Neue Nationalzeitung
- Journal
- Neue Nationalzeitung
- Volume
- XI (1909)
- Issue
- Heft 9 (23.4.1909)
- Date
- 1909-04-23
- Page
- Seite 8 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 8 „Neue National-Zeitung" Nr. 9 als sehr bedeutsam zu bezeichnen sind, ist zum erstenmal in vollem Umfange die Fortifikation einer kananitischen Stadt aufgedeckt und ein grosser Teil des Innern derselben aus kananitischer wie | idischer Zeit freigelegt. Viele Touristen konnten in diesem Frühjahre die mit einzigartiger Sorgfalt dem Schosse der Erde wieder abgerungenen gewaltigen Ruinen bewundern. Die keramischen Funde im linern der Häuser waren bedeutende. Von besonderem Interesse ist ein grosses Gebäude der späteren jüdischen Ansiedelung, in dem mit höchster Wahrscheinlichkeit der Wohnsitz des jüdischen Wiedererbauers der Stadt, des im 1. Königsbuche, Kap. 16, Vers 34, genannten Chiel, des Zeitgenossen von König Ahab, vermutet wird. Eine kleine Schürfung, die in den letzten Tagen der Grabung zwecks Aufnahme des ausgedehnten Ruinenfeldes aus römischer Zeit vorgenommen wurde, führte die glücklichen Finder auf die Reste des Winterp^Ia's des Königs Herodes, dessen Lage bis jetzt völlig unbekannt war. Die Legate einer „judischen" Bankiersfrau. Am 27. Nov. 1Q08 starb in Wien Frau Margarethe Reitzes, eine Witwe nach jenem Bankier Reitzes, dessen Börse- Spekulationen und Tramway-Aktien-Manipulationen den ergiebigsten Stoff für Dr. Luegers antisemitische Metzreden abgegeben haben. Diese Dame hat den Betrag von 100.000 Kronen für wohltätige Zwecke letztwillig bestimmt und die Verteilung dieses Betrages ihrer Tochter Frau Daisy Baronin Döry von Jobahaza, überlassen. Im Sinne dieser Verfügung wurden nun 75 000 Kronen dem unter dem Protektorat der Erzherzogin Maria Josefa stehenden Verein zur Erha'tung und Förderung des Ersten öffentlichen Kinderktankeninstitutes (eine klerikale Anstalt) in Wien, 15.000 K der unter dem Protektorat des Erzherzogs Rainer stehenden Allgemeinen Poliklinik in Wien, 5000 K den Armen der Stadt Wien und 5000 K den Armen von Ober- und Unter-Sievering und der Krim zugewiesen. Den jüdischen Proletariern hat sie den Hass hinterlassen, den die Transaktionen ihres Mannes in der christlichen Bevölkerung ernteten. Der Vater des polnischen Antisemitismus, Jan J elenski, ist dieser Tage in Warschau gestorben. Derselbe hat in seinem Blatte „Rola" seit einem Vierteljahrhundert nach dem Muster Drumonts, Ahlwards und Verganis an die gemeinsten Instinkte des Pöbels appelliert; selbst das Blutmärchen gehörte zu seinem Arsenal Dank dem Bildungsstande der polnischen Bevölkerung in Warschau hat er mit seiner Hetztaktik in den breiten Schichten nicht Fuss zu fassen vermocht. Nur ein „Versehen". Ganz nach Art der niederösterreichischen oder galizischen autonomen Behörden pflegen auch manchmal in Deutschland öffentliche Institute in ihren Konkursausschreibungen von Bewerbern Taufscheine zu verlangen. Wird aber von jüdischer Seite daegen protestiert, dann war es ein „Versehen". Auf eine Beschwerde des Zentralvereins deutscher Bürger jüdischen Glaubens darüber, dass bei Ausschreibung der Stelle eines Assistenzarztes für das allgemeine städt. Krankenhaus in Potsdam ausdrücklich nur Bewerber evangelischer Konfession verlangt wurden, hat der Potsdamer Magistrat folgenden Bescheid erteilt: „Auf Ihr Schreiben erwidern wir Ihnen, dass