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Neue Nationalzeitung · 1908-09-04 · Heft 35 (4.9.1908) · p. Seite 2

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Journal
Neue Nationalzeitung
Volume
X (1908)
Issue
Heft 35 (4.9.1908)
Date
1908-09-04
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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Nr. 35. behalten, in brutaler Weise tausenden von Wählern ihr Wahlrecht zu nehmen. Als erste Massregel nach dieser Richtung gilt die-von uns gebrachte (Mitteilung des Kultusvorstandes, dass im Sinne des § 2 der Wahlordnung alle Wähler, die bis zum 24. September die Kultus- Steuer für das laufende Jahr nicht bezahlen, ihr .Wahlrecht einbüssen. Das entspricht wohl dem Wortlaute des Gesetzes. Aber warum wird erst jetzt von dieser Vorschrift Gebrauch gemacht? Seit der Schaffung des gegenwärtigen Gemeindestatuts im Jahre 1896 wurde diese Vorschrift als toter Buchstabe angeschen; kein Präsident hat je bei einer Wahl zur Massregel des § 2 gegriffen! Kann man da nicht von einem Gewohnheitsrecht sprechen, oder, wie der Jurist sagen würde, von einem usus contra legem, der durch jahrelange Uebung sanktioniert, das Vorgehen des Herrn Dr. Stern als einen Gewaltsakt des Präsidenten im Interesse egoistischer Parteipolitik erscheinen lässt. Damit begnügt sich Herr Dr. Stern noch nicht. Er plant die Abschaffung der gedruckten Wählerlisten, die entgegen der bisherigen Uebung den Wählern nicht mehr (zugestellt werden sollen. 1 Für den Anfang genug. Das Weitere kommt noch. Herr Dr. Stern und seine Kahalpartei arbeiten also ganz galizisch. Sie wollen keinen sachlichen Kampf und keine prinzipielle Auseinandersetzung. An Stelle eines Programms setzen sie die Wortklauberei, die Intrigue und die Faust des Machthabers. Die Opposition darf ihnen darauf die Antwort nicht schuldig bleiben: die richtige Antwort auf die rücksichtslose Provokation. Und dazu wird es wohl genügen, wenn wir zu dem .Material, das wir bereits in den letzten anderthalb Jahren aufgehäuft haben, noch weitere Blätter beifügen, wenn wir die jüdische Oeffentlichkeit, und speziell die Kultuswähler, über das jetzige Regime in der Seitenstettengasse aufklären. * Wir haben vor einiger Zeit*) erzählt, dass im Wiener Kultus vorstände ein Mann, der bereits getauft war, als Diener angestellt ist. Zu jener Zeit, als wir dem Falle unsere Aufmerksamkeit zuwandten, sollte dieser Mann vom Kultus-Vorstand über Vorschlag des Vertreter-Kollegiums zum Beamten (Unter.Offizial) ernannt werden. Unser Artikel hat diese Ernennimg verhindert. Die Herren im Vertreter-Kollegium haben zwar kein Verantwortungsgefühl, aber sie besitzen ja doch etwas Scham. Sie sündigen wohl im stillen, doch ihre Handlungen öffentlich zu vertreten, haben sie nicht den Mut. Jene Ernennung ist daher unterblieben; sie wurde nicht mehr beantragt. Der Fall des getauften Amtsdieners im israelitischen Kultusvorstande ist noch nicht dessen einzige Sünde. Dieser Kultusvorstand besitzt noch eine andere Spezialität: einen christlichen Kultusbeamten. Wem ist nicht der Kampf bekannt, den ein Jude heutzutage, selbst wenn er sich mit der Maturitätsprüfung oder gar mit dem Universitäts-Absolutorium auszuweisen vermag, durchzufechten hat, Um selbst eine kleine Beamtenstelle zu erhalten? Der *) Kritikus: Die Karriere eines Kultusbeamten (Nr. 13, vom 27. März 1908). Staat stellt Perzentsätze auf; Land und Gemeinde, die von Juden Steuern einheben, erklären offen, schamlos, keinen Juden anzustellen. Der Jude, der keine Studien, hat, ist erst recht verloren. Es gibt keine Gemeinde in Oesterreich, die ihn als Diener anstellen würde, die paar Juden, die mit einem Hunde lohn von 2 K 30 h täglich bei der Wiener Omnibus-Gesellschaft als Kondukteure angestellt waren, werden als Ausländer vom Wiener Stadtrat aufs Pflaster geworfen; selbst als Hausierer wird der Jude in Oesterreich bald sein Leben nicht mehr fristen dürfen. In dieser antisemitischen Zeit, wo das jüdische Intelligenz-Proletariat verhungern muss, wo eine jüdische Beamtenstelle für tausende von würdigen jüdischen Kompetenten Existenz und Lebensglück bedeuten würde, hält es der Kultusvorstand von Wien für angemessen, in seinem Beamtenkörper auch einen Christen aufzuweisen. Der Herr, von dem wir hier sprechen, heisst Heinrich Schramm und i s t P o r t i e r beim Tempelinder Tempelgasse. In dieser Eigenschaft hat Herr Schramm vermöge des Gehaltes, der freien Wohnung und der sehr ergiebigen Trinkgelder ein Gesamteinkommen, welches ihm eine angenehme Lebensweise ermöglicht, um die ihn gewiss so mancher jüdische Proletarier beneidet. Diese Portierstelle des Herrn Schramm ist jedoch' nicht Gegenstand unserer Ausführungen. Es würde uns nie einfallen, so sehr wir auch dagegen sind, dass jüdische Gemeinden christliche Portiere anstellen, Herrn Schramm, der nun einmal angestellt ist, amovieren zu wollen. Aber dieser Herr Schramm hat neben seiner Portierstelle, die ja, wie man glauben sollte, den Mann ganz in Anspruch nimmt, vom Kultusvorstande eine zweite Stelle als Beamter mit einem separaten Gehalt zugewiesen erhalten. Er ist Diener und Beamter dieser Kultusgemeinde in einer Person. Zwei Stellen, von denen zwei jüdische Familien in anständiger und ausgiebiger Weise leben könnten, werden in der einen Person eines Christen kumuliert. Herr Schramm ist also gleichzeitig Portier in der Tempelgasse und Kanzlist in der Seitenstettengasse. Der Dienst, den Herr Schramm als Kanzlist versieht, ist ein besonders verantwortlicher. Er ist dem Expedit zugeteilt und besorgt die Expedition sämtlicher Stücke, die vom Kultusvorstande ausgehen. Ueberdies arbeitet er auch in der Bethauskanzlei. Dort führt er das Exhibiten-Protokoll, er behandelt das Bethaus-Archiv, er ladet die Parteien zu sich und erteilt ihnen Auskünfte. Für diese Verwendung in der Bethauskanzlei erhält Herr Schramm ausser seinem Kanzlisten-Gehalt noch' Zulagen von ungefähr 200 K jährlich. Wie mancher der jüdischen Kultusbeamten würde diese Zulagen dringender benötigen, weil er eben nicht Portier im Nebenamte ist! Sollte der Kultusvorstand der Ansicht sein, dass alle diese Arbeiten nur von einem christlichen Portier ausgeführt werden können? .... Der Portier als Bethaus-Kanzlist, der Christ als jüdischer Kultusbeamter kennzeichnet am besten die Wirtschaft des Kultusvorstandes der Reichshaupt- und Residenzstadt Wien. Wir werden am 15. November sehen, ob die jüdischen Steuerträger diese Zustände künftig für erträglich halten. L. *

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