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Neue Nationalzeitung · 1908-08-14 · Heft 32 (14.8.1908) · p. Seite 6

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Journal
Neue Nationalzeitung
Volume
X (1908)
Issue
Heft 32 (14.8.1908)
Date
1908-08-14
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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Spitf*^. „Netie National-Zeittmg" Kr. 32. der Behandlung, die man ihnen zu Teil werden lässt, sieh als Finnländer fühlen sollen. Aber betrachten sie sich nicht selbst als finnisch, so können sie auch nicht verlangen, dass die öffentlichen Gewalten des Landes sie dafür annehmen sollen. Sie müssen also damit beginnen, unter sich eine der beiden Landessprachen zu sprechen. Sonst sind und bleiben sie fremd und seien sie noch so eingeboren. Als ich im Mai dieses Jahres mich in Finnland aufhielt, wurde in den dortigen Blättern nicht wenig über mich geschrieben, oftmals so wohlwollend, dass ich meiner Dankbarkeit' hierfür nicht genug Ausdruck geben kann. In der Regel wurde dabei, zumeist in scherzhaftem Tone, meiner jüdischen Herkunft gedacht. Beiläufig bemerkt: Es ist keine Gefahr vorhanden, dass es mir entfallen könnte, in welcher Religionsgenossenschaft ich geboren bin! Ich gestehe, dass ich, würde; ich nicht mein Leben lang unablässig von anderen daran .gemahnt worden sein, es vergessen hätte, so geringe Bedeutung hat es für mich selbst gehabt. Aber ich kann mit Börne sagen: ,,Es ist wie ein Wunder. Tausend Mal habe ich es erfahren und dennoch bleibt es mir beständig neu. Ein Haufe Menschen wirft mir vor, dass ich Tudc bin. Ein anderer vergibt es mir. Ein dritter lobt mich dafür. Aber alle denken sie daran. Sie sind wie hineingebannt in diesen magischen Judenkreis; keiner von ihnen kann aus ihm herauskommen." Sobald jemand 'die Feder aufs Papier setzt, um etwas über mich zu schreiben, für oder gegen mich, so ist unabänderlich das terste, was er mitteilt, dass ich ein Jude bin! Wie komisch! Gibt es etwas, das ich in tieferem Sinne nicht bin. so ist es dies. Ganz Dänemark wie ganz Finnland sind vom Judentum durchdrungen, ihr Gott ist jüdisch, ihre Religion ist umgebildetes. weiterentwickeltes Judentum mit einigen mystischen Zusätzen. Das alte Testament ist hier wie dort einheiliges Buch, und das neue, das noch heiliger ist als daa alte, ist von Juden geschrieben. Die Hälfte der dänischen Kultur stammt aus Palästina; die Hälfte seiner Literatur ist von dorther inspiriert. Selbst die Namen, die echtesten dänischen, Petersen, Hansen, Jensen usw., sind jüdische Namen, biblische Namen. Gelingt es einem vereinzelten jungen Manne, sich für kurze Zeit von dem herrschenden Judentum loszumachen, so fällt er alsbald auf allen Vieren darein zurück, kehrt wie so viele Dänen zurück zu einem der vielen Repräsentanten Jerusalems, zum Papste oder zu Grundtvig, oder (wie Strindberg) zu Swedenborg. Es gab leine Zeit, da wartich so ziemlich der einzige Mensch iin ganzen Lande, der kein Jude war. Und nichtsdestoweniger könnte „man fast sagen, das einzige, was alle Leute im Lande i.von mir wissen, und das einzige, was sie beständig dem Auslande von mir mitteilen, ist, dass ich einer sei. Alle leben und atmen sie in Jerusalems Atmosphäre. Alle Kirchen sind von ihr voll. Ks ist nicht länge her. dass sie an der Universität eingeatmet wurde. Und denjenigen unter den Dänen, der am