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Neue Nationalzeitung · 1909-05-07 · Heft 10 (7.5.1909) · p. Seite 10

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Journal
Neue Nationalzeitung
Volume
XI (1909)
Issue
Heft 10 (7.5.1909)
Date
1909-05-07
Page
Seite 10 (sequence 10)
Language
German
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Seite 10. „Neue Natjottat-Zertong" iVr. tö reicht werden soll. Am 14. Juni soll Empfang im Gronersbury Park, dem Besitztum Herrn Leopold de Rotschilds stattfinden, bei dem Lord und Lady Rotschild selbst die Gäste, die massgebenden Vertreter der Londoner und Provinzjudenheit, begrüssen werden. Anlässlich seines siebzigsten Geburtstages wird der Chiefrabbi einen Band gesammelter Schriften unter dem Titel „Anglo-jüdische Memoiren" veröffentlichen. Vergleicht man damit, wie sang- und klanglos der 70. Geburtstag des Wiener Oberrabbiners Dr. Oüdemann vor einigen Jahren verlaufen ist, so wird man daraus vielleicht einen Schluss ziehen auf die Sympathien, deren sich die beiden Rabbiner erfreuen. Der neunte Zionistenkongress 1909. Wie die „N.J. K " erfährt, wird der IX. Zionistenkongress. der in diesem Jahre abgehalten werden soll, im Dezember stattfinden. Ort und genaue Zeitbestimmung werden erst später bekannt gegeben werden. Abgesehen von dem V. Kongress im Dezember 1901 fanden die Zionistenkongresse, die alle zwei Jahre abgehalten werden, bisher stets im Sommer statt. Der rumänische Metropolit für die Juden. Oberrabbiner Schorr wurde vom Metropoliten, dem Oberhaupte der griechisch-katholischen Kirche in Rumänien, jüngst in einer längeren Audienz empfangen. Der Metropolit erkundigte sich eingehend über die Lage der rumänischen Juden und betonte besonders die Intelligenz und die historische Bedeutung des jüdischen Volkes. Am andern Tage übersandte der Kirchenfürst dem Herrn Rabbiner folgende Adresse: Unser allbarmherziger Hort und Weltenschöpfer lehrt uns, das Gebot der Nächstenliebe so hoch zu halten, wie das Gebot der Liebe zu Gott; und diese Liebe bezieht sich auf alle Menschen auf Erden ohneUnterschied der Nationalität und Religion. Beseelt von dem Wunsche, diese Liebe zu betätigen und derselben Ausdruck zu verleihen, beehre ich mich, Euer Ehrwürden die Summe von 300 Franks zu übersenden, mit der Bitte, den Betrag an Ihre armen GLubensbrüder zu verteilen. Gleichzeitig danke ich für die Gebete, die Euer Ehrwürden für mich zum Allmächtigen emporgesandt haben. Ich bitte Euer Ehrw. die Versicherung meiner Hochachtung entgegennehmen zu wollen. Bukarest, im März 1909. (gez.) Athanasie, Metropolit-Primat. Ein jüdisches Obergymnasium in Budapest. Nunmehr hat auch der ungarische Kultusminister seine Genehmigung zur Errichtung des jüd. Obergymnasiums in Pest erteilt. Die Errichtungs» und Unterhaltungskosten des Instituts werden von mehreren bei der jüd. Gemeinde deponierten grösseren Legaten gedeckt werden. So besitzt nunmehr die ungarische Judenschaft ein eigenes Obergymnasium. Auch die Zöglinge des Pester Rabbinerseminars werden durch ein nunmehr fällig gewordenes Legat jährlich mit 9000 Kronen mehr Unterstützung gemessen als bisher. In Wien wurde vor Jahren von einem jüdischen Obergymnasium gesprochen. Aus der Sache wurde nichts, weil ja niemand da ist, um sich für dieselbe zu interessieren. Immerhin bleibt es ein Kuriosum, dass die assimilatorischen Budapester Neologen ihren Ehrgeiz daran setzen, ihre Kinder in ein jüdisches Gymnasium zu schicken, während der Wiener „konservative" Kultusvorstand mit seinem „konservativen" Oberrabbiner und dem für die Sabbatheiligung schwärmenden Präsidenten davon nichts wissen wollen. Wie wäre es übrigens, wenn der neue Verein „Schomre Schabbos" den Kultus-Präsidenten, der auf die Unitas-Studenten so aufgebracht war, aufmerksam machen würde, dass auch im Gymnasium die jüdischen Kinder den Sabbat entweihen? Die Exhumierung judischer Leichen durch nichtjüdische Verwandte. Mit dieser Frage hatte sich jüngst das deutsche Reichsgericht aus Anlass eines Rechtsstreites