Neue Nationalzeitung
- Journal
- Neue Nationalzeitung
- Volume
- XI (1909)
- Issue
- Heft 10 (7.5.1909)
- Date
- 1909-05-07
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 2. „Neue National-Zeitung" Nr. 10. strengste Untersuchung. Was die zunächst inbetracht kommende offizielle Vertretung der Judenheit in dieser Angelegenheit getan oder unternommen hat, entzieht sich unserer Kenntnis. Denn weder die mit dem Lemberger Kultusvorstande noch die mit dem jüdischen Reichsratsklub in Verbindung stehenden Organe der Presse bringen etwas darüber. Am 25. April bringt der „Monitor" über den Fall Nesch folgende weiteren Mitteilungen: Nathan Nesch ist, ohne das Bewusstsien wieder erlangt zu haben, am 16. April im Elternhause verschieden und hat das Geheimnis seiner Todesursache mit ins Grab genommen. Die letzte Ursache seines Todes war nicht wie früher angenommen worden war, eine Misshandlung, sondern eine Blutvergiftung. Auf die Nachricht vom Tode des Unglücklichen erstattete Abg. Breiter bei der Staatsanwaltschaft die Strafanzeige und forderte die energischeste Untersuchung und sofortige forensische Obduktion. Die Staatsanwaltschaft, von der Auschauung ausgehend, dass Nesch, während der Waffenübung gestorben, dem Militärverbande angehört, somit der Militärjurisdiktion unterstellt war, trat die Angelegenheit dem Garnisonsgerichte ab, welches zur Untersuchung einen Militärrichter delegierte. Abg. Breiter verlangte vom Korpskommandanten und vom Militärgerichte, dass zur gerichtlichen Leichenuntersuchung auch Zivilärzte beigezogen werden. Am 18. April vormittags fand die Obduktion statt. Dabei waren u. A. ein Vertreter des Korpskommandanten, der Oberst des 11. Kanonenregiments, mehrere Stabs- und Regimentsärzte anwesend. Die Obduktion wurde von Militärzten vorgenommen, vonseiten der Bezirkshauptmannschaft war ein Bezirksarzt und ein pathologissher Anatom, endlich der Primararzt des jüdischen Spitals, welcher den Verstorbenen in den letzten Tagen behandelt hatte, erschienen. Die Militärärzte waren bestrebt, die Obduktion rasch abzutun, indem sie sich mit der Feststellung irgend einer Darmverschwärung begnügen wollten, allein die Vertreter der Zivilbehörden erklärten unumwunden, dies nicht als Ursache des nach dreiwöchentlichem Krankenlager eines kräftigen Mannes eingetretenen Todes annehmen zu können und drangen auf eine pathologisch-anatomische Untersuchung der Leichenteile. Diese ist noch nicht abgeschlossen, da eine solche eine mehrtägige anstrengende wissenschaftliche Arbeit erfordert. Das Resultat derselben zu antizipieren, und wäre es auch in berechtigten Mutmassungen, kann keinem billig denkenden beifallen. Allein der Verlauf des Geschehnisses lässt Schlüsse ziehen, welche das Vorgehen des Lemberger Garnisonsspitals belasten. Nesch wurde von der Artilleriekaselne dem Militärspitale als „Simulant" überstellt und im Garnisonsspitale als „Simulant" behandelt. Dafür spricht die Absperrung des Nesch gegen die Familie. Angesichts dieser Anschauung des Garnisonsspitals fragt es sich jetzt mit Recht, ob es nicht ein wissenschaftlicher Skandal ist. dass der angebliche „Simulant" nach drei Wochen an einer Blutvergiftung stirbt. Besitzt der behandelnde Militärarzt so wenig ärztliche Erfahrung, dass er einen Schwerkranken nicht von einem Simulanten unterscheiden kann? Und dass dieser Militärarzt Nesch für einen Simulanten erachtete, beweist seine gegenüber der Schwester des Unglücklichen getane Aeusserung: „Was? Wir kennen schon unsere jüdischen Simulanten!" Wir übergehen die weiteren Erörterungen des „Monitor", die sich auf die Spitalsbehandlung des armen Reservisten beziehen und erwähnen nur, dass derselbe mit Kampferinjektionen behandelt wurde, von denen die am Körper aufgetretenen Flecke herrühren sollen und wollen nur hervorheben, dass die obangeführte Aeusserung von einem jüdischen Militärärzte*/ herrührt, der als Jude sich nicht scheut, antisemitische Redewendungen sich zu eigen zu machen, in dem Bestreben, sich in der Gunst seines als erstklassigen Antisemiten bekannten Sanitätschefs des Korps zu befestigen. Dieser Militärarzt geniesst den Ruf eines spezialistisch ausgebildeten Psychiaters und umsomehr steht von ihm zu erwarten, dass er die schwere Gemütskrankheit Neschs in ihren Anfängen zu erkennen imstande war. Wenn dies der Fall gewesen und dennoch nicht ungesäumt das psychiatrische Gutachten erfolgte, so ist die Ursache hiefür einzig und allein m der Erfahrung zu suchen, dass die jüdischen Militärärzte in Galizien stets befangen sind, wenn die Untauglich keit eines Juden zum Militärdienste inbetracht kommt. Sie stehen unter dem Drucke der antisemitischen Gesinnung des militärischen Sanitätsreferenten und Voreingenommenheit der Mehrzahl der inbetracht kommenden Funktionäre gegen die jüdischen Wehrpflichtigen. Wir wollen nun von dem gegenständlichen Falle zur Betrachtung der Verhältnisse der jüdischen Wehrpflichtigen übergehen. Ohne unsere Leser mit statistischem Materiale zu belästigen, stellen wir als Erfahrungssatz hin, dass wie in jeder Steuerleistung Galizien auch in der Blutsteuer weit hinter der der anderen Kronländer zurücksteht und zurückstehen muss. Bisherige desolate hygienische Lebensverhältnisse und jahrhundertelange Vererbung von Krankheiten und psychische Minderwärtigkeit bewirken einen stets beobachteten erheblichen Ausfall in der Deckung des Rekrutenkontingentes. Die eben betonten Verhältnisse kommen bei der jüdischen Bevölkerung in wesentlich höherem Grade inbetracht. Jeder ernste unvoreingenommene Sanitätsstatistiker weiss zur Genüge, in welch" erheblichem Mehrmasse die jüdische Rasse an Geistes- und Nervenkrankheiten sowie an Stoffwechselerkrankungen (Gicht, Zuckerharnruhr, Blutarmut) partizipiert. Frühzeitige Heiraten unentwickelter Individuen, schlechte Jugendernährung, unhygienische Wohnungsverhältnisse, kurz das ganze Heer proletarischen Notstandes vereinigt sich, um das jüdische Rekrutenmaterial zum schlechtesten der Monarchie zu gestalten. Wenn nun unter dem Drucke des militärischen Vorsitzenden der Assentkommission der Militärarzt gegen seine wissenschaftliche Einsicht eine Anzahl dieser Minderwertigen zur Einreihung qualifiziert oder diese gegen das beratende Votum des Militärarztes vom Vorsitzenden eingereiht werden, dann beginnt in den ersten Diensttagen die Ueberfüllung der Krankenzimmer mit jüdischen Rekruten, die schon den allerersten Anforderungen der Abrichtung zu ent- *) Dieser feine Herr ist der Regimentsarzt Dr. Hermann C h a j e s, ein Neffe des sehr bekannten Herrn Samuel von Horowitz. Anm. d. Red.