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Neue Nationalzeitung · 1909-11-19 · Heft 24 (19.11.1909) · page 1

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Journal
Neue Nationalzeitung
Volume
XI (1909)
Issue
Heft 24 (19.11.1909)
Date
1909-11-19
Page
– (sequence 1)
Language
German
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N5Ü5 fMCiONßL-ZBCÜNG XI. JAHRGANG. WIEN, 19. NOVEMBER 1909. Nr. 24. Advokat Arnold j-Hllersohn verurteilt: Ein jähr Festung. (Ein Opfer der Pogrom-Justiz.) Petersburg, H. November. Was niemand erwartet hat, ist eingetroffen : Advokat Arnold Hillersohn wurde von dem Gerichtshofe in Grodno nach zweitägiger Verhandlung schuldig erkannt. Die Schergen des Zarismus haben den mutigen Vertreter der Pogromopfer im Bialystoker Prozesse zu einem Jahre Festung wegen seiner unerschrockenen Rede verurteilt und ihn sofort unter Polizeiaufsicht gestellt. Es hat nichts genützt, daß die Delegierten der größten russischen Advokatenkammern als Verteidiger erschienen sind, um sich mit dem Angeklagten solidarisch zu erklären. Die russische Justiz ist heute schamlos genug, die Pogrommörder freizusprechen oder zu begnadigen, dagegen die Anwälte ihrer Opfer unter Schloß und Riegel zu stecken. Der Fall Hillersohn ist ein Beweis, daß heutzutage in Rußland nicht nur die Verwaltung, sondern auch die Justiz morsch und faul ist, daß aber auch beide Hand in Hand mitein- Advokat Arnold Hillersohn. diesen in seiner Redefreiheit bisher privilegierten Beruf mundtot zu machen. Wie ich Ihnen bereits im Juni mitgeteilt habe, wurde die damals anberaumt gewesene Verhandlung über Antrag des Verteidigers Grusenberg behufs Vorladung von Zeugen vertagt. Ich habe bereits damals darauf hingewiesen, daß diese Vertagung ein Symptom der bevorstehendenVerurteilung sei, da der Gerichtshof dem Vertagungsantrage nur deswegen Folge gäbe, um einen Kassationsgrund nicht aufkommen zu lassen. Die zweitägige Verhandlung, die am 8. und 9. d. M. stattfand, war nichts anderes als eine Komödie. Die Anklage stützte sich auf kurze Sätze, die aus dem zusammenhängenden Gefüge der Rede Hillersohns herausgerissen wurden, um als Tatbestand der Aufreizung dienen zu können. Auf diese Weise kam die Staatsanwaltschaft in die Lage, dem Advokaten Hillersohn vorzuander gehen, wenn es sich darum handelt, das freie werfen, daß er in seiner Rede als Vertreter des Wort zu erdrosseln. Privatbeteiligten (der Witwen und Waisen nach den Die Verurteilung Hillersohns wird in der russischen Ermordeten) die arbeitenden Klassen zum Hasse gegen Advokatenwelt als ein schwerer Schlag gegen den gedie Besitzenden und die Staatsbeamten aufgereizt, daß samten Advokatenstand und als ein Versuch angesehen, er die Hetzarbeit des Beamtenklubs gebrandmarkt, daß

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