der Witwe Neumark in Bremen gegen die israelitische Gemeindein Bremen zu beschäftigen. Die Klägerin war Mitglied der israelitischen Gemeinde. Am 17. März 1905 ist ihr verstorbener Ehemann auf dem der israelitischen Gemeinde gehörigen Kirchhofe beerdigt worden. Neben dem Begräbnisplatz ihres Gatten hatte die Klägerin eine Begräbnisstätte erworben. Als die Klägerin später ihren Austritt aus der israelitischen Gemeinde erklärte, ging ihr diese Begräbnisstätte verloren. Sie verlangte Exhumierung der Leiche ihres verstorbenen Mannes zwecks Ueberführung derselben auf den konfessionslosn Friedhof. Die Exhumierung glaubte die israelitische Gemeinde auf Grund ihrer Ritualvorschriften verweigern zu können. Diese Ritualvorschriften gestatten die Exhumierung nur, wenn die Beisetzung zu einem Erbbegräbnis erfolgen soll, oder wenn die Ueberführung auf einen anderen jüdisclun Friedhof durch Zerstörung der Grabstätte oder andere Ursachen nötig erscheint. Auf die Klage der Witwe N. erkannten Landgericht Bremen und Oberlandesgericht Hamburg dahin, dass die israelitische Gemeinde in die Exhumierung der Leiche zu willigen habe. In seinen Entscheidungsgründen erklärt das OberJandesgericht Hamburg, dass es an gesetzlichen Vorschriften darüber fehle, wer das Recht habe, einen Begräbnisplatz auszuwählen, und ob die Leiche exhumiert werden dürfe. Denkbarer wäre es, dass dieses Recht den Erben zustände; im vorliegenden Falle könne jedoch niemand anders als berechtigt in Betracht kommen als die Klägerin. Gegenüber behördlichen Anordnungen werde sich die Exhumierung natürlich nicht erzwingen lassen, auch werde stets ein ausschlaggebender Grund für die Exhumierung vorliegen müssen, so dass die Exhumierung nicht den guten Sitten widerstreite. Denn die Ruhe des einzelnen Toten bedinge es, dass die Reihen der Friedhöfe möglichst ungestört blieben. Wie aber schon in den Ritualvorschriften einzelne Ausnahmen gestattet würden, so sei auch auf das Volksempfinden Wert zu legen, das die Toten gern bei einander haben möchte. Weil letzteres aber für den vorliegenden Fall infolge Austritts der Klägerin aus der israelitischen Gemeinde nur dann möglich sei, wenn die Leiche des Mannes der Klägerin auf den anderen Friedhof überführt werde, sei hier die Exhumierung zu gestatten. Gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Hamburg hatte die israelitische Kirchengemeinde Revision beim Reichsgericht eingelegt, jedoch ohne Erfolg. Der 6. Zivilsenat des höchsten Gerichtshofs erkannte auf Zurückweisung der Revision und bestätigte somit die Berechtigung zur Exhumierung. Im Sinne dieser merkwürdigen Judikatur können in Deutschland getaufte Kinder ihre jüdischen Eltern exhumieren und am christlichen Friedhof begraben lassen. Denn die Kinder möchten „die Toten gerne bei einander haben". Sonderbare Logik!. . . Letzte Wiener Nachrichten. Wie wir erfahren, hat sich in den letzten Tagen die Gründung eines Verbandes sämtlicher Bethaus-Vereine vollzogen. Indem wir uns eine ausführliche Würdigung dieser neuen für die Gemeinde überaus wichtigen Organisation vorbehalten, können wir nicht umhin, schon jetzt zu bemerken, dass als seine erste Aufgabe die Besserung der Löhne seiner Angestellten, die, wie im IX. und XX. Bezirke, geradezu am Hungertuche nagen, angesehen werden muss. Keineswegs aber kann sein Zweck sein, dem Herrn Gottlieb Bettelheim zu einem Vorstandsmandate zu verhelfen, das ihm trotz aller Liebedienerei aus gewissen Gründen bisher unzugänglich war. Auch die Rabbiner wollen sich organisieren. Zu diesem Zwecke fand jüngst unter dem Vorsitze des Oberrabbiners Dr. Güdemann eine Versammlung statt, bei der es jedoch zu keiner Einigung kam. Weitere Unterhandlungen sind im Zuge. Danksagung. Allen Freunden und Bekannten, die uns anlässlich des Ablebens unseres lieben Vaters resp. Grossvaters, Herrn Isak Knopf, ihre Teilnahme ausgedrückt haben, sprechen wir hiemit unseren herzlichsten Dank aus. Dr. S. R. Landau. Rosalie Landau.

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