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Neue Nationalzeitung · 1908-03-20 · Heft 12 (20.3.1908) · p. Seite 10

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Journal
Neue Nationalzeitung
Volume
X (1908)
Issue
Heft 12 (20.3.1908)
Date
1908-03-20
Page
Seite 10 (sequence 10)
Language
German
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Seite 10. ,ifreue National-Zeitung" Nr. 13. Jgingescndeh Israelitischer Tenipeiverein für die Bezirke Wieden und Margarethen, Wien. Euer Hochwohlgeboren! Nach jahrelangen, mühevollen Vorarbeiten hat der Tempelverein für den IV. und V. Bezirk, Wien, ein Grundstück erworben, welches, für die Erbauung des für beide Bezirke bestimmten Gotteshauses vollkommen geeignet ist. Die Kosten dieses Baugrundes wurden fast vollständig von der israelitischen Kultusgemeinde zur Verfügung gestellt, wogegen der Verein die Verpflichtung übernommen hat, die erforderlichen Mittel für den Bau. für die Einrichtung und Ei'hSltung des Gotteshauses aufzubringen. : In allen anderen Bezirken bestehen bereits würdige- und entsprechende jüdische Gotteshäuser, nur unsere beiden" Bezirke mussten sich bisher mit zwei unzulänglichen und durch Ihre Lage ungeeigneten, gemieteten Betlokalen begnügen. Der Umstand nun, dass eines dieser beiden Betlokale, und zwar das grössere demnächst demoliert werden muss, erhebt die Errichtung eines neuen Gotteshauses von einem blossen Wunsche zu einer drin g e n d e n N o t w e n d i g k e i t. Wer hätte noch nie d;is Bedürfnis empfunden, in den Tagen der Freude, in Zeiten der Trauer und der Bedrängnis die Stätte der Andacht und des Trostes aufzusuchen, seinen Lieben an gottgeweihtem Orte eine Stunde treuen Gedenkens zu widmen? End wenn bei solchen Anlässen der in jedem Manschen wohnende Drang. Gutes zu tun, besonders lebendig wird, wo fände sich eine geeignetere Stätte, ihn zu betätigen, als das Gotteshaus? In diesem Sinne entspricht die E r r i c h - t u n g d e s g e p 1 a n t e n T e m p e 1 s aber au c h d e n I ntentionen unseres e r h a b e n e n, geliebte n M on a r c h c n. indessen' oj ä h r i g e m R -e g i e r u n g s j a h r e d a s G o t t c s h a u s e r s t e h e n s o 1 1. Ist auch die Förderung der Errichtung desselben zunächst Ehrenpflicht unserer Glaubensbrüder in Wieden und Margareten, so war es anders -its zu allen Zeiten edler Brauch, dass auch fernerstehende Glaubensgenossen einem solchen Werke ihre Mithilfe freudig widmeten. Wir richten daher an Euer Hochwohlgeboren die ergebene Bitte, sich i'Y-irch Zuwendung eines Beitrages*) an der \*| illendung dieses Tempels zu beteiligen, damit er baldigst erstehe zur Ehre Gottes-■ und als ein äusseres Zeichen ' der Liebe und Venehrung für unseren erhabenen Monarchen, der sich durch seinen Ausspruch : .,M e i n e m Herzen st e h e n a-1 1-e m e inc Untertanen o h n e Unterschied d es Gl a u b e n s gleich nahe" ein unvergängliches Denkmal in unserer alier Herzen errichtet hat. Hochachtungsvoll für den fsrae/itischen 7'empeh erein für die Bezirke Wieden und Margai elen,; Wien: Oberrabbiner Dr. Moritz Güdemann, Ehrenpräsident. Adolf Hofmann. kais. Rat Adolf Lichtblau, Franz Frankl, Obmann. Obmann-Stellvertreter. Schriftführer, Für das .Kxektitiv-Ko mitee für den Tempclbau:,. Friedrich Wiener, Josef Sonnenschein, Alexander Tausky, Obmann. (»bmann-StcIivertretcr. Schriftführer. Geldsendungen an Kassier Emil Wieseltier. Wien, VI/2, Mollardgasse 22 oder durch Postsparkassa-Konto Nr. 813.878 erbeten. Telephon \r. 3385. d Mitteilungen an das Bureau, Wien, V/i. Siebenbrunnengasse ]. *) Stifter-Beitrag von 500 K aufwärts; Gründer-Beitrag 200 K. . Die einlaufenden Spenden werden in geeigneter Weise veröffentlicht werden. ' HB -^^^SlBEgBIffllil p. p. Wie Sie wissen, ist beim englischen