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Neue Nationalzeitung · 1908-07-10 · Heft 28 (10.7.1908) · p. Seite 10

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Journal
Neue Nationalzeitung
Volume
X (1908)
Issue
Heft 28 (10.7.1908)
Date
1908-07-10
Page
Seite 10 (sequence 10)
Language
German
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Seite 10. „Neue National-Zeitung" Nr. 28. Eine Antisemitin für jüdische Volksbildung. Einen interessanten Ausgang nahm ein Prozess, der in Petersburg vor dem Friedensrichter zur Verhandlung kam. Die Gerichts-Berichterstatterin der antisemitischen „Nowoje Wremja" hatte eine ihrer Kolleginnen, eine Jüdin, in den Wandelgängen des Bezirks-Gerichtes mit Ausdrücken beschimpft, die dem Wörterbuche ihres Blattes entnommen waren. Da die Verbal-Injurie in Gegenwart von Zeugen erfolgt war, kam die Sache vor das Gericht. Die „Nowoje Wremja" hatte ihren Rechts beistand zur Verteidigung ihrer Mitarbeiterin abkommandiert; die Klägerin vertrat ihre Sache persönhoh. Die Zeugen bestätigten die Tatsache der Beleidigung; der Friedensrichter erklärte die gefallenen Worte lür beleidigend und verurteilte die Mitarbeiterin der „Nowoje Wremja'' zu sieben Tagen Arrest ohne Ablösung durch eine Geldstrafe. Da erklärte die Beleidigte, ihrer Kollegin verzeihen zu wollen, wenn diese z5 Kübel zu Gunsten der „Gesellschaft zur Verbreitung der Bildung unter den Juden" zahlen wolle, was die Verurteilte in ihrer antisemitischen Gesinnungstreue sofort annahm. Die Amtstracht eines jüdischen Lehrers. Die Strafkammer in Darmstadt verhandelte am 19. Juni gegen dun jüdischen Lehrer S. G. zu 11. wegen Ucbertretung des § 360, Absatz 8 des iuralgesetzbuches. G. hatte bei einer B e e 1 d i g u n g zu Dornheim im Grossherzogtum. Hessen eine Kleidung getragen, welche der Amtstracut der evangelischen Geistlicncn ähnlich war, nur dass er diu weissen Balichen weggelassen hatte, und statt eines viereckigen ein rundes Sammtbarett trug. Der Angeklagte war auf Anzeige der geistlichen Behörde wegen U Übertretung des obgenannten Paragraphen, nach welchem strafbar ist, „wer unbefugt eine AmtsKleidung^ trägt", angeklagt, von dem zuständigen Schöffengericht aber, wie von uns seinerzeit gemeldet, freigesprochen worden. Dagegen hat die Anklagebehörde Berufung eingelegt und jüngst gelangte die Sache vor der Strafkammer zu erneuter Verhandlung. Der Angeklagte beruft sich darauf, dass es sein Recht .sei, dieses Ornat zu tragen, das seit einer langen Reihe von Jahren in den jüdischen .Genieinden aller religiösen Richtungen eingebürgert sei. Das Schöffengericht hatte aus zwei Gründen freigesprochen: Zunächst weil Geistliche nur insoweit als Beamte anzusehen seien, als sie staatliche Funktionen ausüben, nicht aber bei Ausübung rein kirchlicher Handlungen. Der Begriff der Amtskleidung beziehe sich aber nur auf Beamte, als welche Geistliche in diesem Falle nicht anzusehen seien. Das Schöffengericht nahm weiter an, dass der Angeklagte auch aus subjektiven Gründen freizusprechen sei, da nur der „unbefugt'" eine Amtstracht trage, der sich der Rechtswidrigkeit seiner Handlung bewusst ist; dies sei aber hier nicht der fall. Die Strafkammer hat unter Aufhebung des schöffengerichtlichen Urteils den Angeklagten zu einer Geldstrafe v o n fünf Mark verurteilt, indem sie annahm, dass die Amtskleidung der evangelischen Geistlichen den Schutz des $ 3A0 Ziffer 8 geniesse, und indem sie weiter feststellte, dass der Angeklagte hätte wissen müssen, dass er nicht berechtigt sei, die von ihm beliebte Kleidung zu tragen. — Der Verurteilte wird gegen das Strafkammerurteil Revision einlegen. Das Haus Rothschild und Fürst Eulenburg. Die ultramontane „A ugsburger Zeitung'" weiss über das Verhältnis des verstorbenen Barons Nathaniel Rothschild zu dem jetzt wegen Verbrechen des Meineids angeklagten Fürsten Eulenburg folgendes zu erzählen: „Wie in den hiesigen Finanzkreisen bekannt ist, entstanden die intimen Beziehungen zwischen dem Fürsten Eulenburg und dem Hause Rothschild in der ersten Hälfte der 90er Jahre. Der erstcre war damals schon Begleiter Kaiser Wilhelms auf dessen Nordlandsreisen, und gerade in jener Zeit hatte der Kaiser grosses Wohlgefallen an den schöngeistigen Neigungen Eulenburgs gefunden. Es war jene Penode, in welcher der „Sang an Aegir'" entstand. Schon damals aber befand sich Eulenburg in beengten Geldverhältnissen, welche ihm weder die Fortsetzung seiner eigenen persönlichen Liebhabereien gestatteten, noch auch die hohen Anforderungen decken konnten, welche der Verkehr mit dem Kaiser an dien Fürsten stellte. Derselbe