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Neue Nationalzeitung · 1908-03-06 · Heft 10 (6.3.1908) · p. Seite 5

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Journal
Neue Nationalzeitung
Volume
X (1908)
Issue
Heft 10 (6.3.1908)
Date
1908-03-06
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
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„Neue National-Zeitüng' Mannheimer und er seien zum Zivilgerichte vorgeladen und ihnen dortselbst folgende Mitteilung gemacht worden: ..Bei der Stadthauptmannsehaft wurde die Anzeige erstattet, dass die in der sogenannten pol ni sehen Schule sich Versammelnden falsche Gerüchte verbreiten, welche die Bevölkerung Wiens zu beunruhigen geeignet sind, und die Zeit der Versammlung statt zu Andachtsübungen zu politischen Gesprächen verwenden: schliesslich dass die Vorsteher die Kasse ohne Kontrolle führen." Dr. L. A. Frank] fügte bei. dass er die Denunzierten zu entlasten suchte, den Gegenstand jedoch sofort den Vorstehern der polnischen Synagoge mitteilte, um. da die Aufforderung zu schriftlicher Verteidigung an die Herren Vertreter ergehen werde. Näheres über die Angelegenheit zu erfahren und Tatsachen sich angeben zu lassen, welche geeignet wären, die Angaben als falsch darzulegen. In einer kürzlich stattgefundenen Sitzung der Vorsteher dieses Bethauses, zu der er geladen wurde, habe er erfahren, dass der falsche Denunziant der Vorbeter ihrer Synagoge selbst gewesen sei; letzterer wäre schon früher einmal entlassen, über Fürsprache des Polizei- Adjunkten Regierungsrates Dumbachcr jedoch wieder aufgenommen worden. Vertreter Heinrich Sichrowsky bemerkte hiezu. dass er gestern einer Einladung des Landeschefs Grafen Chorinsky Folge leistend, bei diesem vorgesprochen habe, dass sich dieser gleichfalls zu Gunsten des erwähnten Vorbeters verwendet und Auskunft über den Stand dieser Angelegenheit verlangt habe: er versprach, sich näher zu informieren, musste aber der Wahrheit gemäss zugeben, dass diese sogenannte polnische1 Synagoge unabhängig sei und nicht unter Aufsicht der Vertreter stehe. Ks wurde beschlossen, einen Vorsteher dieses Bethauses und Rabbiner Lazar Horwitz einzuladen und sohin Heinrich Sichrowsky von den getroffenen Verfügungen in Kenntnis zu setzen. Zwischen den beiden dics's Bethaus besuchenden Fraktionen, und zwar den sogenannten deutschen und polnischen Orthodoxen, waren zwar schon seit längerer Zeit Misshelligkeiten eingetreten; völlig einig waren sie aber in der Anschauung, den Vertretern einen etwa gewünschten Einfluss auf die Führung ihres Bethauses nicht zuzuerkennen. Die Vorsteher versuchten nac h alter vormärzlicher Art. diesmal jedoch vergeblich, mit den Behörden direkt in Fühlung zu treten: sie glaubten nicht recht an den Ernst der Lage und mutmassten, dass die Vertreter diese Gelegenheit benützen wollten, um mit Hilfe der Behörden das ihnen bis dahin verweigerte Aufsichtsrecht zu erlangen. Das gerade Gegenteil w ar aber der Fall! Den Vertretern war die ganze Sache im höchsten Grade peinlich; nichts konnte ihnen unerwünschter sein, als zu den heftigen persönlichen Anfeindungen der von den beiden Parteien gewählten Vorsteher Stellung nehmen zu müssen. Da die Behörden jedoch für zukünftige ähnliche Fälle ein verantwortliches Organ schaffen wollten, erliess der Wiener Magistrat an die Vertreter das nachstehende Dekret: ..An die Herren Vertreter der hiesigen israelitischen Religiolnsgenossenschaft! Ein Israelite hat bei der k. k. Stadthauptmannsehaft eine Eingabe überreicht, woraus erhellt, dass im Layenhof in der Stadt Xr. 500 eine Lokalität von mehreren Israeliten als Synagoge zu Rcligionsübungen benützt wird und dass daselbst mehrere, eine anständige Gottesverehrung verletzende Miss brauche bestehen und selbst in politischer Beziehung lügenhafte Gerüchte ausgestreut werden. Es geht weiter aus dieser Eingabe hervor, dass diese Synagoge nicht unter der Aufsicht und Leitung der hiesigen israelitischen Religionsgesellschaft stehe und daher hat die k. k. n.-ö. Landes-Regierung unterm 5. August d. J.. Z. 20.007. den Magistrat beauftragt, in dieser Angelegenheit, soweit es den äusseren religiösen Kultus der hiesigen israelitischen < »lau!: .