Neue Nationalzeitung
- Journal
- Neue Nationalzeitung
- Volume
- X (1908)
- Issue
- Heft 24 (12.6.1908)
- Date
- 1908-06-12
- Page
- Seite 7 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 24. gebracht hat. Kino Zentralisierung führe zur Bureaukratjsierung und zur Verknöcherung. Ks entwickeln sich da immer Instanzen", und es entscheide dann mehr der Verstand als das Herz. Gerade der vom Referenten so sehr gelobte Wöchncrinncn- Verband sei hiefür ein Beweis. Bei diesen Worten bemächtigte sich einiger Damen eine grosse Unruhe. Redner erzählt, dass er vor einigen Wochen in die Lage gekommen sei, für eine arme Klientin, ein jüdisches Mädchen, die Hilfe des Wöchnerinnen-Vereines in Anspruch zu nehmen. Diese Hilfe wurde versagt. Einige Damen' werden noch gereizter. Eine Frau ("« o 1 d s e h m i d f..Zuflucht") schreit aufgeregt unter allgemeiner Heiterkeitt: ,.Nicht sprechen lassen!" Redner setzt fort und detailliert den Fall. Der Verein stellte sieh nämlich auf den Standpunkt, druss schon acht Tage seit der Entbindung verstrichen seien. Das Mädchen war nämlich in Wien fremd und erfuhr erst nach der Entbindung von der Existenz des Vereines. Deshalb bekam sie nichts . . . Die Präsidentin war verreist, die Vizepräsidentin musste, .als die Schwester der Wöchnerin zu ihr kam, gerade probieren, und der Vereins-Sekretär, der musste erst referieren. Inzwischen hätte die Wöchnerin in der grossen Wiener Stadt mit dem ..goldenen Iler/.c n" elend verhungern können. So siebt es in Wirklichkeit mit dem so gerühmten Wöchnerinnen-Verband aus. Ist das ein Wohltätigkeitsverein oder eine Wohltätigkeits-Spielerei? Dr. Landau möchte daher diesen Verbind nicht als Symbol der neuen Zentralstelle hinstellen. Es gelangt sodann das R e gu I i t i v mit einem Amendement des Dr. Zins er zur Annahme. Die wichtigsten Stellen desselben sind: Regulativ der Zentralstelle? für das Jadische Armenwesen In Wien. I. Name. Sitz und Zweck der Zentralstelle. Behufs Anbahnung eines geregelten Zusammenw irketis der in Wien bestehenden Vereine. Korporationen und Anstalten, welche sieh ausschliesslich oder teilweise mit der l nterstützung jüdischer Artner in irgend einer Form befassen, wird eine ..Zentralstelle für das jüdische Armenwesen in Wien" begründet. Die Zentralstelle hat ihren Sitz im Arntsgebäude der israelitischen Kultusgemeinde Die Zentralstelle bezweckt: Z i. Die Errichtung und Führung eines Zentral- A rm e n k a t n s t e r s > 2. Die Errichtung und Erhaltung einer Z e n t r a 1 - A u sk u n f t s s t c 1 1 e. 3. Die Förderung" der Annenpflege durch Austausch und Verbreitung" wichtiger Frfalmingen auf diesem Gebiete. II. Teilnahme an der Zentralstelle. An der Zentralstelle nehmen teil: r. Jene jüdischen Wiener Wohltätigkeits Institutionen, welche ihre Teilnahme formell anzeigen. 2. Einzelpersonen, welche ihre 'Teilnahme formell anzeigen und durch das Kuratorium zugelassen werden. VII. Der Zentral-Armenkataster. Der Zentral-Armenkataster hat die Aufgabe, die jüdischen Familien und Personen, welche die öffentliche Armenpflege oder die Wohltätigkeit der in Wien bestehenden Vereine. Korporationen und Anstalten in Anspruch nehmen, fortlaufend in Evidenz zu halten und hiedurch beizutragen, dass: a') die gewerbsmässige Bettelei bekämpft und die Beteilung unwürdiger Personen verhindert, b) die reberhäufung einzelner Familien und Personen mit Unterstützungen verhütet. c) den Mängeln in der bisherigen Fürsorge für wirklich Bedürftige tunlichst abgeholfen. d) ein einheitliches Vorgehen in Angelegenheiten der Armenpflege herbeigeführt werde. Seite 7. Die teilnehmenden Institutionen haben die von ihnen erteilten Unterstützungen und die aus dem Grunde der Unwürdigkeit erfolgten A b I e h n u n g e n, wenn möglich, sofort, sonst längstens binnen acht Tagen mittelst eines festgesetzten Formulares der Zentralstelle