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Neue Nationalzeitung · 1909-09-10 · Heft 19 (10.9.1909) · p. Seite 8

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Journal
Neue Nationalzeitung
Volume
XI (1909)
Issue
Heft 19 (10.9.1909)
Date
1909-09-10
Page
Seite 8 (sequence 8)
Language
German
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Nr. 10 Die Sorgen des Frankfurter „Israelit". Das Organ des Beizer Rabbi, der Lemberger „Machsike Hadaß", entdeckt plötzlich in Galizien das Bedürfnis nach einem hebräischen Tagblatt. Wir denken, es wäre nicht schwer, diese Idee sofort in die Tat umzusetzen. Der Beizer Zadik soll nur in seine reichen Taschen greifen oder an seine Chassidim appellieren. Statt dessen wird versucht, in — Deutschland Propaganda zu machen durch Vermittlung des Frankfurter „Israelit". Schade, daß der „Israelit" so schlecht informiert ist. Sonst müßte er ja wissen, daß der Beizer Rabbiner und sein „Machsike Hadaß", seitdem sie in schändlicher Weise einen Bezirk mit jüdischer Majorität an einen klerikalen Abgeordneten verkauft haben, auch jedes Recht einbüßten, in jüdischen Fragen mitzusprechen. Die galizische Judenschaft hat ganz andere Bedürfnisse als ein hebräisches Tagblatt, für welches gar kein Leserpublikum vorhanden ist. Der „Israelit" möge sich künftighin vor solchen Kuckuckseiern in Acht nehmen. Es ist wohl ein konservatives Organ, aber doch hoffentlich nicht das Leiborgan des Beizer Zadik. Die Sonntagsrahe in England. Der englische Minister des Innern Mr. G I a d s t o n e legte vor Wochen dem Parlamente einen Gesetzentwurf betreffend die Arbeitszeit in Geschäften vor, der auch für die Juden Englands wichtige Bestimmungen enthält. Das Gesetz betrifft auch die Sonntagsruhe und bestimmt, daß diejenigen Juden, welche nachweislich ihre Geschäfte am Sabbat geschlossen halten und von der Arbeit ruhen, das Recht haben, am Sonntag das Geschäft bis zwei Uhr nachmittags offen zu halten und zu arbeiten. Interessant ist nun, daß diese Spezialbestimmung nur in den Stadtvierteln, die in dem Gesetze angeführt werden, ihre Giltigkeit haben soll, während in anderen Gegenden und Stadtteilen die allgemeinen Bestimmungen über die Sonntagsruhe ausnahmslos auch für die Juden gelten sollen. Dieser Gesetzentwurf soll erst in der nächsten Session zur parlamentarischen Behandlung gelangen. Dieser englische Entwurf erinnert insofern an Oesterreich, als auch hier die Ausnahmsbestimmungen bezüglich der Juden nur für Galizien und Bukowina gel'en. Allein der englische Entwurf geht insofern weiter, als selbst in Galizien und Bukowina nur für jüdische Handwerker, nicht aber für Handeltreibende Ausnahmen bestehen. An der Moskauer Universität wurden nach erfolgter Inskription 60 jüdische Studenten ausgewiesen. Das Unterrichts-Ministerium hat nämlich dem Professoren- Kollegium ausgestellt, daß die Prozentnorm nicht von der gesamten, sondern von der neu anfgenommenen Anzahl der Univerilätshörer berechnet wurde. Die jüdischen Studenten können nun, da bereits überall die Inskriptionen geschlossen sind, nirgends aufgenommen werden. Die Moskauer Professoren haben es versucht, im Wege einer Vorstellung den Erlaß des Ministeriums zu beheben. Die Verschärfung der Einwanderungsbedingungen in Amerika. Mit Bezug auf die Mitteilungen über die Verschärfung der Einwanderungsbedingungen in Amerika schreibt Herr Dr. Josef Peer, gewesener Schiffsarzt des „Oesterreichischen Lloyd" und der „Austro-Amerikana": „Die sanitären Zustände des österreichischen Auswandererheims in New-York, daß mit nur 12.000 Kronen jährlich von Oesterreich subventioniert wird, während das ungarische Auswandererheim eine Subvention von 140.000 Kronen jährlich erhält, sind derart ungünstige, daß es nur wundernehmen muß, daß es nicht schon früher die Aufmerksamkeit des amerikanischen Einwanderungskommissärs erregt hat. Die Räume sind viel zu klein, um hygienisch einwanderfrei zu sein. Ueberhaupt ist die Fürsorge für die Auswanderer, die