Neue Nationalzeitung
- Journal
- Neue Nationalzeitung
- Volume
- XI (1909)
- Issue
- Heft 1 (1.1.1909)
- Date
- 1909-01-01
- Page
- Seite 10 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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„Neue National-Zeitung" Nr. 1 warten, daf3 dem Treiben der Unholde, die ihr ,,Geschäft" bis nach Rußland, Rumänien und Ungarn ausdehnen, ein Ende gesetzt wäre. Die Sonntagsruhe in Russisch-Polen. Die Bevölkerung Russisch-Polens besteht bekanntlich aus Polen, Russen und Juden, und da im kaufmännischen Leben alle katholischen und griehisch-orthodoxen Feiertage außerdem noch die russischen Galatage für alle Einwohner obligatorische Ruhetage sind, so ist der jüdische Kaufmann, wenn er noch seine eigenen Feiertage berücksichtigen will oder muß, ökonomisch von vornherein in äußerst ungünstigen Lage gegenüber seinen christlichen Konkurrenten. Es gibt Wochen wo jüdische Geschäfte drei, vier Tage geschlossen haben; aber auch in ganz normaler Weise fallen mehr als zwei Tage in jeder Woche weg, und zwar: Freitag schließen die Juden ihre Geschäfte im Winter spätestens um 4 Uhr nachmittags, Sonnabend für den ganzen Tag und Sonntag ist es jetzt nur erlaubt, zwischen 2 und 5 Uhr offen zu haben. Aus diesem ökonomisch-rechtlichen und konfessionellen Dilemma sucht man bis jetzt vergeblich einen Ausweg. Der kleine jüdische Handel leidet aber ungeheuer darunter, und wenn man die sehr grosse Zahl derjenigen in Betracht zieht, die durch ihn ihr Leben fristen, so wird man die Verzweiflung der in Betracht kommenden jüdischen Kreise wohl verstehen können. Die jüdischen Nobelpreisträger. Von den fünf Nobelpreisen wurden zwei an jüdische Gelehrte verliehen. Die zwei jüdischen Preisträger sind Professor Paul Ehrlich. Direktor des Frankfurter instituts für experimentelle Therapie, und Gabriel Li p pm ann, Professor der Physik au der Pariser Sorbonne. Professor Ehrlich ist ein Schüler des Pathologen und Mikroskopikers Weigert. Die jüdische Abkunft Professor Ehrlichs verschloß ihm bis jetzt die Lehrkanzeln der großen deutschen Universitäten. Das llauptverdienst Professor Ehrlichs ist die \on ihm eingeführte Verwendung der Anilinfarben zur Sichtbarmachung feiner Unterschiede in den mikroskopischen Präparaten. Auch die Färbemethode zur Erkennung der Tuberkelbazillen rührt von ihm her. Professor Lippmann ist in Hollerich (Luxemburg, im }ahre 1845 geboren. Seine Studien absolvierte er in Deutschland und Frankreich. In Deutschland beschäftigte er sich mit dem Studium der Elektrizität und machte mehrere wichtige Entdeckungen auf diesem Gebiete. Im Jahre 1891 erfand, respektive verbesserte er die Farbenphotographie. Im Jahre 1883 wurde er an der Sorbonne Professor der experimentellen Physik. Im Jahre 1887 wurde er zum Mitgliede der Akademie der Wissenschaften gewählt. Er ist Verfasser bedeutender Werke über Thermodynamik und wurde vor kurzem von der Universität Cambridge (England) mit dem Titel »Ehrendoktor« ausgezeichnet. Ehrlich und Lipp mann sind beide ungetauft. Wir haben daher umsomehr Anlaß, uns über die Anerkennung die ihnen gezollt wurde, zu freuen. Denn die Preise sind nicht bloß Gelehrten jüdischen Abkunft, sondern ehrenhaften, stammesbewußten Juden zuerkannt worden. Der Preis beträgt je 192.000 Franks. G5M21N&g=UN& VSReiNSNGWRillWW Wien. Der Frauen-Wohtätigkeitsverein »Zuflucht« veranstaltet Mittwoch den 6. d. M. im Großen Musikvereinssaale eine Akademie mit Ball, deren Reinerträgnis wie alljährlich armen Gewerbetreibenden gewidmet wird. Mitwirkende: Selma Kurz, k. u. k. Hotopernsängerin; Frau Niese; Frl. Kutschera; das Beamten-Quartett; die Herren: Leopold Demuth, k. k, Hofopernsänger; Alfred Grü nfeld, Kammervirtuose; Otto Tressler, k. k. Hofburgschauspieler; Max Pallenberg, Mitglied des k. k. pri -. Theater a. d. Wien. Karten ("numerierte Sitze; a K 20.