frühesten, eifrigsten und hartnäckigsten in seinem Geistesleben nach Athen zurückgestrebt hat, werden sie nicht müde, abweisend oder zum Scheine anerkennend, auf da«; Jerusalem zurückzuführen, das sie sich selbst nie aus dem Sinn schlagen können. In Finnland liegen die Verhältnisse so. dass niemand der von jüdischen Eltern geboren ist, das Recht auf mehr als dreitägigen Aufenthalt im Lande hat. Es wurde, wie angedeutet, in der Presse anlässlich meines Kommens nicht wenig darüber gescherzt. Das Hufonstadsbladet vom 17. Mai enthält ein Feuilleton, worin der Verfasser erklärte, er wolle eine Seite meines Charakters hervorheben, bei der noch niemand von denen, die mich gefeiert, verweilt hätte, nämlich meinen Muti „Er hat hier herauf zu kommen gewagt, um Vorträge zu halten, und riskiert, vier Tage hier zu bleiben, also einen Täg länger, als er berechtigt war. Er hat sich der Gefahr ausgesetzt, mittelst Gefangenentransports oder auf ähnliche Weise heimgeschickt zu werden! Der Arme, wenn man nach dem Buchstaben des Gesetzes mit ihm verfahren wäre! Erstens hat er Vorträge gehalten! Dazu hatte er kein Recht. Er hatte das Recht, auf der Treppe der Universität sitzend, Schuhriemen und Zündhölzchen, Apfelsinen und Ansichtskarten zu verkaufen, doch keineswegs im Festsaale der Universität Vorlesungen zu halten. Das Gesetz gestattet ihm. einen abgelegten Ueberrock oder ein Paar alte Stiefel zu verhandeln, aber es gestattet ihm nicht, die Resultate seiner Forschung darzulegen! Das Gesetz macht natürlich keinen Unterschied zwischen den Individuen. In der Theorie zum mindesten! In der Praxis stellt sich die Sache etwas anders. Aber was geht das, zum Kuckuck; das Gesetz an, welcher Religion ich bin? Weshalb soll es-einem christlichen Taschendieb, der ein Ausländer ist. gestattet. sein, sich in diesem Lande, so lange er wolle, aufzuhalten, während Brandes nicht mehr als drei Tage hier weilen darf? Ja, sagt mir das! Ich kann nicht leugnen, dass es sich komisch gemacht hätte, wenn das Gesetz gestern abends 9 Uhr, al-, der dritte Tag abgelaufen war, seinen Hausfrieden gebrochen und ihn, die vielleicht vornehmste Geistesgrössc der Gegenwart uler Ausdruck nmss auf Rechnung des Verfassers gestellt werden), mit dem ersten abgehenden Dampfboote ausser Landes geschafft hätte. Ich vermute, Europa würde eine herzliche Lache auf Kosten des Mustervolkcs angeschlagen haben. Und ich gestehe, ich hätte Europa das kleine Vergnügen gegönnt." Diese scherzhaften Worte zeigen, wie ein Ausländer vnii jüdischer Abstammung in Finnland gestellt ist, und zwar nicht vermöge irgend einer von den russischen Machthabern getroffenen Bestimmung, sondern kraft eines finnischen Scnatsbeschlusses. der nicht älteren Datums ist als aus dem Jahre 1889. Ausländer indessen können ia anderswohin reisen. Schlimmer sind die Juden daran, die dort geboren sind. Auch sie sind den übrigen Bürgern des Landes nicht gleichgestellt. Man wird sich erinnern, mit welchem Aufgebot an Kraft die Finnländer sich von dem Bobrikowschen Fkas befreiten, der ihnen die Abdienung ihrer Wehrpflicht im russischen Heere auf russischem Boden auferlegte. Durch Massenauswanderung und eine allgemeine Arbeitseinstellung wurde die Aufhebung dieser Bestimmung' durchgesetzt. Aber als die Finnländcr sich dergestalt befreiten, nahmen sie von dem Rechte, keine russischen Soldaten zu sein, die in Finnland lebenden Juden - etwa 