•n.sgenossen betriff*:, Amt zu handeln. Die k. k. Stadthauptmannsehaft hat nun in Betreff des Bestandes dieses Bethause-, im Lazzenhof anher mitgeteilt, dass ihr keine Bewilligung zur Errichtung desselben bekannt sei und dass sie der Meinung sei, dies-' Betstube habe schon vor dem Baue des gegenwärtigen israelitischen Bethauses in Wien existiert und sei seither an hohen Festtagen wegen Mangel an Raum als Aushilfslokale von den polnischen Israeliten be nützt und ohne höhere Bewilligung geduldet worden. Der Magistrat, obgleich von der Ueberzeugung geleitet, dass die religiösen Bedürfnisse aller gesetzlich im Staate bestehenden Religionsparteien befriedigt werden sollen, kann jedoch mit Hinblick auf die §§ 1 und 2 der Grundrechte vom 4- März d. J. den Fortbestand einer Betstube, welche nicht unter der Aufsicht und Leitung der Religionsgesellschaft steht und bezüglich welcher eine legale Bewilligung nicht vorliegt, fernerhin nicht mehr gestatten, und es werden daher die Herren Vertreter hiemit aufgefordert, in Erwägung zu ziehen, ob diese Betstuhe notwendig sei oder nicht, im ersteren Falle die gesetzliche Bewilligung zu ihrem Fortbestande zu erwirken, im letzteren aber diesell e wegen Veranlassung der amtlichen Schliessung binnen 4 Wochen anher die Anzeige zu erstatten. Wien, am 10. November 1849. Bergmüller m. p. Vize-Bürgermeister." Mit Zuschrift vom :;. November d. I. verständigten die Vertreter die Vorsteher von diesem behördlichen Auftrag; letztere beeilten sich nunmehr, eine Aeusserung abzugeben und erbaten in einer am 9. Dezember d. J. überreichten Eingab«; die Intervention der Vertreter zur IJewilligung des weiteren Fortbestandes ihres Bethauses. Dass die Vertreter nicht nur jn diesem Sinne wirkten, sondern es auch ermöglichten, dass es der sogenannten «leuts« h<-n Fraktion drei Jahre später gestattet wurtle, ein eigenes Betliaus zu errichten, ist bekannt. Sigmund II usscrl, Archivbeamter der israel. Kultus■ Gemein«le. §ppcchsaal. Geehrter Herr Redakteur! Im Namen der hiesigin jüdischen Bevölkerung wende ich mich an Sie mit der Bitte, uns in unserer nachstehenden Angelegenheit mit Ihrem Einflüsse beizustehen, und sind wir in der grössten Zuversicht, dass Sie, als bekannter Kämpfer für jüdische Angelegenheiten, sich unser annehmen werden. Die Angelegenheit ist folgende: Es besteht hier seit 14 Jahren eine Baron Hirsch-Sehule, wo einige Hundert Kinder unterrichtet, teilweise bekleidet und beschuht, und endlich nach Absolvierung der 4 Klassen zu Handwerkern gegeben werden. Das Kuratorium verständigte die hiesige politische Gemeinde, dass es heuer die Schule unbedingt auflost. Das Leitmotiv hiezu soll sein, dass die Schule einerseits ihre Mission erfüllt hat und andererseits aus Mangel an Deckung, da die Bedürfnisse mit jedem Jahre steigen und die Stiftungsfonds nicht ausreichen, diese zu bewältigen. Den ersten Teil zu bekämpfen ist sehr leicht, indem wir es notorisch beweisen können, dass die Eltern ihre Kinder nur deshalb in diese Schule schicken, weil sie im jüdischen Geiste erzogen werden, weil sie Samstag nicht in die Schule gehen, weil sie auch Hebräisch lernen. Schon deshalb hat die Schule ihre Mission hier in B iryslaw nicht erfüllt, diese Eltern werden ihre Kindel' in die öffentliche Schule nicht schicken; ausserdem die teilweise Bekleidung und Beschuhung sowie die Versorgung zu Handwerkern nach absolvierter 4. Kl. lockt die Eltern zu dieser Schule. l"m den anderen Teil, das ist den Geldmangel zu bekämpfen, wäre es angezeigter, die Schulen in den grossen Städten, wie z. B. in Stanislau, Kolomea. Tarnow und Neu Sandec aufzulösen, wo die Schulen bestimmt ihre Mission erfüllt haben. Eine t a U s c 11 d k o p f i g e Zahl jüdischer Arbeiter fleht Sie inständigst an. dass Sie diese Angelegenheit in Ihrem sehr gesch. Blatte in geeigneter Weise berühren, um das lob]. Kuratorium von seinem Vorhaben abzuwenden. Wir zweifeln nicht, üass dies dem Einfluss Ihres Blattes gelingen wird. Genehmigen Euer Wohlgeboren etc. M. P o m e r a n z, Grubenbesitzer in Boryslaw, KPRReSPONDeNZffN ©eskmich-t)n$aFii. Die Moral der „Jüdischen Zeitung". Wien, den 28. Febrtmr. COrig-Korr.) Wir haben in "unserem Berichte über die letzte öffentliche Sitzung des Kultusvorstandes die Subventionen an jüdische Studentein ereine detailliert angeführt, und an der Art der Verteilung entsprechende Kritik geübt. Zahlreiche Zustinimungskundgebungen aus Studentenkreisen haben uns bewiesen, dass unser Standpunkt in dieser Frage vielseitig gebilligt wurde.

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