—, 10.—, 6.—, 4.—, 3.--~. Tänzerkarten ä K 2.— sind zu haben bei: Albert J. Guttmann, k. u. k. Hofmusikalienhandlung im k. k. Hofopernhause von 9—1 Uhr und von 3 — 7 Uhr; Frau Laura G oldsch in id t, II., Obere Donaustraße 75, Telefon Nr. 18310 und Frau Ida Figdor, I., Gonzagagasse 3, Telefon Nr. 17568, sowie bei sämtlichen Vorstandsdameu. Wien. Der »Jüdische Bürgerverein für die westlichen Bezirke Wiens« veranstaltet am 10. d. M. in den Ballsälen des Hotel Savoy, Vi., Mariahilferstraße 81 eine M ak kab äer fei er, bei der Herr Reichsratsabgeordneter Dr. Mahl er die Festrede halten wird. Hierauf musikalisch deklamatorische Vorträge, zum Schlüsse Tanz. Beginn 8 Uhr abends. Entreekarten K 1.50. Familienkarten fgiltig für 4 Personen) K 4.—. CzernOW.tz. (»Zionistisches Seminar.«) Nach Absolvierung des diesjährigen Vortragszyklus veranstaltet der jüdisch-nationale akademische Leseverein »F.mnnahv ein »Zionistisches Seminar«, bestehend aus drei großangelegten Vorträgen über rein zionistische Themen. Zeitschriften-Rundschau. Der Gerichtsprozeß Jesu. Wem ist nicht jener schreckliche Zuruf bekannt, den uns der antisemitische Mob nun schon seit 2000Jahren in die Ohren brüllt! »Ihr habt Jesum gekreuziget . Er hat sich als Schlagwort bis heute erhalten und selbst an Gymnasien sind oft Dank der stillen Duldung der Lehrerschaft die Beziehungen der allerjüngsten Generationen dadurch vergiftet worden. Es fehlte aber auch nicht an Männern, an Gelehrten von großem Rufe, die der Frage der Kreuzigung [esu durch die Juden und dem vorangegangenen Prozesse mit den Waffen wissenschaftlicher Untersuchung näher getreten sind. Der Prozeß (esu ist schon wiederholt Gegenstand juristischer Betrachtung gewesen. Zu verweisen ist namentlich auf die vortrefflichen Abhandlungen v. Mayrs in H. Groß Archiv, Band XX, Seite 269 und folgende und Doerrs im Archiv für Strafrecht und Strafprozeß, 55. Jahrgang, Seite 12 und folgende. In beiden Arbeiten ist die vorhandene Literatur angegeben. Nun versucht wieder Landrichter Mumm im »Berliner Tagblatt': der Frage näherzutreten. Er will die Frage beantworten, »ob sich der Prozeß, der mit der Verurteilung Jesu zum Tod am Kreuze endigte, in den Bahnen eines geordneten Verfahrens bewegte, oder ob er nichts weiter als ein Akt brutalster religiöser Vergewaltigung war, inszeniert von einer Schaar jüdischer Fanatiker und aus politischen Gründen unterstützt von dem römischen Prokurator.« Der Verfasser kommt auf Grund eingehender Studien des römischen Rechtes zu folgendem Resultate: »Der Prozeß Jesu war ein vor dem kompetenten Gericht geführtes Verfahren, das sich im großen und ganzen in geordneten Bahnen bewegte. Ungeachtet dessen kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, daß das Gericht, von Feindseligkeit gegen Jesus erfüllt, von Anbeginn darauf ausging, einen Verbrechenstatbestand zu konstruieren, um dann mit der größten Überstürzung den verhaßten Gegner — der es übrigens auch verschmähte, sich gegen die wider ihn erhobene Anklage zu verteidigen — des Todes schuldig sprechen zu können. Deshalb setzte sich das Gericht leichtfertig über wichtige, im Interesse des Angeklagten erlassene Formvorschriften hinweg. Mit anderen Worten: Der Prozeß Jesu vor der jüdischen Behörde war wohl im Grunde ein Akt politisch-religiöser Vergewaltigung. Allein, er war doch auch nicht ein von einflußreichen Priestern mit einem Haufen blinder Fanatiker ganz willkürlich inszeniertes, völlig gesetzwidriges Vorgehen, sondern ein in die Formen des Rechts gekleidetes, vom zuständigen Gericht geleitetes Verfahren; und auch das Urteil, das diesen Prozeß abschloß, entbehrte — vom Standpunkte der jüdischen Richter und des jüdischen Rechtes aus betrachtet — nicht der materiellen Begründung.«