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Neue Nationalzeitung · 1909-11-05 · Heft 23 (5.11.1909) · p. Seite 10

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Journal
Neue Nationalzeitung
Volume
XI (1909)
Issue
Heft 23 (5.11.1909)
Date
1909-11-05
Page
Seite 10 (sequence 10)
Language
German
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Nr. 23 Abgeordneter v. Moysa, der Pfarrer und der Wunderrabbi. In Wiznitz (Bukowina) fühlt sich der Wunderrabbi nicht recht wo»hl und er beschloß, «einen Wohnsitz nacli Sniatyn zu verlegen. Diese Stadt gehört zum Wahlbezirke des berüchtigten Armeniers Ritter v. M o y s a, der nicht nur durch seine Korruptionsstückchen anläßlich der letzten Keichsratswahlen, bei denen er in de engeren Wahl gegen Dr. Birnbaum durchgedrungen ist. bekannt ist, sondern sich auch durch sonstige politischeScherze einen ganz besonderen Ruf erworben hat. So gehört es zu den Gepflogenheiten dieses Abgeordneten, daß er Deputationen von Juden und Bauern empfängt, während er andere Bedürfnisse erfüllt . . . Herr v. Moysa zeigte sich nun geneigt, dem Wunderrabbi von Wiznitz ein Palais zu schenken, wahrscheinlich, um durch ihn die jüdischen Wähler schon ganz in der Hand zu haben. Und er hätte schon seinen Wunderrabbi als Leibmc-schko gehabt, wenn nicht der Pfarrer von Wiznitz eingegriffen hätte. Da die Ausführung des Vorhabens durch den Rabbiner der Gemeinde Wiznitz einen Schaden von et.va 300.000 K jährlich verursachen würde, trat der Gemeindeaussehuß zu einer Sitzung zusammen, um zu dieser Angelegenheit Stellung zu nehmen. Ueber Antrag des Pfarrers S e m a n i u k wurde der einhellige Beschluß gefaßt, daß der Gemeindeausschuß sofort nach der Sitzung sich in corpore zum Großrabbiner begeben soll, um ihn zu bewegen, von der Ausführung seines Vorhabens Abstand zu nehmen. In Ausführung dieses Beschlusses begab sich der gesamte Gemeindeausschuß unter Führung des Bürgermeisters Vogel und des Pfarrers Semaniuk um 10 Uhr abends zum Großr«jbbiner. Pfarrer Semaniuk richtete an den Großrabbinor e-ne warme, zu Herzen gehende Ansprache, in welcher er ihn namens der Gemeinde bat, seinen Entschluß aufzugeben und in Wiznitz weiter zu bleiben und w eiter zu wirken. Der Großrabbiner dankte für diese Kundgebung und versprach, der Gemeinde in einigen Tagen Besch: A zukommen zu lassen Erschwerung des Verkehrs für Juden nach Rußland. Vom kais. russischen Konsulate in Czernowitz erhält das dortige Amtsblatt folgende Mitteilung: ..Bekanntlich dürfen n i c h t r u s s i s c h e Juden als Vertreter oder Bevollmächtigte der im Sprengel des respektiven kais. russischen Konsulates wohnenden protokollierten Firmen nach Rußland reisen. Den diesbezüglicher: ministeriellen Verordnungen und Instruktionen gemäß wird das beitreffende Konsulat verpflichtet, sich nicht mit den entsprechenden Gesuchen der etwaigen Firmen zu begnügen (wobei die Unterschriften behördlich legalisiert sein müssen, um ihre Echtheit festzustellen), sondern außerdem in jedem einzelnen Fache sich zu vergewissern, daß der Reisende im Besitze einer notariell legalisierten Vollmacht ist, ksraft deren derselbe im Namen der Firma Handels-, beziehungsweise Finanzoperationen führen darf. In seinem Be&treben, dieses Gesetz möglichst den Bedürfnissen des schon ohnehin stark gehemmten beiderseitigen Handels- und Grenzverkehres anzupassen, hat das kais. russische Konsulat die obigen Verordnungen bis jetzt nicht in vollem Umfange angewendet. Indessen mehren sich in der letzten Zeit Fälle, in denen die erwähnten Gesuche lediglich als formeller Vorwand für ein? Reis« nach Rußland dienen, die nicht im Entferntesten etwas mit dem Handel zu tun hat, von leider nicht seltenen Fällen abgesehen, in welchen diese Gesuche sogar gefälscht werden, wodurch die Verantwortlichkeit des Konsulates in Mitleidenschaft gezogen wird. In Anbetracht dessen ist e^ nicht ausgeschlossen, daß das hiesige kais. russische Konsulat sich bald in der Lage sehen wird, die oberwähnten Instruktionen strikt und genau befolgen zu müssen." Wir ersehen