hatte deshalb schon damals Beziehungen zu Finanzkreisen gesucht, und schliesslich nahm sich Baron Nathaniel von Rothschild des Fürsten Eulenburg an. Augenscheinlich aber haben hierbei auch politische Gründe mitgespielt. Es hatte damals den Anschein, als ^enn in Preussen-Deutschland eine christlich-konservativ-antisemitische Aera beginnen'sollte. Es war der Zedlitzsche Schulgesetz- Entwurf eingebracht worden, die antisemitische Bewegung hatte unter der Mitwirkung Ahlwardts einen grossen Aufschwung genommen und der Bund der Landwirte war mit einem starkantisemitischen Einschlage begründet worden. Man richtete sich auch besonders gegen die Caprivische Handelspolitik, welche den für Oesterreich günstigen Handelsvertrag zustande gebracht hatte. Bei letzterem hatte auch Eulenburg mitgewirkt! Es wird somit verständlich, weshalb diejenigen Kreise, deren Hauptrepräsentant das Haus Rothschild ist, ein grosses Interesse daran hatten, sieh einen Mann dienstbar zu machen, welcher einen so starken persönlichen Einfluss auf Kaiser Wilhelm gewonnen zu haben seinen. Seit jener Zeit lässt es sich auch genau verfolgen, dass in der Nähe des Kaisers immer wieder Personen aultraten, welche die Bildung einer „liberalkonservativen Mittelpartei" einpfählen, aus welcher die Antisemiten, die extremen Agrarier und — das Zentrum ausgeschlossen werden sollten. Die jetzige Bülowschc Blockpolitik ist ja auch nur die Fortsetzung des früheren Eulenburgschen Mittelpartei-Planes, der also, wie jetzt unzweifelhaft feststeht, dem Fürsten Eulenburg unter Beigabe Rothschildscher Banknoten „suggeriert" wurde." Der Schreiber dieser Zeilen scheint die Rothschilds sehr wenig zu kennen. Sonst müsste er den Nathaniel Rothschild als den Letzten ansehen, der sich durch jüdisch-politische Erwägungen beirren liess . . . ^eitschpiftcn=Rundschau. Midrascu Abarbanel. Ueber diese durch Dr. C h a z a n o w i c z in Bialystok ins Leben gerufene jüdische N a t i o n a 1 b i b 1 i o t h e k in Jerusalem wird der „Allg. Zeitung des Judentums" aus Jerusalem geschrieben: „Als im Jahre 1892 die zivilisierte Welt das vierhundert jährige Jubiläum der Entdeckung Amerikas feierte, wurde it. Jerusalem zur Erinnerung daran, dass sich vor vierhundert Jahren — damals hatte bereits das Weltgericht sein Urteil gesprochen — den Verstossenen Israels eine neue Heimat auftat, unter den Auspizien der B nai Brith-Loge eine Bibliothek gegründet, die zu Ehren des Mannes, in dessen Leben sich die Grösse und Tragik jener Zeit wiederspiegelt, den Namen „Midrasch Abarbanel'* erhielt. Aus kleinen Anfängen hat sich diese Bibliothek im ersten Dezennium ihres Bestehens gedeihlich entwickelt. Durch die grossartige Schenkung des hochherzigen Idealisten Dr. Joseph Chazany «'icz in Bialystok sowie durch eine Reihe kleinerer Schenkungen und Neuanschaffungen ist die Büchersammlung bereits bis zu 30.000 Bänden, grösstenteils Hcbraica und Judaica, angewachsen. Darunter befinden sich wissenschaftliche Werke von hohem Werte und Spezialsammlungen, wie sie vielleicht in keiner der grossten Bibliotheken anzutreffen sind. Seit fünf Jahren ist die Büchersamnüung in einem eigenen Heim untergebracht, das einstweilen aus dem rechten Flügel des geplanten grossen Bibliotheksgebäudes besteht. Die Anstalt wird vom Exekutivkomitee des B'nai Brith-Ürdens in New-York mit 1000 Franken, vom „Hilfsverein der deutschen Juden" mit 2000 Franken und von zionistischen Vereinen, mit rund 1000 Franken jährlich unterstützt. Diese Summen reichen aber zur würdigen Ausgestaltung der Bibliothek nicht aus. Die Verwaltung setzt sich aus Vertretern jener drei Orga- nisationen zusammen. * * * Das Juliheft der „Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden" weist nachstehenden Inhalt auf: I. Abhandlungen. Dr. jur. Jakob Thon, Jaffa: Aufnahmen von Juden in den österreichischen Staatsverband und Entlassungen aus demselben. 2. Dr. Theodor Haas, Brünn: Die Juden in Ucsterreichisch-Schlesien. 3. Dr. Otto Melier, Darmstadt: Die Juden im Königreich Sachsen. II. Statistisches Archiv. Eheschliessungen in Deutschland im Jahre 1905. Die israelitischen Kultusgemeinden in Ungarn im Jahre 1900. Yei uandtenehen in Ungarn im Jahre 1906, Ehetrennungen von Juden in Ungarn. Die Zahl der Juden in Stuckholm. Die argentinischen Kolonien der Ica. III. Literatur. Verhandlungen des .Vereines für Sozialpolitik über die berufsmässige Vorbildung der volkswirtschaftlichen Beamten. Wirtschaftliche Tätigkeit in Palästina. Dr. Arthur Gold m a n n: Das Judenbuch der SchcffStrasse zu Wien (1389—1420).

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