1000 Köpfe in allem - aus. Diese jungen Leute wurden dem russischen Heere ausgeliefert und, was unglaublich klingt, mir aber von einem jungen Studenten versichert wird, den eben selbst die Reihe trifft, seine Wehrpflicht in Russland abzudienen: es wird ihnen nachher verboten, in ihre finnische Heimat zurückzukehren. Ergeht es schon so dem in Finnland geborenen Juden, wenn er im russischen Heere gedient hat, so kann man sieh vorstellen, mit welchen Schwierigkeiten die ausserhalb Finnlands geborenen russischen Soldaten, die im Lande zu bleiben wünschen, zu kämpfen haben. Mir liegt ein Sehreiben aus Helsingfors, Nylands Leu, Landeskanzlei, vom tS. Februar 1907 vor. das in einem schauderhaften von mir etwas mundgerecht gemachten Kanzleistil fol - gendes mitteilt: ..Da laut Senatschreibens vom 29. März 1889 jeder Israelit gehalten jst. bei dem Gouverneur des Distrikts, in dem er vorläufig Erlaubnis erhalten hat, zu wohnen jeden (■>. Monat aufs neue um eine Aufenthaltskarte oder einen Gewerbeschein anzusuchen, so wird dem Soldaten A. K. mit Frau und Kindern hiermit die Erlaubnis erteilt, sieh während der Dauer von sechs Monaten, vom heutigen Tage an gerechnet, in Helsingfors aufzuhalten, doch was die Kinder anbelangt, nur s,) lange sie im elterlichen Hause verbleiben. Als» nicht, wenn sie heiraten oder zum Militärdienst einberufen werden: denn da sind sie verpflichtet, das Land zu verlassen, ohne Rechte, sich später hier wieder anzusiedeln. Es wird somit dem Soldaten A. K.. nachdem er sich beim Magistrat gemeldet hat. gestattet. Kunstarbeiten oder andere von ihm selbst verfertigte Sachen, Brot und anderes Backwerk. Beeren. Früchte. Zigarren, Zigaretten. Zahn - Stocher, alte Kleider und Schuhe zu verkaufen, mit einfachem Hausrat und Leinwand, Mützen und Hüten wie anderem Kram von geringem Wert zu handeln, alles dies gegen Bezahlung der Steuer, die nach der Schätzung ihm auferlegt wird, sowie gegen die Verpflichtung, nach Ablauf der zugestandenen sechsmonatlichen Frist seine Aufenthaltskarte oder seinen Gewerbeschein in der Polizeikammer abzugeben. Dort kann ihm dann ein neuer Schein ausgefolgt werden, falls die Polizeiobrigkeit für gut befindet, selbiges zu befürworten. Dagegen wird dem A. K. samt Familie streng verboten, Märkte ausserhalb von Helsingfors zu beziehen oder im Lande umherzureisen. um daselbst Handel zu treiben, bezw. ein Handwerk auszuüben, desgleichen ihm auch strengstens untersagt wird, nach einem andern Ort innerhall) der Landesgrenzen, z. B. nach Wiborg zu ziehen. Sollte dieses Verbot übertreten oder A K. und Familie bei Bettelei oder sonstigem unanständigen Verhalten betroffen werden, überhaupt begründete Klage gegen sein Petragen einlaufen, so weiden er und di" Seinen auf polizeiliche Veranstaltung hin in ihre zuständige Gemeinde abgeschoben werden." In Helsingfors wurde infolge des Ausweisungsbefehles, der an mehrere jüdische Familien, auch an solche, die seit Tahren im Lande ansässig waren, vom Senate ergangen war, für den 28. Mai d. f. in das Nvlncndsche Nationshaus ein Meeting einberufen. Daraufhin brachte die H dsingforser Zeitschrift Eyren der Leuchtturm\ das Organ der ultraschwedischen Partei, am 23. Mai einen kurzen Artikel unter der Ueberschrift ..Einige denkwürdige Worte für unsere Judenbeweiner", der aus dem Werke des dänischen Bischofs Mar-

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