bekanntzugeben. Unterstützungsfälle, welche aus besonderen Gründen ausnahmsweise eine diskrete Behandlung erheischen, sind mittelst eines festgesetzten Formulares unter Verschluss mit dem Vermerke ..Vertraulich!" der Zentralstelle mitzuteilen. Die diesfälligen Anzeigen sind ausschliesslich von dem Obmannc bezw. seinem Stellvertreter zu eröffnen, zur Kenntnis zu nehmen und in sicherer Weise zu verwahren, so dass sie anderen Personen nicht zugänglich sind. Sollte der Obmann bezw. sein Stellvertreter finden, dass ein als vertraulich behandelter Unterstützungsfall eine Familie oder eine Person betrifft, welche wiederholt oder mehrseitig die Hilfeleistung von Wohltätigkeits- I Institutionen in Anspruch genominen hat. so hat er hievon jene Institution, welche die vertrauliche Mitteilung gemacht hat[. zu verständigen und eventuell mit Zustimmung der botreffenden Institution die Aufnahme des Falles 'in den Zentral-Armenkataster zu verfügen. Die Zentralstelle hat die von den teilnehmenden Institutionen und Einzelpersonen verlangten Informationen über Unterstützungswerber tunlichst rasch zu erteilen. Tn der Regel geschieht dies in kurzem Wege, in komplizierteren Fällen aber oder über n-in ausnahmsweise gestelltes Ersuchen schriftlich. Die Information hat zu enthalten: Ob und von welchen Institutionen und womit die betreffend** Familie oder Person unterstützt worden ist oder noch unterstützt wird: ob sie vor» der öffentlichen Armenpflege und welche Unterstützungen sie erhalten hat t>der noch erhält: ob und von wem hinsichtlich der /K-treffenden Familie od -v Person eine Warnung he/.w. eine Anempfehlng vorliegt. An Institutionen und Einzelpersonen, welche an der Zentralstelle nicht teilnehmen, sind 'Informationen nur dann zu erteilen, wenn ein begründetes Interesse'dargetan wird. Darüber ob das Interesse begründet sei entscheidet das Kuratorium. Für die Erteilung von Informationen an Institutionen und Einzelpersonen. welche an der Zentralstelle nicht teilnehmen, wird die Einhebung einer von dem Kuratorium festzusetzenden Gebühr vorbehalten. VIII. Die Zentral-Auskunftsstelle Die Zentral-Auskunftsstelle wirkt: 1. Als Auskunftsstelle für Institutionen, Armenpfleger und Wohltäter, zur Erteilung von Informationen über Annensachen und zur Verlautbarung der an jüdische Bewerber zur Verleihung gelangenden Stiftungen und Bencfizien. 2. Als Anhör- und Katerteilungsstelle für Hilfesuchende und zwar: Namhaftmachung der i fHinstellen, die nach Be schaffenheit des Falles zur Hilfeleistung berufen erscheinen: Bekanntgabe der Modalitäten für die Bewerbung um Stiftungen, für die Aufnahme in Heil-, Kur-, Pfleg ' und Erziehungs- Anstalten, für Fahrpreisermässigungen oder -Befreiungen: Auskünfte in Zuständigkeits- Vormundschafts-, Ehe- und Matrikel- Angelegenheiten u dergl. Behufs Erfüllung ihrer Aufgabe obliegt der Zentral-Auskunftsstelle die Sammlung und Bearbeitung der Statuten und Jahresberichte der in Wien bestehenden füdis< hen und interkonfessionellen Wohltütigkeits-In^titute und die Verfassung diesfälliger Zusammenstellungen als Behelfe für die praktische Armenpflege. Russland. Der Pogromprozess in Bialystok. Bialystok. den 7. Juni. (On'g.-Korr.) Morgen beginnt der Monstrc-Prozess wegen der traurigen Tudenabschlaehtungen in der Stadt vom 1. bis 3. Juni 1906. 36 Personen (Hubgans) sind angeklagt, davon 34 wegen Raub, lediglich zwei wegen 'Mord, resp. Mordversuch. An Zeugen sind 300 vorgeladen, davon 215 über Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Angeklagten haben vorläufig keine Vertreter, da sämtliche hiesigen Advokaten die Verteidigung abgelehnt haben. Ich werde Ihnen über die Verhandlung näher berichten. G*»sren die jüdischen Banernkolonien» Petersburg. Zu den verschiedenen Mitteln, die die Regierung für ihre programmässig langsame Lösung der Agrar- Neue Nattonal-Zeitung'