Neue Nationalzeitung
- Journal
- Neue Nationalzeitung
- Volume
- XI (1909)
- Issue
- Heft 9 (23.4.1909)
- Date
- 1909-04-23
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
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Nr. 9 Chancen, die Position des jüdischen Kandidaten in Bobrka schwächen. Bei den allgemeinen Reichsratswahlen hat der ehemalige Minister Graf D z i e d u - s z y c k i in Sambor-Orodek von 5347 Stimmen 3826 erhalten. Wiewohl in diesen Bezirken die Juden 29"5 der Wähler zählen, wurde damals kein jüdischer Kandidat aufgestellt, hauptsächlich deswegen, weil in diesen beiden Städten ausgeprägte Hatisjuden, u. zw. Bürgermeister Dr. Steuermann (Sambor) und Abgeordneter Dr. Kollischer (Grodek) im Interesse der eigenen Geschäftssphäre eine jüdische Kandidatur zu verhindern bemüht sind. Es wird jetzt von einer jüdisch-nationalen Kandidatur in diesen Beziiken gesprochen, doch halten wir dieselbe für unnütz. Besser wäre es, alle Agitat/onsmittel ausschliesslich dem Dr. Malz zur Verfügung zu stellen. Zionismus und Landespolitik. Lemberg, 19. April (Orig.-Korr.). Die für gestern und heute anberaumte Zionistische Landeskonferenz wurde in Anwesenheit von 184 Delegierten aus 75 Städten eröffnet. Der erste Tag war hauptsächlich der Frage der Landespolitik gewidmet. Nach einer sehr lebhaften Debatte wurde mit Zweidrittelmajorität der Beschluss gefasst, den alten Kurs beizubehalten, d. h. im Wege ein und derselben Organisation sowohl die zionistische Agitation als die jüdisch-nationale Landespolitik zu betreiben. In einem Briefe, den Abgeordneter Dr. Straucher an die Konferenz richtete, empfiehlt er derselben, von der Schaffung einer besonderen politischen Organisation abzusehen. Der übrige Teil der Beratungen wurden zionistischen Fragen gewidmet Der hier zu einem Vortrage anwesende Dr. Franz Oppenheimer aus Berlin hat während einer kurzen Zeit der Konferenz beigewohnt. Deutschland. Eine Zentralisierung jüdischer Hilfsorganisationen. Berlin, d. 18, April (Orig.-Korr.). Entgegen der Meldung einer Wiener jüdischen Wochenschrift, wird Ihrem Korrespondenten an kompetenter Stelle erklärt, dass an der Nachricht, es hätten sich die grossen jüdischen Hilfswerke-Organisationen in einer Zentralstelle vereinigt, kein wahres Wort ist. Es nimmt hier Wunder, dass derlei Gerüchte, die zwar nicht selten aber immer unrichtig auftreten, Glauben finden. Dieser betriebsame Eifer kann nur Schaden stiften, da er das ohnehin geringe Interesse des breiteren Publikums an jüdischen Hilfswerken zu irritieren geeignet ist. Ich bin ermächtigt, diese Meldung entschieden zu dementieren. Die Orientschulen der Pariser Allianz. Berlin, Mitte April. Das deutsche Bureau der Alliance Israelite Universelle versendet soeben den Bericht des Herrn Rabbiner Dr. P o rg e s-Leipzig, über die jüngst mit Herrn Professor Israel L e v i- Paris unternommene Inspektionsreise zu den Orientschulen der Alliance. Der Bericht, der in seinen Einzelheiten bedeutsame Aufschlüsse über das Kulturwerk der Alliance gibt, kommt zu folgenden Ergebnissen: 1. Die Anklagen, die gegen die religiöse Richtimg der Allianceschulen, gegen die religiöse Führung ihrer Lehrer und ehemaligen Schüler vorgebracht worden, sind unbegründet, irrtümlich erhoben oder tendenziös erdichtet oder auch ungerechtfertigte Verallgemeinerungen bedeutungsloser Einzelfälle. 2. Der Religionsunterricht an den Allianceschulen, weit entfernt davon, das jüdischreligiöse Gefühl zu schwächen, hat vielmehr dazu beigetragen, dieses Gefühl zu stärken und der heranwachsenden Jugend aufrichtige Liebe zum Judentum, wie auch Verständnis und Eifer für die Ehre des Judentums einzuflössen. Der von der Alliance zuerst eingeführte Unterricht in der jüdischen Geschichte hat sich als wertvolles Mittel zur Hebung des jüdischreligiösen Sinnes bewährt. 3. Der hebräische Unterricht an den Allianceschulen ist durchschnittlich genügend, an einigen Schulen sogar sehr gut. Verständnis aller leichteren Stücke der Bibel im Urtext wird in der Mehrzahl der Knabenschulen erreicht, genaue Kenntnis des Gebetbuches und geläufiges Beten überall von Knaben und Mädchen, das Auswendigwissen eines grossen Teils des Gebetbuches und die volle Beherrschung des gottesdienstlichen Gebetstoffes von den Knaben. Wo der hebräische Unterricht zu wünschen übrig lässt, liegt die Schuld an den ungeeigneten pädagogisch ungeschulten Lehrkräften, den Rabbinern alter Schule, denen nach hergebrachter feststehender Sitte der hebräische Unterricht in den Gemeinden des Orients anvertraut wird und vorerst nicht aus den Händen genommen werden kann. 4. Was die Türkei an besseren Elementen unter den Juden aufzuweisen hat, die vielen durch Bildung, Wohlhabenheit, Lebens- und Ehrenstellung, Einfluss und Ansehen hervorragenden Israeliten der Türkei, insbesondere die leitenden Männer in den grösseren Gemeinden, sind fast alle durch die Schulen der Alliance hindurchgegangen. Amerika. Die Sonntagsruhe in Nordamerika New-York, Ende März. Der „Daily- A rg u s" berichtet über folgende interessante Gerichtsverhandlung: Angeklagt war Herr Joseph Cohn. Er ist vom Detektiv Silverstein der Uebertretung des § 267 des Strafgesetzbuches beschuldigt, weil er am Sonntag in seinem Laden, West First street 46, Nahrungsmittel verkaufte. Bei der Verhandlung wurde zunächst die Frage erörtert, ob jüdische Kaufleute, die den jüdischen Sabbat beobachten, gesetzmässig berechtigt sind, zwischen Samstag und Sonntag Nacht zu verkaufen und Richter Mc. Kennel war der Ansicht, dass sie das Recht besitzen. Er hielt Cohn nicht für schuldig. Detektiv Silverstein sagt aus, dass er am Sonntag Morgen in Begleitung des Beamten Reilly in Cohn's Laden war und feststellte, dass eine Anzahl Sachen nach 10 Uhr verkauft worden waren. Der Verteidiger B. Babrowsky gab zu, dass die Verkäufe stattgefunden hätten und dass Mr. Cohn feststellen wollte, ob er das Recht zum Verkaufen habe oder nicht. Detektiv Si'vorstcitl gab zur Anklage noch an, dass Mr. Cohn den Sabbat beobachte, indem er seinen Laden von Sonnenuntergang am Freitag bis Sonnenuntergang am Samstag geschlossen hat. Er suchte zu beweisen, dass Cohn an sieben Tagen in der Woche sein Geschäft offen habe, selbst wenn er den jüdischen Sabbat beobachte; der Angeklagte arbeite nämlich am Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag bis Sonnenuntergang, Samstag vom frühen Abend und Sonntag. Hierauf erwiderte Richter Mc. Kennel, dass es für einen Kaufmann un-