Gericht die Genehmigung der von mehreren Generalversammlungen beschlossenen Statutenänderung der Jüdischen Kolonialbank beantragt. Nachdem zirka 1400 Aktionäre dagegen Protest eingelegt haben, hat das Gericht den Beschluss gefasst, zunächst durch Annonzen in zahlreichen, von der jüdischen Bevölkerung gelesenen Zeitungen möglichst zahlreiche Meinungsäusserungen der Aktionäre über die Frage der Statutenänderung herbeizuführen. Es handelt sich bei der beregten Statutenänderung um die Ausschliessung jeder Möglichkeit, dass die Kolonialbank jemals, aus welchen politischen oder finanziellen Gründen auch immer, irgendwelche jüdische Ko.'onisationsprojekte ausserhalb Palästinas und seiner Nachbarländer unterstützen könne. Ob es auch nur prinzipiell richtig ist, ein Unternehmen, das von Anfang an als eine möglichst extensiv arbeitende Nationalbank, als das finanzielle Instrument einer weltumspannenden, hochpolitischen Bewegung gedacht war, derart in seinen Betätigungsmöglichkeiten zu beschränken, wollen wir dahin gestellt sein lassen und verweisen diesbezüglich auf die ausgezeichneten Darlegungen des Aktions-Komitee-Mitgliedes Kessler in der „Welt" vom 31. Januar 1908- Jedenfalls können derartige Einschränkungen, selbst wenn sie im Prinzip richtig wären, durch die Persönlichkeiten der leitenden Männer viel eher als durch papierene Statuten gewährleistet werden. Wir stellen im gegenwärtigen Stadium der Angelegenheit jedoch vielmehr die taktischen Gesichtspunkte in den Vordergrund. Auf dem letzten Kongress hat der Direktor der Bank, in ausdrücklichem Einverständnis mit deren juristischen Beratern, wörtlich erklärt: „Ob die Entscheidung des Richters nun eine bedingungslose Gewährung unseres Gesuches oder eine Gewährung desselben unter Bedingung der Auszahlung der gegnerischen Aktionäre oder vielleicht gar eine Ablehnung unseres Ge suches sein wird, lässt sich nicht voraussagen." Er fügte dann ferner hinzu, dass der Richter sogar die Möglichkeit angedeutet habe, der Prozess könne mit der gerichtlichen Auflösung der Bank endigen: „Der Richter erklärte, dass er sich ganz und gar seine Stellungnahme bezüglich der Wahrung der Interessen der gegnerischen Aktionäre vorbehalte, selbst wenn eine ausnehmend grosse Majorität der Aktionäre sich zu Gunsten der Abänderung des Memorandums erkläre." Nach diesen Erklärungen der verantwortlichen Leiter und fachmännischen Berater der Bank unterliegt es keinem Zweifel, dass der Prozess die Bank in die bedenklichsten Gefahren stürzen kann und dass selbst im Falle eines formellen Sieges mit einer etwa verfügten Auszahlung der die Statutenänderung ablehnenden Aktionäre die Bank ausserordentlich geschädigt werden würde. Wie die Dinge zur Zeit liegen, ist deshalb, wenn das Direktorium nicht noch in letzter Stunde zur Zurückziehung des Prozesses bewogen wird, der für den Bestand der Bank sicherste Ausgang der Sache in der glatten Abweisung der Statutenänderung durch den Richter zu erblicken. Deshalb fordern wir alle Gesinnungsgenossen auf, wenn nicht aus prinzipiellen, so doch aus taktischen Gründen ihre Stimme gegen die Statutenänderung abzugeben oder ihre bereits zu Gunsten der Aenderung abgegebene Stimme noch jetzt zurückzuziehen. In dieser Sache wende man sich an Rechtsanwalt Dr. Victor-Wandsbek. Dr. Elias-Mühlhausen i./E. Josef CHas-Cassel. L. Estermann Hamburg. Dr. L. Franck-Altona. Dr. Walter Fraenkel-Chemnitz. Dr. Jereiwfas-Posen. Dr. Klee-Berlin. Dr. Kollenscher-Posen. Viktor Oppenheim-Cassel. Dr. Simonsohn-Berlin. Fritz Sondheimer-Frankfurt a./M. Dr. Victor-Wandsbek. Dr. Theodor Zlocisti-Berlin. RiCTiti^srdluno. Im Artikel der vorigett Nummer „Zum 13. Märi" soll es statt Gold mark richtig heissen: J e 11 i n e k.

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