zeiten der Nowogroder Repuplik gerühmt und schließlich in höhnischer Weise von der bevorstehenden Begnadigung der Pogrom Verbrecher gesprochen hat. Das Beweisverfahren war für den Angeklagten günstig. Die meisten vom Staatsanwalt geführten Zeugen haben den Angeklagten entlastet. Und trotz allem der Schuldspruch. Das Urteil war schon vor der Verhandlung fertig. Unter den erschienenen Verteidigern spielte Advokat Grusenberg aus Petersburg die Hauptrolle. Sein zweistündiges Piaidoyer war ungemein packend und geradezu ein rhetorisches Meisterstück. Es gipfelte in folgenden Ausführungen: Das Piaidoyer des Advokaten Gruseiiberg. „Bei dieser Verhandlung ist wohl die Person Hillersohns nicht die Hauptsache. Hier sitzt auf der Anklagebank das freie Wort. Nehmt Ihr nun den Verteidigern die Redefreiheit, dann bringt Ihr in Gefahr die Existenz der russischen Gesellschaft und des russischen Staates! Und darum werdet Ihr meine Herren Richter heute mit Euerem Urteil auch die Grenzen festlegen zwischen der Bank für die Angeklagten und der Bank für die Advokaten. Wir Advokaten dürfen bei diesem Gerichte nicht als Stiefkinder angesehen werden. Wir erfüllen vielmehr eine öffentliche Pflicht. Ohne Verteidiger ist jedes Gericht unmöglich. Und ohne Gericht können weder Staat noch Gesellschaft bestehen. Das einzige Palladium unseres Standes ist das frpie Wort. Nehmt es uns nicht! Meinen Sie denn, daß wir alle hergekommen sind, um einen Menschen zu verteidigen? Nein! Wir verteidigen hier p'me große, heilige Sache!" Dann überging Grusenberg auf die Einzelheiten der Anklage und setzte fort: „Hillersohn wird beschuldigt wegen Verbrechens gemäß Artikel 129 des Strafgesetzes. Dieses Delikt setzt eine Oeffentlichkeit voraus; die Anklage wäre also unmöglich, wenn im Gerichtssaale kein Publikum anwesend wäre. Täten Sie dann nicht besser, die Tür des Gerichtssaales als unseren Mund zu sperren? Ich bin ausser Stande, Ihnen hier die Stimmung zu schildern, die der Bialystoker Pogrom-Prozeß bei allen Beteiligten hervorgerufen hat. Aber Sie können mir glauben, daß dieser Prozeß die teuersten Lebensideale Hillersohns in Trümmer geschlagen hat. Mein Freund Hillersohn und ich gehen in der Auffassung über die Judenfrage auseinander. Er glaubte noch, wie das Gros der jüdischen Intelligenz in den Achtzigerjahren, an die Möglichkeit einer Assimilation; der Pogrom von Bialystok hat diesen Lebenstraum vernichtet. Wissen Sie, meine Herren, was das bedeutet, wenn ein Mensch eine so grausame Enttäuschung erlebt, wenn er sieht, daß die jüdische Nationalfrage, über die er so lange gegrübelt hat, durch Mörderhände gelöst wird? Und der Prozeß selbst? Da wollte man den Juden selbst das rauben, was ihnen nicht einmal die Pogrommörder wegnehmen konnten — ihre Ehre. Der Herr Staatsanwalt hat an Hillersohn die Frage gerichtet, warum er sich denn mit den Pogroms und nicht mit der Geldfrage beschäftigt hab<\ da er doch der Anwalt der Beschädigten war. AI.