doch alljährlich ganz bedeutende Summen ihren Angehörigen in die Heimat senden, von Seiten Oesterreichs eine sehr geringe. Die Schaffung eines Auswanderungsgesetzes und die Bestellung von Regierungskommissären, die wie die comrnissarii regii in Italien die Auswandererschiffe begleiten, ist eine dringende Notwendigkeit." Eine Reginientsgeschichte über die galizi- SChen Juden. Die Geschichte des k. u. k. Infanterie-Regimentes Nr. 55 von Hauptmann (jetzt Major) Julius B e r a n schildert den militärischen Charakter des galizischen Juden in nachstehender Weise: „Scharf heben sich in Galizien von den übrigen Volksstämmen des Landes die orthodoxen Juden ab. Sie haben mit ihrem Glauben ihre uralten Sitten und Gebräuche behalten und wahren auch in Sprache und Tracht ihr originelles Gepräge. Erst vor ungefähr hundert Jahren sind sie in Oesterreich wehrpflichtig geworden. Es mag wohl sein, daß der Jude, als ihm nach langen Jahrhunderten wieder die Ehre ward, die Waffen tragen zu dürfen, sich ihrer nur allzu gerne zu entziehen suchte. Heute folgt er willig dem Rufe zur Fahne und der Ehrgeiz seiner christlichen Mitbürger, des Kaisers Rock zu tragen, ist ebenso lebhaft der seinige. Wer daran zweifelt, daß der galizische Jude seit lange schon ein braver, opfermutiger Soldat ist, der blättere in den Geschichten der galizischen Regimenter; er wird, nach Taten treuer Tapferkeit suchend, überraschend oft auf jene sonderbaren deutschen Namen mit den alttestamentarischen Vornamen stoßen, die so untrüglich die Herkunft ihrer Träger bezeichnen und wird die Bestätigung Finden, daß das Heldenblut der Makkabäer und der Verteidiger Jerusalems gegen den großen Titus in den Adern so mancher ihrer späten Enkel rollt." Die Juden im Riff-Gebiete. Unter den R i f f- K a b y 1 e n, welcho gegenwärtig mit den Spaniern Krieg fähren, wohnen, wie Ernst v. Hesse-Wartegg in der „Vossischen Zig." mitteilt, viele Juden. Sie sind die Handelsvermittler zwischen den Kabylen und den Spaniern. Von den aus Spanien vertriebenen Juden abstammend, bedienen sie sich heute noch untereinander der spanischen Sprache, haben sich aber sonst in Aussehen, Gebräuchen, Sitten usw. größtenteils den Kabylen untergeordnet. Sie tragen auch die gleiche Kleidung und sind nur an ihrem ausgesprochenen Gesichtsvorsprung und an den Haarlocken erkennbar, die ihnen wie ihren Rassegenossen in anderen Ländern über die Ohren hängen. Den Galya sind sie unentbehrlich und werden daher auch bei weitem nicht so bedrückt wie die Juden weiter südlich. Sie sind vornehmlich Handwerker, machen Pantoffel, Sättel, Seile, Kupfer-, Eisen- und Goldarbeiten, sind Händler, aber niemals Ackerbauer. Jeder Jude steht unter dem besonderen Schutz eines Galya, dem er dafür zahlt. Sie dürfen Reisen ins Inland, nach Algier und Spanien unternehmen, besorgen die Geschäfte des Berberstammes und sind nur einer nichtigen Beschränkung unterworfen: sie dürfen keinen Grundbesitz haben. Die Häuser im Lande der Galya, durchwegs aus Stein oder Lehm gebaut, können sie von deren Besitzer nur für ewige Zeiten mieten, das heißt bis ihre eigene Familie ausstirbt, und alle Ausbesserungen müssen sie auf eigene Kosten vornehmen. Dagegen hat der Hausbesitzer das Recht, seine Mieter zu irgend einer Zeit an die Luft zu setzen. Die Juden waren es, welche die Handelsbeziehungen mit den Spaniern in Melilla wie in den anderen drei Presidios an der marokkanischen Küste angebahnt haben, denn den Galya ist es bei den schwersten Strafen verboten, den Spaniern Lebensmittel zu verkaufen. In den letzten Jahren ist es indessen durch die Vermittlung der Juden doch geschehen. M. Weissmann-Chajes, der bekannte hebräische Schriftsteller, feiert Ende d. M. seinen 80. Geburtstag in voller geistiger und physischer Rüstigkeit. Der greise Gelehrte lebt in den dürftigsten Verhältnissen und es wäre durchaus angezeigt, daß ihm seitens des Kultusvorstandes eine Ehrengabe zuteil werde.

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