Neue Nationalzeitung
- Journal
- Neue Nationalzeitung
- Volume
- XI (1909)
- Issue
- Heft 15 (16.7.1909)
- Date
- 1909-07-16
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 4 dem das Spital untergebracht war, hatte seinen Eingang in der Wipplingerstraße und war mit dem Rücken an den Hof der Synagoge angebaut. Ein Durchgang vermittelte die Passage zwischen den beiden Häusern, eine Bauanlage, wie wir sie bei den meisten Judenspitälern des Mittelalters und auch noch der späteren Zeit häufig finden. Das Haus kam 1424 zusammen mit dem anstoßenden Hause Rotleins und mit dem an dieses angebauten Zuhause für 500 Pfund Pfennige in den Besitz Niklas des Verbers. Die Grundbuchseintrogungen haben die Erinnerung an das Judenspital bis an das Ende des 18. Jahrhunderts erhalten; bei allen Besitzveränderungen des Hauses findet sich die nähere Bezeichnung „haus das weilent der Juden spital gewesen". Die interessante bauliche Anlage des Innenraumes des Hauses, das bis zum Jahre 1664 zweistöckig, dann auf drei Stockwerke erhöht wurde, gibt die beigegebene, nach einer Zeichnung Hülters hergestellte Reproduktion wieder. Der Fleischhof. Der Fleischhof, d. h. das Schlachthaus der Juden befand sich mit dem Eingang im Hofgeßlein zwischen den Häusern 332 und 333. Auch seine älteste Geschichte ist in Dunkel gehüllt. Möglicherweise bezieht sich aber der Eintrag im Dienstbuch des Deutschen Ritterordens (um 1340, Cod. 128, fol. 5a) schon auf diesen Fleischhof. Keinestasll trifft aber, wie dies schon oben bemerkt wurde, die Annahme Schalks zu, daß sich der Fleisclihof schon vor der Aufhebung des Judenviertels im Besitze der Stadt Wien befunden hat. Er kam mit anderen Judenhäusern nach der Vertreibung der Juden an die Stadt, konnte aber lange und wahrscheinlich überhaupt nicht an den Mann gebracht werden — der Posten des unverkauft gebliebenen Fleischhofes mit einer ziemlich hohen Investition von Reparaturskosten zieht sich lange durch die Bilanzen der Stadtkämmerer. Nach den fehlgeschlagenen Versuchen, ihn zu verkaufen, verwendete man ihn zur Aufbewahrung der städtischen Holzvorräte, um ihn später zusammen mit dem Hause 332 in den Neubau des städtischen Zeughauses einzubeziehen. Das Badhaus. Berücksichtigt man das strenge Verbot des Zusammenbadens von Christen und Juden im Mittelalter, dem u. a. auch das Wiener Konzil vom Jahre 1267 Ausdruck gibt, dann darf mit Recht angenommen worden, daß in Wien schon in frühester Zeit eine rituelle Badeanstalt bestanden haben muß. Fehlt auch in den bisher bekannt gewordenen Urkunden eine direkte Bezeichnung einer der zahlreichen Wiener Badestuben als J u d e n b a d, so kann man dennoch eine dieser mit vieler Sicherheit als rituelle Badeanstalt identifizieren. Es ist dies die an der Hohen Brücke (alt Nr. 148, jetzt Renngasse 14, Wipplingerstraße 2b) gelegene Badestube, die seit 13U3 urkundlich belegt, zwischen 1326 und etwa 1350 von Das Judenghetto. (Der heutige Judenplatz samt Umgebung.) (Vor dem Jahre 1421.) dem jüdischen Bader Leubmann (Lebman, Leublin) verwaltet wird. Zeitlich am nächsten steht die von der Judengemeinde im Jahre 1385 erworbene Badestube vor dem Kärntnertor, in der Nähe des Judonfriedhofes. Die Höhe des Kaufschillings spricht für. ein ziemlich ausgedehntes und gut eingerichtetes Objekt, das aber schon wegen seiner Lage außerhalb der Judenstadt den Intentionen der Gemeinde nicht ganz entsprochen haben dürfte. Wie lange diese Badestube im. Besitze der Judengemeinde gewesen ist, geht aus den derzeit bekannten Urkunden nicht hervor. Es wäre auch möglich, daß sie neben der Badestube zu den Röhren, die zuerst im Jahre 1398 zum Teil als jüdischer Privatbesitz erwähnt wird, als Gemeindeeigentum auch noch weiter im Betrieb war. Die innerhalb der Judenstadt gelegene Badestube zu den Röhren, seit e twa 1330 im Besitze des Deutschen Ritterordens, gehörte zu den geräumigsten und besteingerichteten Wiener Badestuben. Sie umfaßte, wenigstens in späterer Zeit, die Häuser Nr. 432 (jetzt Kleeblattgasse 5) und Nr. 433 Kleeblattgasse 7) mit dem Zuhaus Nr. 406 (jetzt Kurrentgasse 8). Sie wurde wahrscheinlich in den achtziger Jahren des 14. Jahrhunderts erworben und als rituelles Bad ( ingerichtet. 1398 befindet sie sich im Besitze Hanko des Unterkäuffels und seines Vetters Jakob des Ungars; am 21. August dieses Jahres werden sie an die Gewer geschrieben. Kurz darauf, am 18. September, verpfändet Hanko seinen halben Teil und alle seine Rechte an der Badstube für 300 Pfund Wiener Pfennige „Lesym von Perchtoltsdorff dem Juden und Haydgimmen, Lesyers sun dem Juden, bayd innhaber und verbeser der Juden zech ze Wienn". Die Badestube gelangte also zum Teil in den Besitz der „Judenzeche". Daß darunter nicht die Gemeinde selbst, sondern eine Bruderschaft, in diesem Falle also etwa die ChewraKad i s c h a, zu verstehen ist, kann man, wenn man die Terminologie des mittelalterlichen Bruderschaftswesens berücksichtigt, fast als sicher annehmen. Außer dieser Badestube befand sich noch in dem Hause 348 ein rituelles Frauenbad, „Tukhaus" (T u c k h a u s, jüdisch-deutsch T ü k k") genannt, wie sie neben der „Mikwah" in den meisten Judengemeinden bestanden hat. Der Judenfriedhof. Zum Schlüsse sei, obwohl außerhalb der Juden-, stadt gelegen, auch noch des Gemeindefriedhofes gedacht. Im allgemeinen wird der Wiener Judenfriedhof schon im Art. 14 des Judengesetzes Friedrichs II. vom Jahre 1244 erwähnt, in dem auf die Schändung des Friedhofes die Todesstrafe und Vermögenskonfiskation gesetzt wird (Scherer a. a. O. S. 182, 225). Aus dem Umstände, daß im Art. 13 derselben Ordnung die mautfreie Ueberführung der Leichen von Juden aus einem Orte in den anderen verfügt wird, deduziert Scherer