«o wegen Geld dürfen wir sprechen", ruft Grusenberg, dio Hände zusammenschlagend, aus. .nur nicht wegen der Ehre unserer geschändeten Töchter. O Gott, was haben wir erlebt! Wohin soll das führen?" »Juden haben sich an der Revolulion beteiligt! Jat richtig. Aber doch nur deshalb, weil man uns vogelfrei erklärt hat. Weil die Blutströme von Kischinew und Bialystok das Gemüt unserer Intelligenz zur Verzweiflung getrieben haben. Und so faßte der Gedanke Wurzel, daß ein Volk, dem man alle seine Rechte genommen hat, doch noch ein Recht besitzt: heldenmütig zu sterben." (Große Bewegung im Zuschauerraum.) Grusenberg kommt dann wieder auf die Einzelheiten der Anklage zurück, bespricht dieselben eingehend und schließt: „Ich besitze nicht die Macht, zu strafen oder zu befreien. Ich glaube jedoch an den Sieg der Gerechtigkeit. Denn ohne diesen Glauben wäre ich gar nicht in diesen Saal getreten. Sie müssen die Rechte der Verteidigung wahren, denn ohne Verteidiger ist jeder politische Prozeß unmöglich. Das mußte selbst Plehwe anerkennen. Beseitigen Sie die Verteidigung, dann bleibt das Gericht bloß ein schöner Sarg mit einem leblosen Inhalte. An dem Tage, da Sie uns des freien Wortes berauben, bringen Sie gleichzeitig die russischen Gerichte in Gefahr. Allein wie immer Ihr Urteil ausfallen mag, wir russischen Advokaten haben nie Furcht empfunden und werden auch künftighin der Furcht nicht zugänglich sein. Wohin immer uns das Schicksal auch führen mag, ob vor ein reaktionäres oder revolutionäres Tribunal, überall wird laut und entschieden aus unserem Munde das freie Wort erschallen." Dann sprachen drei christliche Advokaten, Alexandrow (Charkow), J e w s e j e w (Stawropol) und Fürst Andronikow (Petersburg). Als der berühmteste unter ihnen gilt Alexandrow. Sein Piaidoyer währte kaum 20 Minuten; er ist ein Meister der kurzen Rede. Vor einigen Jahren hat er in einem sensationellen Sozialistenprozeß den Freispruch von 34 Angeklagten mit einer Rede bewirkt, die — 13 Minuten dauerte. Alle drei Verteidiger beschäftigten sich sehr eingehend mit der politischen Seite dieses Tendenzprozesses. Der Angeklagte selbst verzichtete auf das Wort. Ich habe bereits erwähnt, daß das harte Urteil inden Kreisen der Advokatie die größte Bestürzung hervorgerufen hat. Die hervorragendsten Advokaten geben in demonstrativer Weise durch Zeitungsartikel oder Interviews ihrer Entrüstung Ausdruck. Allen voran hat sich bereits Advokat L i t w i c k i, Mitglied der Advokatenkammer in Odessa, zum Worte gemeldet. .Die Unterdrückung der advokatorischen Rechte", erklärte Lilwicki einem Zeitungskorrespondenten gegenüber, »war stets ein Vorbote der Reaktion in der inneren Politik. Denn nur die Advokaten haben das gesetzliche Recht, gewisse Zustände öffentlich zu kritisieren, wenn diese Gegenstand gerichtlicher Untersuchung werden. DerHillersohn-Prozeß soll gewissen Macht habern die Handhabe bielen, um die Redefreiheit der Ad vokatenzu knebeln." Es ist überflüssig, zu bemerken, daß die jüdische Bevölkerung durch den Ausgang dieses Prozesses tief beunruhigt ist. Denn in Hillersohn wurde nicht bloß der Advokat, sondern auch der Jude getroffen, der den Mut gehabt hat, die in den Mantel der Justiz gehüllte Barbarei öffentlich zu brandmarken. Bisher wurden die wehrlosen jüdischen Massen von den Huligans gebrandschatzt und gemordet: nun werden auch ihre von Rechts wegen berufenen Wortführer durch die Gerichte im Namen des Zaren eingekerkert. Vielleicht wird dieser Jammer endlich das „Gewissen" der jüdischen Geldmagnaten aufrütteln, die bisher dem Zarismus zu Hilfe kamen? . . . .