daraus, daß während die nordamerikanische Regierung für ihre jüdischen Kaufleute — soweit sie nicht ehemalige russische Untertanen sind — die weitgehendsten Konzessionen für den Verkehr in Rußland errungen hat, die jüdischen Kaufleute aus Oesterreich in Rußland immer brutaler behandelt werden. Graf Aehrenthal und sein Ministerium haben, wie es scheint, andere Sorgen und die jüdischen Präsidenten der drei galizi sehen Handelskammern bringen nicht den nötigen Mut auf, um dem Grafen Aehrenthal mit den berechtigton Wünschen der jüdischen Kaufleute etwas näher an den Leib zu rücken. Die Pässe amerikanischer Juden. Die Verhandlungen zwischen der Amerikanischen Botschaft in Petersburg und der russischen Regierung, wegen Anerkennung der Päs?-? amerikanisch-jüdischer Bürger, haben, wie gemeldet wird, bereits zu guten Resultaten geführt. Die russische Regierung hat sich schon zu folgenden Zugeständnissen bereit erklärt. Die russische Regierung ist geneigt, Juden mit amerikanischen Pässen den Aufenthalt in Rußland zu gestatten, wenn sie nachweisen: l. daß sie nicht in Rußland geboren wurden, 2. daß, wenn sie;n Rußland geboren wurden, vor ihrem 14. Lebensjahre, d. h. in einem Alter ausgewandert sind, da sie noch nicht nach eigenem Willen gehandelt haben. 3. daß sie nach Rußland kommen, nicht um ständig hier zu bleiben, sondern nur auf eine bestimmte Zeit, um geschäftliche Verbindungen anzuknüpfen, wobei sie sicli verpflichten, zur Durchführung ihrer Geschäfte Russen anzustellen, i. für den Fall, daß sie sich in politische Angelegenheiten mischen sollten, so sollen sie den russischen Gesetzen unterwerfen werden, gleich wie wenn sie nicht amerikanische Bürger wären. Hiernach wären allen jenen russischen Juden, welche nach ihrem 14. Lein nsjahro ausgewandert sind und amerikanische Bürger wurden, die Rückkehr nach Rußland nach wie vor unmöglich. Diese Maßregel begründet die russische Regierung mit den russischen Staatsgrundgesetzen, wonach ein russischer Untertan ohne Erlaubnis der Regierung nicht Bürger eines anderen Staates werden kann. Die amerikanische Kt-gierung hat diese russischen Vorschläge nicht angen o in m e n. Die Verhandlungen werden fortgesetzt. Ein jüdischer Notablentag von ganz Rußland wurde für den 3. und 4. November nach Kowno mit Zustimmung der Regierung einberufen. Als Einberufer figurieren Advokat Schloßberg (Petersburg) und Beer Wolf (Kowino). In den ergangenen Einladungen werden die wirtschaftliche Organisation dc-:r jüdischen Bevölkerung sowie die Ausarbeitung einer Kultusgenieindeordnung als wichtigste Programnipunkte aufgestellt. Dr. Salamon Apfel, der am 16. Oktober in N e w y o r k. ßö Jahre alt, gestorben ist, erfreute sich in den breiten Volksschichten wegen seiner Bemühungen um die Reform de? SchwitzS3'stemiS großen Ansehens. Er war in Lemberg gebürtig, hat dort promoviert und ist vor mehr als zwanzig Jahren nach Amerika ausgewandert. Die Behauptung des „American Ilebrew", daß Dr. Apfel Mitglied des österreichischen Parlamentes gewesen sein soll, ist nicht richtig. Die Wabl des Advokaten Brodsky zum Reichsdumamitglied von Odessa wurde, wie berichtet, von den Reaktionären angefochten. In erster Linie hat gegen dieselbe der Bürgermeister an den Senat Beschwerde erhoben, mit der Begründung, der Gewählte heiße Aron und nicht A rk a d i, es gebe überhaupt in Odessa keinen Arkadi Brodsky. Der Senat hat nach längerer Verhandlung beschlossen, weitere Erhebungen zu pflegen. In den Kreisen der Reichsduma erregt dieses Verhallen der Duma großes Befremden. Brodsky selbst ist seiner Sache sicher, trotzdem sogar seitens de? Bürgermeisters eine Strafanzeige wegen Beilegung eines fal-chen Vornamens gegen ihn erstattet wurde. Er befindet sich im Besitze zahlreicher staatlicher Dokumente, die ihn zum Tragen des Vornamens ,.Arkadi" berechtigen. Hochfeines natürliches Tafelwasser \f\ L 1 -»'Natürlicher n n^rprp^Ä 4 llVoJlVllV Lirhion-Ouelle von Klösterle bei Karlsbad. — Ueberall zu haben. Niederlage: Wien, I., Sonnenfelsgasse 4.

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