die betreffende Bekanntmachung in dem Berliner Klinischen Wochenblatt vom 11. Januar 1909 ohne die Mitwirkung der städtischen Verwaltung erlassen ist. Es entspricht durchaus uicht unserer Auffassung, dass bei Ausschreibung einer solchen Stelle eine Konfession vorgeschrieben wird, vielmehr treten wir den in Ihrem Schreiben hierzu gemachten Ausführungen durchaus bei. Wir haben daher den Chefarzt unserer städt. Krankenhäuser veranlasst, die Stelle nochmals unter Weglassung der Konfession auszuschreiben." Ein Jude wird selbstverständlich — nicht angestellt. Der Cherem, der alt-jüdische Bann, den uns Gutzkow im „Uriel Akosfa" mit einem schauererregenden Realismus auf der Bühne vorführt, ist in allen modernen Staaten verschwunden. Die staatliche Gesetzgebung hat ihn unter Strafsanktion gestellt und zwar nicht ausdrücklich, aber doch im Wege der Judikatur. So lautet beispielsweise die Entscheidung unseres Obersten Gerichts- und Kassationshofes vom 7. März 1876 (Sg. Nr. 108): „Die Erlassung und Verkündigung des Judentums wider einen Israeliten, um von diesem die Unterwerfung unter den Spruch des jüdischen Gerichtes in einer Zivilrechtssache zu erzwingen, bildet den Tatbestand des § 98" (Erpressung). Dieses gewaltige Machtmittel wird jedoch seitens der türkischen Staatsgewalt den Grossrabbinern eingeräumt. Der neugewählte Chacham-Baschi hat davon in den letzten Tagen auch Gebrauch gemacht. Es handelte sich um einen Fall der Bigamie. In Hasky (eine Vorstadt von Konstantinopel) hat ein Jude sich erlaubt, eine zweite Frau zu heiraten, ohne sich von der ersten gesetzlich zu scheiden, und es fand sich auch einer, der sie traute. Da griff nun das Rabbinat ein. Unter Approbation des Grossrabbiners sprach das Rabbinats-Kollegium gegen diese Familie den Bann aus, der folgenden Wortlaut hat: Nachdem der genannte Israel Zivilia, der mit seiner Ehegattin nach dem Gesetze Moses und Israels verheiratet ist, es gewagt hat, eine zweite Frau Rebekka, die Tochter Baltials, zu heiraten, so geben wir in Uebereinstimmung mit dem Grossrabbiner bekannt, dass diese Ehegatten Israel und Rebekka sowie Josef Tow, der sie getraut hat, ircht mehr als Juden zu betrachten sind und dass niemand sie zum Minjan zählen darf. Im Falle des Todes darf kein Jude die Hand zu ihrer Bestattung bieten und im Falle der Geburt darf keine Beschneidung vorgenommen werden. Es geschieht dies, weil diese sich unserem Gesetze nicht gefügt haben. Wir sind wohl überzeugt, dass sich unsere Brüder unserer Vorschrift fügen werden. (Siegel des Meglig Ruchani.) (Siegel des Grossrabbiners.) Die Sperrung eines jüdischen Friedhofs in Hamburg. Infolge einer Verfügung des Senats ist mit dem 1. April d. J. der seit Jahrhunderten bestehende Israelitische Friedhof am Durchschnitt seiner Bestimmung entzogen und endgiliig für die Leichenbestattung geschlossen worden, nachdem bereits zu verschiedenen Malen der Schlusstermin prolongiert und der Friedhof nur noch für Erbbegräbnisse benutzt wurde. Der Begräbnisplatz, auf dem sich bekanntlich auch das Grab Gabriel Riessers und des Chacham Bernays, des Vaters des berühmten Goethe- und Shakespeareforschers, Professor Michel Bernays, befindet, hat eine uralte für die Entwicklung der Hamburgischen Verhältnisse lehrreiche Geschichte, aus der hier einiges nach den im Archiv der Deutsch- Israelitischen Gemeinde befindlichen Akten mitgeteilt sei.